Hat ein vorübergehend in der Psychiatrie untergebrachter Anspruch auf Sozialhilfe ?
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Hat ein vorübergehend in der Psychiatrie untergebrachter Anspruch auf Sozialhilfe ?
Nehmen wir an jemand der mittellos ist wird von einem Gericht für 3 Monate in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen - hat der Betroffene , wie in der Untersuchungshaft, für Bedarfe wie Tabak, Hygieneartikel und Klamotten Anspruch auf Sozialhilfe und kann dort einen Antrag stellen ?
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Re: Hat ein vorübergehend in der Psychiatrie untergebrachter Anspruch auf Sozialhilfe ?
Das Gefühl sagt, dass es eigentlich einfach so weitergehen sollte. Das Gesetz glaube ich nicht. Irgendwas so § 7 SGB II die Kante?