Und wir bilden uns darauf auch noch was ein. Die politische Kultur in Deutschland ist halt stark egalitär - wir wollen die Einkommensunterschiede innerhalb der Gesellschaft gering halten. Das bietet einerseits das wohlige Gefühl der sozialen "Gerechtigkeit" (ich verwende die Anführungszeichen, weil man aus philosophischer Sicht trefflich streiten kann, ob Gleichheit dasselbe ist wie Gerechtigkeit - aber so interpretieren wir es in Deutschland nun einmal). Das geht dann halt nunmal damit einher, dass das Mehr, was man als hochqualifizierter Berufstätiger gegenüber weniger qualifizierten Zeitgenossen hat, verschwindet. It's a feature, not a bug.Strich hat geschrieben: ↑Freitag 15. November 2024, 13:38 Ich vertrete die Auffassung, dass es keinen spürbaren Unterschied mehr zwischen der arbeitenden Unterschicht/Mittelschicht/untere Oberschicht gibt. Ob ich alleinstehend 1.400 € oder 3.000 € im Monat verdiene, mag sich durchaus auf die Einrichtung in meiner Wohnung, mein Auto oder meine Urlaubsziele auswirken. Bei der Frage, ob ich mir ein Haus kaufe, dafür sparen kann, oder ich mir einen Neuwagen anschaffe spielt das aber kaum noch eine Rolle. Ich habe Freunde die für irgendwas um die 700.000 € Häuser bauten. Dafür, was da rumgekommen ist, hast du in den 90ern nicht studieren müssen.
Disclaimer: Das mag "von unten" immer anders aussehen, aber ich habe von meinen 3.000 € als Handwerker mehr, als als Volljurist.
Richterbesoldung
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Re: Richterbesoldung
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--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Richterbesoldung
Statt mit dem Besoldungsschindluder Schluss zu machen und für würdige Ausstattungen der Arbeitsplätze zu sorgen, werden überall die Notenanforderungen verwässert.
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/20 ... erber.htmlMit abgesenkten Einstellungskriterien will Berlins Justizsenatorin mehr Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Landesdienst holen.
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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Re: Richterbesoldung
Die hohen Notenanforderungen in der Vergangenheit waren ja auch hohl.
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Re: Richterbesoldung
A.A. Art. 33 II u. V GG (Bestenauslese).
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Re: Richterbesoldung
u.a. in Anbetracht des Umstandes, dass die StA zur Nachtzeit jedenfalls bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterliegende Ermittlungsmaßnahmen anordnen kann, das heißt für den Bürger besonders invasive und grundrechtsbelastende Eingriffe, ist es durchaus nicht verkehrt/begrüße ich es auch ohne Art. 33 GG Interesse an einer kompetenten/qualifizierten Besetzung der StA zu haben.
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Re: Richterbesoldung
M.E. ist eine an den Entwicklungen orientierte Absenkung der Notenanforderung kein Widerspruch zum Grundsatz, unter den konkreten Bewerbern weiterhin den Besten auszulesen.
Deswegen dürfte ja an dem Erfordernis der "Befähigung zum Richteramt" auch weiterhin festgehalten werden.KMR hat geschrieben: ↑Samstag 16. November 2024, 14:02 u.a. in Anbetracht des Umstandes, dass die StA zur Nachtzeit jedenfalls bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterliegende Ermittlungsmaßnahmen anordnen kann, das heißt für den Bürger besonders invasive und grundrechtsbelastende Eingriffe, ist es durchaus nicht verkehrt/begrüße ich es auch ohne Art. 33 GG Interesse an einer kompetenten/qualifizierten Besetzung der StA zu haben.
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Re: Richterbesoldung
So der Ausgangspunkt des Grundgesetzes. Vollkommen korrekt.KMR hat geschrieben: ↑Samstag 16. November 2024, 14:02u.a. in Anbetracht des Umstandes, dass die StA zur Nachtzeit jedenfalls bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterliegende Ermittlungsmaßnahmen anordnen kann, das heißt für den Bürger besonders invasive und grundrechtsbelastende Eingriffe, ist es durchaus nicht verkehrt/begrüße ich es auch ohne Art. 33 GG Interesse an einer kompetenten/qualifizierten Besetzung der StA zu haben.
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Re: Richterbesoldung
Nach dieser "Logik" könnten die Bedingungen so weit verschlechtert werden, bis sich nur noch Bewerber mit 4 und 5 Punkten für das Amt interessieren. Und unter diesen sprichwörtlich Blinden wären dann die Einäugigen auszuwählen. Merkst du was? Genau! Du musst endlich mal anfangen, deine "Thesen" zu Ende zu denken.
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Re: Richterbesoldung
Was allerdings nicht heißt, dass eine durch einen weniger begabten Staatsanwalt angeordnete eilige Durchsuchung verfassungswidrig ist.KMR hat geschrieben: ↑Samstag 16. November 2024, 14:02u.a. in Anbetracht des Umstandes, dass die StA zur Nachtzeit jedenfalls bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterliegende Ermittlungsmaßnahmen anordnen kann, das heißt für den Bürger besonders invasive und grundrechtsbelastende Eingriffe, ist es durchaus nicht verkehrt/begrüße ich es auch ohne Art. 33 GG Interesse an einer kompetenten/qualifizierten Besetzung der StA zu haben.
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Re: Richterbesoldung
Absolventen mit 4 und 5 Punkten sind aber halt keine Blinden, sondern Personen mit der Befähigung zum Richteramt. So lange das der Fall ist, ist diese ganze abschätzige Argumentation hinfällig. Dass das Erfordernis, zur Besetzung von Justizstellen die Notenanforderungen herabzusenken, allein auf die fürchterlich schlechten Bedingungen zurückzuführen ist, ist auch bislang eine bloße Behauptung.Joshua hat geschrieben: ↑Samstag 16. November 2024, 14:58 Nach dieser "Logik" könnten die Bedingungen so weit verschlechtert werden, bis sich nur noch Bewerber mit 4 und 5 Punkten für das Amt interessieren. Und unter diesen sprichwörtlich Blinden wären dann die Einäugigen auszuwählen. Merkst du was? Genau! Du musst endlich mal anfangen, deine "Thesen" zu Ende zu denken.
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Re: Richterbesoldung
Deswegen fügte ich auch SPRICHWÖRTLICH hinzu...
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Re: Richterbesoldung
Sie sind auch keine sprichwörtlichen Blinden. Sie haben die Befähigung zum Richteramt, d.h., sie wurden durch das Ausbildungs- und Prüfungssystem, das wir für Juristen etabliert haben, für geeignet befunden, eine Stelle als Richter zu bekleiden. Warum also die Beschwerde darüber, dass sie über Grundrechtseingriffe entscheiden, über die ansonsten Richter befinden? Genau für so etwas sind die ausgebildet worden.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Richterbesoldung
Naja... Das heisst zwar so, stimmt. Aber die Prüfer wissen doch auch, dass ein 2x4 Kandidat niemals ins Richteramt kommt. Wenn davon ausgegangen würde, dass jeder Absolvent bei der StA oder im Richteramt landet, würde das Examen wohl einfach völlig anders bewertet werden.
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Re: Richterbesoldung
Öde. Das BVerfG hat doch immer wieder ausgeführt, dass die Besoldung an der Gewinnung ÜBERDURCHSCHNITTLICHER Bewerber zu orientieren sei. Das gilt auch sonst im Beamtenrecht.Schnitte hat geschrieben: ↑Sonntag 17. November 2024, 17:04Sie sind auch keine sprichwörtlichen Blinden. Sie haben die Befähigung zum Richteramt, d.h., sie wurden durch das Ausbildungs- und Prüfungssystem, das wir für Juristen etabliert haben, für geeignet befunden, eine Stelle als Richter zu bekleiden. Warum also die Beschwerde darüber, dass sie über Grundrechtseingriffe entscheiden, über die ansonsten Richter befinden? Genau für so etwas sind die ausgebildet worden.
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Re: Richterbesoldung
Tja, dann sind wir wieder an der Stelle, an der diese Diskussion schon tausendmal war: Der hochqualifizierte Bewerber mit Topnoten muss dann halt in die GK gehen, wenn er die Richterbesoldung für unangemessen niedrig hält. Richter werden und dann über die Besoldung schimpfen, ist da wenig konstruktiv.
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