Beschluss von WEG nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ohne Maßstabskontinuität anfechtbar?

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darius85
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Beschluss von WEG nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ohne Maßstabskontinuität anfechtbar?

Beitrag von darius85 »

Hallo zusammen,

angenommen das Balkongeländer einer Wohnung würde ausschließlich vom entsprechenden Bewohner der Wohnung genutzt werden.

Und angenommen eine Eigentümergemeinschaft würde nach § 16 Abs.2 S. 2 WEG beschließen, dass für die Reparatur des Balkongeländers nur der entsprechende Wohnungseigentümer aufzukommen hätte.

Und angenommen es würde im gesamten Mehrfamilienhaus keine von mehreren Eigentümern gemeinschaftlich genutzte Balkone/Balkongeländer geben, sondern jedes Balkongeländer würde nur zu einer einzigen Wohnung gehören.

Angenommen kurze Zeit nach dem ersten Beschluss würden alle Balkongeländer komplett erneuert werden müssen und die Balkone und somit auch Balkongeländer der Wohnungen, hätten verschiedene Größen, und der Balkon des vom erste Beschluss betroffenen Balkons würde zu den kleineren Balkonen gehören.

Wäre es zulässig, wenn die WEG abweichend vom ersten Beschluss, nun beschließen würde, dass nicht jeder für den eigenen Teil des Balkongeländers aufkommen müsste, sondern die Kostenverteilung nach Gemeinschaftseigentum und Miteigentumsanteilen erfolgen würde? (also abweichend vom ersten Beschluss, nicht auf Grundlage von § 16 Abs. 2 S. 2 WEG)

Denn insoweit würde keine Maßstabskontinuität der beiden Beschlüsse vorliegen.
Stattdessen würde die Mehrheit die beiden Beschlüsse so treffen, wie es jeweils von Vorteil wäre.
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