Manches muss einfach gemeldet werden

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Ara
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Sonntag 27. Oktober 2024, 18:16
Ara hat geschrieben: Sonntag 27. Oktober 2024, 12:23
thh hat geschrieben: Sonntag 27. Oktober 2024, 11:10
Ara hat geschrieben: Samstag 26. Oktober 2024, 08:26 Schau dir Hamburg an, die machen das noch kurioser. Ich meine es ist offiziell hier sogar so geklärt, dass es überhaupt nur 1 Amtsgericht gibt (Amtsgericht Hamburg) und davon 7 weitere "Segmente" abgehen, die dann in den jeweiligen Stadtteilen als "Stadtteilgerichte" sitzen, ohne offiziell eigenständige Gerichte zu sein.
Anderer Ansicht § 1 HmbAGGVG:
In der Freien und Hansestadt Hamburg bestehen folgende ordentliche Gerichte:
1. Hanseatisches Oberlandesgericht,
2. Landgericht Hamburg.
3. Amtsgericht Hamburg,
4. Amtsgericht Hamburg-Altona,
5. Amtsgericht Hamburg-Bergedorf,
6. Amtsgericht Hamburg-Blankenese,
7. Amtsgericht Hamburg-Harburg,
8. Amtsgericht Hamburg-Wandsbek,
9. Amtsgericht Hamburg-Barmbek,
10. Amtsgericht Hamburg-St. Georg.
Der Gesetzgeber ist demnach jedenfalls der Meinung, er habe 1 OLG, 1 LG und 8 AG eingerichtet.
So einfach ist es glaub ich nicht. Wenn man das Gesetz nämlich weiter liest erkennt man, dass das Amtsgericht Hamburg nicht eingegliedert ist bei den "Stadtteilgerichten", sondern diesem vorsteht. So hat nur das Amtsgericht Hamburg zum Beispiel einen Präsident, der Aufsicht über alle Stadtteilgerichte führt. Auch im Organigramm sieht man die Sonderstellung der Stadtteilgerichte: https://justiz.hamburg.de/resource/blob ... m-data.pdf
Ob jemand Präsident oder Direktor ist bestimmt sich idR allein nach der Anzahl der Planstellen, aber da die AGs alle einen Direktor haben, spricht umso mehr für eigenständige Gerichte. Sonst hätten sie - siehe analog die drei Standorte des LG Berlin - eben jeweils nur einen Vizedirektor oder aufsichtsführenden Richter mit Zulage XY. Die Stelle Direktor gebe es dann garnicht.

Ansonsten wie Strich sagt.
Die Stadtteilgerichte haben eigentlich keine Direktoren sondern nur aufsichtsführende Richter siehe § 7 HmbAGGVG, die dann aber die Amtsbezeichnung eines "DirAG" haben und daher trotzdem Direktoren genannt werden. Die Justizbehörde führt die Amtsgerichte auch als eines von elf Gerichten in Hamburg: https://justiz.hamburg.de/gerichte/gerichte-642690

Möglicherweise weiß man aber auch selbst nicht mehr durch da ganze hin und her in den letzten Jahrzehnten wie die Organisation der Gerichte ist. In der Praxis spielt das ja sowieso keine Rolle.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Strich
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

Ara hat geschrieben: Sonntag 27. Oktober 2024, 19:57 ...
Die Justizbehörde führt die Amtsgerichte auch als eines von elf Gerichten in Hamburg: https://justiz.hamburg.de/gerichte/gerichte-642690
Hä da steht doch
Die Hamburger Amtsgerichte entscheiden ...
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Strich hat geschrieben: Montag 28. Oktober 2024, 09:16
Ara hat geschrieben: Sonntag 27. Oktober 2024, 19:57 ...
Die Justizbehörde führt die Amtsgerichte auch als eines von elf Gerichten in Hamburg: https://justiz.hamburg.de/gerichte/gerichte-642690
Hä da steht doch
Die Hamburger Amtsgerichte entscheiden ...
Also, dass es namentlich unterschiedliche Amtsgerichte in Hamburg gibt ist ja unstreitig, weil diese die Bezeichnung ja auch im Namen tragen. Aber lies mal den Einleitungstext: "In Hamburg gibt es elf Gerichte".

Die Seite hier https://justiz.hamburg.de/gerichte/amtsgericht-hamburg vermeidet übrigens den Begriff "Amtsgericht" und verwendet diesen nur beim Amtsgericht Hamburg-(Mitte) und spricht sonst von "Stadtteilgericht X". Klickt man dann aber wieder drauf, wird wieder von "Amtsgericht Hamburg-X" gesprochen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

Okay was genau war noch mal deine Aussage? Denn das es mehrere Gerichte gibt, die örtlich unterschiedliche Zuständigkeiten haben, ist unstreitig, oder?
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Das ist völlig unstreitig und so auch im Gesetz geregelt (Aufzählung was zu den Stadtteilgerichten gehört und alles andere gehört zum Amtsgericht Hamburg-(Mitte)).

Es ging nur darum, dass es manchesmal nicht eindeutig ist was nun "ein Gericht" ist. Die AGs in Hamburg agieren wie völlig eigenständige Gerichte, organisatorisch sind sie es aber vielleicht gar nicht so eindeutig.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von stilzchenrumpel »

Ara hat geschrieben: Montag 28. Oktober 2024, 19:04 Das ist völlig unstreitig und so auch im Gesetz geregelt (Aufzählung was zu den Stadtteilgerichten gehört und alles andere gehört zum Amtsgericht Hamburg-(Mitte)).

Es ging nur darum, dass es manchesmal nicht eindeutig ist was nun "ein Gericht" ist. Die AGs in Hamburg agieren wie völlig eigenständige Gerichte, organisatorisch sind sie es aber vielleicht gar nicht so eindeutig.
Du hast schon recht, dass die Konstruktion etwas ungewöhnlich ist. Wenn man im Gesetz liest, sind die Amtsgerichte aber definitiv eigenständige Gerichte. Lediglich die Regelung zur Dienstaufsicht, nämlich: der Präsident des AG Hamburg übt sie auch für die Richter der übrigen AGs aus, weicht ab und kannte ich so nicht.

Im Berliner Gesetz ist übrigens im rechtlich-organisatorischen Sinne die Einrichtung einer StA "bei" einem Amtsgericht garnicht vorgesehen:
...
(1) Bei dem Kammergericht besteht die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und bei dem Landgericht Berlin I die Staatsanwaltschaft Berlin. Es besteht eine Amtsanwaltschaft.

(2) Bei dem Kammergericht und dem Landgericht Berlin I wird das Amt der Staatsanwaltschaft durch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ausgeübt. Bei den Amtsgerichten wird das Amt der Staatsanwaltschaft durch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte ausgeübt.

(3) Näheres über die Einrichtung, die Organisation und den Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften regelt die für Justiz zuständige Senatsverwaltung durch Verwaltungsvorschriften.
...

In der Verwaltungsvorschrift:
Sitz und Bezeichnung

(1) Die Staatsanwaltschaften bestehen am Sitz des Kammergerichts und des Landgerichts Berlin

I.
Sie führen die Bezeichnung:
„Generalstaatsanwaltschaft Berlin“
„Staatsanwaltschaft Berlin“
(2) In Berlin besteht eine Amtsanwaltschaft. Sie ist der Generalstaatsanwaltschaft Berlin
nachgeordnet und führt die Bezeichnung:
„Amtsanwaltschaft Berlin“

Örtlich ist das natürlich grds kein Problem, weil alles in Moabit konzentriert ist.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Strich
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Montag 28. Oktober 2024, 21:47
Du hast schon recht, dass die Konstruktion etwas ungewöhnlich ist. Wenn man im Gesetz liest, sind die Amtsgerichte aber definitiv eigenständige Gerichte. Lediglich die Regelung zur Dienstaufsicht, nämlich: der Präsident des AG Hamburg übt sie auch für die Richter der übrigen AGs aus, weicht ab und kannte ich so nicht.
Ich kenne das nur so: Präsident des LG übt Dienstaufsicht über alle "Nichtpräsidialamtsgerichte" im LG Bezirk aus, das macht keines dieser Amtsgerichte zu irgendwelchen Untergliederungen des Landgerichts.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Strich hat geschrieben: Dienstag 29. Oktober 2024, 17:05Ich kenne das nur so: Präsident des LG übt Dienstaufsicht über alle "Nichtpräsidialamtsgerichte" im LG Bezirk aus, das macht keines dieser Amtsgerichte zu irgendwelchen Untergliederungen des Landgerichts.
Freilich. Es ist aber schon ungewöhnlich, dass der Präsident eines Amtsgerichts (!) die Dienstaufsicht über andere Amtsgerichte führt.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

Ja so rum ists ungewöhnlich, aber wenn der R4 oder R5 kriegt, unterscheidet der sich auch nicht sonderlich vom Präsidenten des LG Pusemuckel mit R4.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Zippocat »

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 99a4b72f4c

Huiii...habe noch im Frühjahr mit dem Kollegen als Sitzungsvertreter (in einer BtM-Sache) verhandelt :-w
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Ja, als ich das heute las dachte ich mir auch, das ist ein wirklich dicker Hund.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von OJ1988 »

Dies alles gibt es also...
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Schnitte »

Man hat schon Pferde vor die Apotheke kotzen sehen.

(Eines meiner absoluten Lieblingssprichwörter!)
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Der große Skandal ist wohl, dass er offenbar noch weiter tätig war als schon ein Strafverfahren gegen ihn lief...
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

Das finde ich gerade nicht. Wenn man noch nicht alles zusammen hat, wird man das wohl so machen müssen. Dafür gab es ja dann den zweiten Staatsanwalt, der an dem Fall mitgearbeitet hat.
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