Richterbesoldung

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Joshua
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Auch im kleinsten Karo wird Besoldungsschindluder getrieben.

Mit der Novemberabrechnung ist jetzt erstmals die Bruttoerhöhung von 200 Euro ausgezahlt worden.

Diese ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, weil sie undifferenziert an alle gezahlt wird, die Besoldungsstufen weiter almosenbesoldungshaft nivellierend. Daran ändert auch die für 2025 vorgesehene prozentuale Erhöhung nichts.

Sie ist auch leistungsprinzipsfremd demotivierend, wenn es in der Abrechnung zugleich heißt: Durch den gleichzeitigen Wegfall der steuerfreien Inflationsausgleichszahlung kann es dazu kommen, dass sich der Überweisungsbetrag nur geringfügig erhöht oder sogar verringert. Sic! So motiviert man die Richter und bedankt sich für die während der ganzen Coronazeit häufig massiv überobligatorischen Leistungen.

Ja, wenn man mit systemwidrigen Prämien agiert, statt die Besoldung rechtzeitig und den Besoldungsstufen entsprechend an gestiegene Lebenshaltungskosten anzupassen, dann sind solche Scherze eben möglich.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von OJ1988 »

Inwieweit unterscheidet sich die Erfahrung, dass die für einen begrenzten Zeitraum gewährte Inflationsausgleichszahlung nun eben wegfällt, von derjenigen der normal arbeitenden Bevölkerung (von der im Übrigen ein großer Teil diese zusätzliche Leistung von vornherein nie erhalten hat)?
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Tyberius »

Auch sehr motivierende Nachrichten aus dem schönen Hessen:

https://www.fr.de/hessen/verschoben-bes ... 07256.html

Die bereits beschlossene Besoldungserhöhung wird verschoben und es soll auf die Nachbesetzung jeder dritten frei werdenden Stelle verzichtet werden, um den Haushalt zu sanieren. Der Dienstherr weiß, wie man Wertschätzung zum Ausdruck bringt.
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Strich
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Strich »

A4 wird in LSA zu Jahresbeginn gestrichen. Alle werden automatisch A5, A6 wird ebenfalls gestrichen, alle werden A7. Betrifft aber, wenn ich das richtig verstehe nur die Justiz.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

OJ1988 hat geschrieben: Mittwoch 13. November 2024, 15:11 Inwieweit unterscheidet sich die Erfahrung, dass die für einen begrenzten Zeitraum gewährte Inflationsausgleichszahlung nun eben wegfällt, von derjenigen der normal arbeitenden Bevölkerung (von der im Übrigen ein großer Teil diese zusätzliche Leistung von vornherein nie erhalten hat)?
Schau doch wenigstens ab und an mal auf die Zahlen, bevor du schwätzt:

Entwicklung der Bruttolöhne 2021-2023: 3,3% + 4,1% + 6,1% = 13,5%

Entwicklung der Richterbesoldung 2021-2023: ab 01.12.2022 + 2,8 %; zuvor ab 01.03.2021: + 1,4 % = 4,2%

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von gola20 »

noch schlimmer! Entwicklung der Richterbesoldung 01.08.2024 - 31.08.2024: 0%
Joshua
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

:alright

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Tyberius hat geschrieben: Mittwoch 13. November 2024, 17:04 Auch sehr motivierende Nachrichten aus dem schönen Hessen:

https://www.fr.de/hessen/verschoben-bes ... 07256.html

Die bereits beschlossene Besoldungserhöhung wird verschoben und es soll auf die Nachbesetzung jeder dritten frei werdenden Stelle verzichtet werden, um den Haushalt zu sanieren. Der Dienstherr weiß, wie man Wertschätzung zum Ausdruck bringt.
Das Beispiel zeigt in voller Schärfe die Problematik der nur scheinbar unabhängigen dritten Gewalt. Der Legislative ist die Judikative - nicht immer, aber viel zu oft - Haushaltssanierungs- und sonstige beliebige Verfügungsmasse.

So kann die eigentlich vom Grundgesetz intendierte Gewaltenteilung nur eine Chimäre bleiben.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von KMR »

Joshua hat geschrieben: Donnerstag 14. November 2024, 13:51
Tyberius hat geschrieben: Mittwoch 13. November 2024, 17:04 Auch sehr motivierende Nachrichten aus dem schönen Hessen:

https://www.fr.de/hessen/verschoben-bes ... 07256.html

Die bereits beschlossene Besoldungserhöhung wird verschoben und es soll auf die Nachbesetzung jeder dritten frei werdenden Stelle verzichtet werden, um den Haushalt zu sanieren. Der Dienstherr weiß, wie man Wertschätzung zum Ausdruck bringt.
Das Beispiel zeigt in voller Schärfe die Problematik der nur scheinbar unabhängigen dritten Gewalt. Der Legislative ist die Judikative - nicht immer, aber viel zu oft - Haushaltssanierungs- und sonstige beliebige Verfügungsmasse.

So kann die eigentlich vom Grundgesetz intendierte Gewaltenteilung nur eine Chimäre bleiben.
Ohne zu widersprechen, dass die Justiz ggf. nicht die Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommt, die ihr womöglich zustehen sollten, wäre für die Aussage die einzige Lösung, dass die Justiz selbst über ihren Haushalt entscheidet.

Letzteres wäre aber sehr 'untypisch'. Der Gesetzgeber ist eben auch Haushaltsgesetzgeber, inwiefern der status quo sinnvoll oder verbesserungswürdig ist, ist freilich eine andere Frage; letzteres würde jedoch wohl regelmäßig ein Einschreiten des verfassungsändernden Gesetzgebers erfordern und damit auch eine teilweise Selbst-Entmachtung des Haushaltsgesetzgebers.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

Man könnte ja an eine unabhängige Justizvergütungskommission denken, die den Haushaltsgesetzgebern regelmäßig unter Bezugnahme auf die Vorgaben der Rechtsprechung des BVerfG Vorschläge unterbreitet. Die Vorschläge wären nicht verbindlich, hätten aber bei entsprechend qualifizierter Besetzung ein hohes Gewicht. Nur ein Modell von vielen.

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von KMR »

Joshua hat geschrieben: Donnerstag 14. November 2024, 16:25 Man könnte ja an eine unabhängige Justizvergütungskommission denken, die den Haushaltsgesetzgebern regelmäßig unter Bezugnahme auf die Vorgaben der Rechtsprechung des BVerfG Vorschläge unterbreitet. Die Vorschläge wären nicht verbindlich, hätten aber bei entsprechend qualifizierter Besetzung ein hohes Gewicht. Nur ein Modell von vielen.
Sicherlich. Nur ist das m.E. dann eine weitere von mittlerweile dutzenden unabhängigen Komissionen und -räten, die Aufgaben übernehmen sollen, die eigentlich anderen zugewiesen sind und wer sagt, dass sich am Ende der Haushaltsgesetzgeber an die Kommission halten muss o.ä. - bei den Rundfunkanstalten ist das womöglich noch etwas anderes wegen des Gebotes der Staatsferne, Art. 5 I GG usw. und selbst da ist es vor einigen Jahren bekanntlich wegen LSA eskaliert.

Letztlich ist der Haushalt m.E. ohnehin eine Farce und regelmäßig der Disposition der Regierungsmehrheit ausgesetzt und ausgeliefert, solange der Bundesrechnungshof nur ein Scheinobjekt darstellt; denn letztlich ist völlig unerheblich wie er die Haushalte und Verwendung der Haushaltsmittel bewertet, eine Berücksichtigungspflicht besteht in keiner Weise; eine Art Veto-Recht des Bundesrechnungshofes für den Haushalt könnte womöglich auch bspw. gewährleisten, dass solche staatlichen Kernkompetenzen wie u.a. die Rechtsprechung/Justiz die Haushaltsmittel bekommen, die sie benötigen (ausgleichend könnte man dann womöglich eine Art ultra-vires und Willkür-Kontrolle der BRechHof-Entscheidungen durch das BVerfG haben). Aber auch das würde erfordern, dass sich ein Gesetzgeber selbst beschränkt; das ist (vorerst) wohl nicht zu erwarten.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Joshua »

@KMR:
Da ist viel Wahres dran.

@alle:
Interessant ist, dass das Thema der besonders schlechten Richterbesoldung mittlerweile auch im Spektrum der allg. Besoldungsdiskussion angekommen ist.

Gerade gelesen:
Nichts für ungut, aber es ist allgemein bekannt, dass der Staat in den niedrigen und teilweise mittleren Besoldungsgruppen sehr gut bezahlt.

Wenn man da mal ehrlich umrechnet, wie viel man bei A8 umgerechnet netto pro Monat hat, dann ist das häufig deutlich mehr, als was man netto mit der Qualifikation in der freien Wirtschaft verdient. Da haut der Sozialabgabenabzug nämlich richtig rein.

Und dann muss man ja auch noch die Pension gegenrechnen. Mit Heirat und Kindern wird das dann noch drastischer.

Problematisch ist die Besoldung primär bei hochqualifizierten Stellen ohne politischen Bezug. (Letztere werden dann nämlich wieder sehr gut bezahlt).

zB Richter. Mit zwei deutlich überdurchschnittlichen juristischen Staatsexamen, häufig auch noch einer Promotion, und dann nur R1, was zu Beginn A13 ist.

[...]
Quelle: Zitat aus Beitrag von curia277, https://www.reddit.com/r/OeffentlicherD ... ?rdt=36770

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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Strich »

Meine Rede, der Abstand zwischen Unterschicht/Mittelschicht/untere Oberschicht ist was? 2.000 netto? Mindeslohn 1.400 € netto, R1 Richter Stufe 1 (wahrscheinlich nicht untere Oberschicht) 3.000 netto. Aber laut mM dieses Forums ist das alles normal.

Ich sags nochmal: Die Richterbesoldung ist nur ein Symptom der völlig aus den Fugen geratenen Wirtschaft.
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von KMR »

Strich hat geschrieben: Freitag 15. November 2024, 09:21 Meine Rede, der Abstand zwischen Unterschicht/Mittelschicht/untere Oberschicht ist was? 2.000 netto? Mindeslohn 1.400 € netto, R1 Richter Stufe 1 (wahrscheinlich nicht untere Oberschicht) 3.000 netto. Aber laut mM dieses Forums ist das alles normal.

Ich sags nochmal: Die Richterbesoldung ist nur ein Symptom der völlig aus den Fugen geratenen Wirtschaft.

Inwiefern?

Bekanntlich gilt der 1-Personen-Haushalt mit ca. 3000 netto als 10% der obersten Einkommen und ab ca. 5000 netto zu den ungefähr 1% der Einkommen.

Sollte das deiner Ansicht nach höher sein oder worauf möchtest du hinaus? In der Tat liegt in Deutschland das Median- und Durchschnittseinkommen deutlich näher aneinander €43k und €50k für 2024 als in den USA ($37k, $63-70k). Dort ist es durchaus nicht unüblich in vielen Bereichen auch als normaler (akademischer) Arbeitnehmer 100k+ zu verdienen (sicherlich gibt es auch die entsprechenden Lebenshaltungskosten u.ä.).

(ohne Wertung) Vertrittst du die Auffassung, dass höhere Vergütungen stärker steigen sollten als bislang?
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Re: Richterbesoldung

Beitrag von Strich »

Ich vertrete die Auffassung, dass es keinen spürbaren Unterschied mehr zwischen der arbeitenden Unterschicht/Mittelschicht/untere Oberschicht gibt. Ob ich alleinstehend 1.400 € oder 3.000 € im Monat verdiene, mag sich durchaus auf die Einrichtung in meiner Wohnung, mein Auto oder meine Urlaubsziele auswirken. Bei der Frage, ob ich mir ein Haus kaufe, dafür sparen kann, oder ich mir einen Neuwagen anschaffe spielt das aber kaum noch eine Rolle. Ich habe Freunde die für irgendwas um die 700.000 € Häuser bauten. Dafür, was da rumgekommen ist, hast du in den 90ern nicht studieren müssen.

Disclaimer: Das mag "von unten" immer anders aussehen, aber ich habe von meinen 3.000 € als Handwerker mehr, als als Volljurist.
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