Die Stadtteilgerichte haben eigentlich keine Direktoren sondern nur aufsichtsführende Richter siehe § 7 HmbAGGVG, die dann aber die Amtsbezeichnung eines "DirAG" haben und daher trotzdem Direktoren genannt werden. Die Justizbehörde führt die Amtsgerichte auch als eines von elf Gerichten in Hamburg: https://justiz.hamburg.de/gerichte/gerichte-642690stilzchenrumpel hat geschrieben: ↑Sonntag 27. Oktober 2024, 18:16Ob jemand Präsident oder Direktor ist bestimmt sich idR allein nach der Anzahl der Planstellen, aber da die AGs alle einen Direktor haben, spricht umso mehr für eigenständige Gerichte. Sonst hätten sie - siehe analog die drei Standorte des LG Berlin - eben jeweils nur einen Vizedirektor oder aufsichtsführenden Richter mit Zulage XY. Die Stelle Direktor gebe es dann garnicht.Ara hat geschrieben: ↑Sonntag 27. Oktober 2024, 12:23So einfach ist es glaub ich nicht. Wenn man das Gesetz nämlich weiter liest erkennt man, dass das Amtsgericht Hamburg nicht eingegliedert ist bei den "Stadtteilgerichten", sondern diesem vorsteht. So hat nur das Amtsgericht Hamburg zum Beispiel einen Präsident, der Aufsicht über alle Stadtteilgerichte führt. Auch im Organigramm sieht man die Sonderstellung der Stadtteilgerichte: https://justiz.hamburg.de/resource/blob ... m-data.pdfthh hat geschrieben: ↑Sonntag 27. Oktober 2024, 11:10Anderer Ansicht § 1 HmbAGGVG:Ara hat geschrieben: ↑Samstag 26. Oktober 2024, 08:26 Schau dir Hamburg an, die machen das noch kurioser. Ich meine es ist offiziell hier sogar so geklärt, dass es überhaupt nur 1 Amtsgericht gibt (Amtsgericht Hamburg) und davon 7 weitere "Segmente" abgehen, die dann in den jeweiligen Stadtteilen als "Stadtteilgerichte" sitzen, ohne offiziell eigenständige Gerichte zu sein.
Der Gesetzgeber ist demnach jedenfalls der Meinung, er habe 1 OLG, 1 LG und 8 AG eingerichtet.In der Freien und Hansestadt Hamburg bestehen folgende ordentliche Gerichte:
1. Hanseatisches Oberlandesgericht,
2. Landgericht Hamburg.
3. Amtsgericht Hamburg,
4. Amtsgericht Hamburg-Altona,
5. Amtsgericht Hamburg-Bergedorf,
6. Amtsgericht Hamburg-Blankenese,
7. Amtsgericht Hamburg-Harburg,
8. Amtsgericht Hamburg-Wandsbek,
9. Amtsgericht Hamburg-Barmbek,
10. Amtsgericht Hamburg-St. Georg.
Ansonsten wie Strich sagt.
Möglicherweise weiß man aber auch selbst nicht mehr durch da ganze hin und her in den letzten Jahrzehnten wie die Organisation der Gerichte ist. In der Praxis spielt das ja sowieso keine Rolle.