ZPO - das schwer beherrschbare Monster ?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Ambitiosus_Advocatus
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ZPO - das schwer beherrschbare Monster ?

Beitrag von Ambitiosus_Advocatus »

Sehr geehrte Jura-Welt Community,

ich habe eine Frage zum lerntechnischen Umgang mit der beliebt-berüchtigten ZPO.

Dafür zunächst ein Einblick in die einschlägige Prüfungsordnung hinsichtlich des erforderlichen Stoffes: "Verfahrensgrundsätze, Klagearten, allgemeine Verfahrensvorschriften und Verfahren im ersten Rechtszug ohne Beweiswürdigung, Wirkungen gerichtlicher Entscheidungen, güt- liche Streitbeilegung, Arten und Voraussetzungen der Rechtsbehelfe, Zwangsvollstreckung der Zivilprozessordnung (nur allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, Arten der Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe) und vorläufiger Rechtsschutz".

Zudem noch die Erinnerung, dass die ZPO über Tausend stolze Paragrafen aufweist.

Jetzt: wie geht man mit dieser Fülle um ? Wie soll man am besten lernen, wenn man einen ausreichenden Überblick erlangen will?

Mit freundlichen Grüßen.
"The clearest way to show what the rule of law means to us in everyday life is to recall what has happened when there is no rule of law." - Dwight D. Eisenhower.
KMR
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Re: ZPO - das schwer beherrschbare Monster ?

Beitrag von KMR »

Basierend auf dem Verortung im Forum zum Studium gehe ich davon aus, dass du dich darauf beziehst.

Meiner Erfahrung nach ist jedenfalls das Erkenntnisverfahren müßig/schwer zugänglich im Studium - vieles wird nämlich m.E. erst so richtig verständlich und nachvollziehbar, wenn man es im Ref. mit dem entsprechenden Praxisbezug (kennen-)lernt.

Zwangsvollstreckungsrecht ist da meines Erachtens etwas einfacher zu verstehen gewesen, womöglich ist das aber auch etwas individuelles. Zwangsvollstreckungsrecht ist recht systematisch und strukturiert, erst recht der Umfang in dem es im Studium aufgezeigt wird.

Ja, die ZPO ist groß - auch verglichen mit anderen Verfahrensordnungen, was zum Teil aber auch daran liegt, dass andere Verfahrensordnungen großzügig auf die ZPO verweisen, vgl. § 173 S. 1 VwGO. Das heißt aber nicht, dass jede Regelung in der ZPO immer von Bedeutung ist. Vielmehr gibt es auch in der ZPO eine Vielzahl von Spezialvorschriften, die eben nur für bestimmte Situationen notwendig sind. Zudem is auch die ZPO zumindest überwiegend von Struktur geprägt.

Ich fand das Werk Piepenbrock, ZPO-Examinatorium gut; recht schnelle überblicksartige Darstellung, die für das 1. Examen mehr als ausreichend ist und sich gut lesen lässt. Im schriftlichen kommt in der Regel allenfalls (!) eine Zusatzfrage, die sich zumeist auf den Gerichtsstand, Gerichtsbarkeit oder anzuwendendes Recht (da ist dann ZPO, Rom-Verordnungen und EuGVVO einschlägig) bezieht. Etwas mehr war dann in der mündlichen notwendig, das war da aber bereits in den Protokollen zu erkennen.

Kurz: Versuch dich nicht zu sehr im Studium mit der ZPO verrückt zu machen. Da reichen tatsächlich Grundkenntnisse/Grundzüge zu kennen.

Über diese allgemeinen Hinweise hinaus lässt sich besser Hilfestellung bieten, wenn du konkrete Schwierigkeiten oder Verständnisprobleme benennen kannst.
GetMeOut
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Re: ZPO - das schwer beherrschbare Monster ?

Beitrag von GetMeOut »

Das Problem am Prozessrecht besteht v.a. darin, dass es sich erst im Ref wirklich erschließt.

Da in den Klausuren und der mündlichen Prüfung zum 1. StEx allenfalls Zusatzfragen zum Zivilprozessrecht gestellt werden (zumindest zu meiner Zeit), halte ich eine vertiefte Beschäftigung mit der Materie für nicht erforderlich. Daher rate ich eher zu Skripten und spezifischen Aufsätzen als zu Lehrbüchern.

Besonders die Standardthemen sollte man in den Grundzügen beherrschen: Zuständigkeiten nach GVG & ZPO, Instanzenzug, verbindende Themen zum materiellen Recht (zB Verjährungshemmung durch Rechtsverfolgung).

Daneben sollten auch die aktuellen Themen sitzen (Reformen, Reformvorschläge, wichtige Vorgänge): zB Anhebung der Streitwertgrenze, Leit­entscheidungs­verfahren beim BGH, Musterfeststellungsklage.

Speziell in Bayern lohnt sicherlich auch ein Blick darauf, wofür das BayObLG zuständig ist.
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