Richterbesoldung

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Tibor
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Richterbesoldung

Beitrag von Tibor »

Spencer hat geschrieben: Ich zitiere dazu gerne mal den o.g. Peter Müller:
„Das Bundesverfassungsgericht ist gehalten, das Handeln der Politik am Maßstab der Verfassung zu prüfen. Das haben wir getan. ...“
Und ich habe hier seitenlang ausgeführt, weshalb ich der Auffassung bin, dass das gerade nicht mehr der Fall ist. Karlsruhe hat den notwendigen self restraint als Staatsorgan schon lange hier missen lassen.

Du kannst ja gern mal dazu selbst Stellung nehmen, als hier Sonntagsreden zu zitieren.

Ich wiederhole mich gern: Art 33 Abs 5 GG wird hier vom BVerfG überdehnt und dem Gesetzgeber - nota bene die Entscheidungen aus Karlsruhe haben ja auch Gesetzeskraft, sind aber gerade nicht so umfassend demokratisch legitimiert, wie die eines Parlaments - einen zu enges Korsett vorgegeben.

Ich habe auch erläutert (Sonntag 18. Februar 2024, 21:45), wie ich das theoretisch begründe. Selbst Joshua wollte dazu nur sagen
Joshua hat geschrieben: Nein, normstrukturtheoretisch bist du jetzt von Art. 33 Abs. 5 GG ganz weit weg und irgendwo bei einer amorphen Prinzipientheorie. Art. 33 Abs. 5 GG passt nicht in das wabernde Alexy-Muster.
was schlicht ja nur hölzerne Behauptung statt Auseinandersetzung mit Argumenten ist.

Es geht auch nicht um Abschaffung des Alimentationsprinzips, es geht um die Ausgestaltung. Dazu ja auch Art 33 Abs 5 GG: „zu regeln und fortzuentwickeln.“

Und sorry, wenn dann immer nur das gleiche Mimimi kommt, kann ich auch zurückholzen und die Polemikkeule auspacken.

Also, zurück zum Niveau? Dann sag mal, warum es richtig ist, Art 33 Abs 5 GG entsprechend auszulegen und verfassungsrechtlich aufzuladen.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Spencer »

Doppelpost
Zuletzt geändert von Spencer am Montag 26. Februar 2024, 05:01, insgesamt 1-mal geändert.
Spencer
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Spencer »

Ähm, du weisst aber schon, WARUM Karlsruhe beim Thema Besoldung immer mehr zum Ersatzgesetzgeber wird? Google mal das Rechtsgutachten von Battis, bevor ich dich hier mit Sonntagsreden langweile.

Hier die Kurzfassungen bzw weitere Fundstellen:

https://www.sbb.de/fileadmin/user_uploa ... 0_2022.pdf

https://www.thueringer-beamtenbund.de/f ... Battis.pdf

https://parldok.thueringer-landtag.de/P ... tation.pdf
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Strich
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Strich »

Tibor hat geschrieben: Sonntag 25. Februar 2024, 14:29 ...

Also, zurück zum Niveau? Dann sag mal, warum es richtig ist, Art 33 Abs 5 GG entsprechend auszulegen und verfassungsrechtlich aufzuladen.
Ich war dabei stehengeblieben, zu verstehen, wie du das Minimum regulieren willst:
Nein Surcam, ich habe Tibor schon so verstanden, dass das Ermitteln der Vergleichsgrundlage, nicht mehr Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung sein soll. Irgendeinen Maßstab wird aber auch Tibor bei der Berechnung brauchen:
Wer arbeitet, muss mehr bekommen, als der, der es nicht tut.
Das muss ja irgendwie subsummiert werden
und
Tibor hat geschrieben: Freitag 16. Februar 2024, 22:33
Strich hat geschrieben: tl.dr: Wann sind deine verfassungsrechtlichen Grenzen erreicht Tibor? Was ist zu wenig?
Zu wenig wird bezahlt, wenn mehr Leute den Dienst verlassen (Altersabgänge, freiwillige Wechsel aus dem Staatsdienst weg), als sich noch neues Personal finden lässt, dass die formellen Voraussetzungen erfüllt. Umgekehrt: Solange es Bewerber gibt, die eine Proberichterzeit positiv überstehen, wird nicht zu wenig bezahlt.
Das war deine Aussage, daher die 0€ Nachfrage. Und ja ich weiß, dass du das nicht gefordert hast. ICH habe diese Folgerung gezogen und wollte wissen, ob das daraus folgen soll. Du hast jetzt klargestellt, dass neben dem Zitierten auch noch Maßstab ist, dass erarbeitetes Geld mehr sein muss, als erhaltenes Geld. Also ist meine Schlussfolgerung aus der von mir missverstandenen Position von dir falsch. Damit sind wir wieder ein Stück vorangekommen.
Man als würde man Kindern erklären, wie debattieren geht ...
Vielleicht können wir einfach da weiter machen?

Mir scheint es immer mehr so, als hätte das BVerfG schon irgendwie deinen Ansatz versucht, sieht sich aber einem Gesetzgeber ausgesetzt, der die Entscheidung zu (ich sag einfach mal) irgendeinem Minimum nicht umsetzen will.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Spencer »

Daher auch Battis Formulierung vom „über Jahre hinweg länderübergreifenden konzertierten Verfassungsbruch“ und dem Herbeiführen einer Verfassungskrise (vgl. Fazit im 1. Link). Das fortgesetzte Missachten der Rechtsprechung des BVerfG und der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die Gesetzgeber sei rechtsstaatsgefährdend.

Wenn man dem BVerfG vor dem Hintergrund der Entwicklungen der letzten Jahre Übergriffigkeit vorwirft, verwechselt man daher mE Ursache und Wirkung.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Strich »

Spencer hat geschrieben: Donnerstag 29. Februar 2024, 07:07 Daher auch Battis Formulierung vom „über Jahre hinweg länderübergreifenden konzertierten Verfassungsbruch“ und dem Herbeiführen einer Verfassungskrise (vgl. Fazit im 1. Link). Das fortgesetzte Missachten der Rechtsprechung des BVerfG und der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die Gesetzgeber sei rechtsstaatsgefährdend.

Wenn man dem BVerfG vor dem Hintergrund der Entwicklungen der letzten Jahre Übergriffigkeit vorwirft, verwechselt man daher mE Ursache und Wirkung.
Ich habe das Gutachten unter dem ersten Link gelesen und finde das sehr lesenswert.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Spencer »

Ich auch ;)

Leider finde ich nirgends die Langfassung im Netz. Wenn sie jemand findet, gerne hier verlinken!
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Strich »

Ich hätte noch ergänzen sollen, dass es sich auch "unterhaltsam" liest. Es liest sich schnell weg ^^
Dass sich der sächsische Gesetzgeber aus der evidenten Unterzahlung rausrechnet, war zu erwarten und passierte überall. Als ich das Gutachten gelesen habe, dachte ich aber, dass es eigentlich nicht normal ist, das ganze normal zu finden. Also so ganz unabhängig davon ob das was das BVerfG geamcht hat richtig oder falsch ist. Ich sage den Angeklagten ja auch, dass Cannabis verboten ist, bis das Gesetz in Kraft tritt und wir nicht alle machen können was wir wollen. Dasselbe sollte eigentlich auch für den Gesetzgeber und das Grundgesetz und das BVerfG gelten. Wenn man an anderes System will, also weniger Macht dem BVerfG, dann hindert einen niemand, das Verfahren nach Art 79 GG zu betreiben. Solange das nicht geschehen ist, wäre es gut, wenn nicht jeder einfach macht was er will.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Grünefelder »

Hier sollte auch ein Equal Pay Day durch den Richterbund eingeführt werden - nach dem Motto: Nach der Rechtsprechung des BVerfG haben wir bis heute eigentlich umsonst gearbeitet (Doppeldeutigkeit ist beabsichtigt ;-)
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Strich »

Das wäre ja mal was für den DRB ^^
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Pumba »

Schnitte hat geschrieben: Sonntag 25. Februar 2024, 12:09 Der Punkt ist halt, dass das BVerfG auch nicht zaubern kann. Wenn es meint, aus dem Wortlaut des GG herleiten zu müssen, dass bestimmte Gruppen gefälligst mehr Geld vom Staat zu bekommen haben, dann heißt das nicht, dass dieses Geld auch da ist.
Das ist im Grunde ein valider Punkt. Ich glaube, auch dazu hat sich das BVerfG 2020 eingelassen und dem Gesetzgeber durchaus grundsätzlich zugestanden "amtsUNangemessen" zu besolden, wenn die Haushaltslage dies zwingend erfordert.

Prämisse wäre allerdings eine gleichmäßige Einsparung im Haushalt insgesamt und nicht bloß bei einigen wenigen Positionen, wie z.B. der Besoldung der Beamten.

Mag also sein, dass nach eingehender Prüfung und entsprechenden Kürzungen immer noch nicht genug bleibt, um die Vorgaben aus Karlsruhe einzuhalten. Das wäre dann allerdings verfassungsrechtlich nicht (mehr) zu beanstanden.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Strich »

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Strich »

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von gola20 »

Joshua
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Die Familienzuschläge und Ortszuschläge bekommen immer mehr Gewicht. Die an Amt und Leistungsanforderungen zu orientierende Grundbesoldung wird zugunsten einer sozialhilfeähnlichen Almosenbesoldung zur Lachnummer degradiert. Mit Respekt vor der Judikative hat diese Gesetzgebung nichts mehr zu tun.

Das ist Verfassungswidrigkeit per einfachem Gesetz:

Der vorgesehene „alimentative Ergänzungszuschlag“ verstößt gegen diese Ausprägung des beamtenrechtlichen Leistungsprinzips in zweifacher Weise.

aa) Erstens führt er zu einer substanziellen Wertigkeitsverschiebung zwischen tätigkeitsbezogenen und familienbezogenen Verdienstanteilen.

Legt man das Zahlenwerk des Entwurfs (S. 62) zugrunde, betragen die familienbezogenen Besoldungsanteile bei dem Beamten mit der untersten Besoldung an einem Wohnort der Mietenstufe VII 25 % der Gesamtbesoldung, unter Einbeziehung des Partnereinkommens sogar 33 %.

Künftig soll damit bis zu ein Drittel der Alimentation keinen Bezug zum Amt aufweisen. Dies stellt das Besoldungsgefüge gleichsam auf den Kopf.

[...] Auf diese Weise wird der Bruttoverdienst nicht mehr maßgeblich durch die dem Dienstherrn erbrachten Dienste bestimmt, sondern durch Umstände in der Person der Beamtin oder des Beamten. Viel mehr als durch Tätigkeit für den Dienstherrn lässt sich das Einkommen durch Heirat und Kinderzahl erhöhen.

Damit ist die Amtsbezogenheit der Besoldung nicht mehr gewährleistet.
https://www.drb.de/positionen/stellungn ... ws/19-2024; Hervorhebung hinzugefügt.

Nicht nur das: Auch die Gewinnung qualifzierter Berufsträger wird gefährdet. Meine 24-jährigen Referendare haben keine abgeschlossene Familienplanung. Und die Aussicht einer wesentlichen Bestimmung der Bespoldung durch Dienstort und Kinderzahl schreckt deswegen ab. Zumal die alternativen Arbeitgeber auch nach Leistung bezahlen und nicht in die Familienverhältnisse reinschnüffeln, was per se schon ekelerregend ist.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
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