Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und hoffe einen guten Ort gefunden haben für einen regen Austausch über diverse Themen. Für alle Anregungen und Infos bereits im Voraus einen grossen Dank.
Grund für meine Anmeldung ist nun ein neues Thema, dass das Versorgungswerk betrifft, wie auch die dort jährlich in einem Fall errechnete voraussichtliche Altersrente.
In diesem Fall wurden in den letzten Jahren durch die betroffene Person (Tätigkeit in Teilzeit nach Mutterschutz, angestellt) seit Jahren pro Anno immer höhere Beiträge ins Versorgunsgwerk gezahlt (jährlicher Gehaltsanstieg Tarif). Gleichzeitig ergeht jedes Jahr eine Information zum Stand der Rentenanwartschaft und die dort mitgeteilte Rentenanwartschaf sinkt jedes Jahr.
Kurz: Obwohl das Gehalt jedes Jahr steigt (hier in teilzeit), die Rentenanwartschaft sinkt.
Egal mit wem ich nun darüber sprach sagt, dass sogar ohne Berechnung und einer Auseinandersetzung mit den "Quotienten" diese Tatsache unlogisch sei. Es sei bereits ungewöhnlich, wenn die Rente gleich bleibt, statt leicht zu steigen. Stattdessen sinkt sie sogar.
Ich gehe die Prüfung jedoch gerne rechnerisch an. Damit die diesseitigen Berechnungen gegengeprüft werden könne, wäre ich für jede Hilfe dankbar.
Kann mir daher bitte jemand rechnerisch nachvollziehbar aufzeigen, wie der jeweilige 1)Quiotent ermittelt wird (Tabelle im Schreiben des VersW), vor allem der 2)"persönliche durchschnittliche Quotient", wie auch der nach dem Quotienten berechnete 3)persönliche Beitrag?
Ich muss sagen, dass die Berechnung scheinbar unter Kollegen hier auch nicht so durchleuchtet ist, außer ind en Fällen, in denen die Gehälter sich nicht verändern.
Vielen Dank!
RentenAnwartschaft Versorgungswerk - Berechnung
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Re: RentenAnwartschaft Versorgungswerk - Berechnung
Ich vermute es liegt an der Teilzeit und dass du am Anfang Vollzeit gearbeitet hast und dadurch der Durchschnitt immer weiter sinkt. Es wird ja hochgerechnet wie die Auszahlung wäre, wenn du weiterhin den Durchschnitt aus der Vergangenheit einzahlst, der Durchschnitt sinkt aber ja jedes Jahr.
Rechenbeispiel mit Fantasiezahlen:
Vollzeit = 10.000 Euro pro Jahr
Teilzeit = 5.000 Euro pro Jahr (10% Steigerung pro Jahr)
Die ersten 10 Jahre werden 10.000 Euro von dir eingezahlt = Durchschnitt 10.000/Jahr
Im 11. Jahr zahlst du 5.000 Euro ein = Durchschnitt 9.545 Euro/Jahr
im 12. Jahr zahlst du 5.500 Euro ein = Durchschnitt 9.208 Euro/Jahr
usw...
Die Anwartschaft wird also nach 10 Jahren so berechnet als würdest du weiterhin 10k pro Jahr einzahlen
Im 11. Jahr als würdest du weiter 9.545 Euro einzahle nun im 12. Jahr als würdest du nur noch 9.208 Euro pro Jahr einzahlen. Somit sinkt, trotz Beitragssteigerung, die Anwartschaft.
Rechenbeispiel mit Fantasiezahlen:
Vollzeit = 10.000 Euro pro Jahr
Teilzeit = 5.000 Euro pro Jahr (10% Steigerung pro Jahr)
Die ersten 10 Jahre werden 10.000 Euro von dir eingezahlt = Durchschnitt 10.000/Jahr
Im 11. Jahr zahlst du 5.000 Euro ein = Durchschnitt 9.545 Euro/Jahr
im 12. Jahr zahlst du 5.500 Euro ein = Durchschnitt 9.208 Euro/Jahr
usw...
Die Anwartschaft wird also nach 10 Jahren so berechnet als würdest du weiterhin 10k pro Jahr einzahlen
Im 11. Jahr als würdest du weiter 9.545 Euro einzahle nun im 12. Jahr als würdest du nur noch 9.208 Euro pro Jahr einzahlen. Somit sinkt, trotz Beitragssteigerung, die Anwartschaft.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11