"1566 Probleme allein im Zivilrecht" - was habt ihr gezählt?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

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Verkehrsauffassung
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"1566 Probleme allein im Zivilrecht" - was habt ihr gezählt?

Beitrag von Verkehrsauffassung »

Hallo,

einige kennen sicherlich die These von den 1566 Problem allein im Zivilrecht von Prof. Kainer (https://www.lto.de/karriere/jura-studiu ... t-rep2plus)
Ich kenne seine Zählweise nicht, aber mir kam das schon immer übertrieben vor. Ich bin jetzt recht weit in meiner Examensvorbereitung und habe mal selbst gezählt:

Zivilrecht: 370 Probleme
Öffentliches Recht: 282 Probleme
Strafrecht: 282 Probleme (ich bin hier wirklich nur zufällig auf dieselbe Zahl gekommen...)

Klar kommt es auf die Zählweise an. (Bsp.: Zählt man die Anfechtung einer bereits ausgeübten Innenvollmacht als ein Problem oder als drei (Zulässigkeit der Anfechtung, richtiger Anfechtungsgegner, Anspruchsgrundlage für Schadensersatz); ist die DSL ein "Problem" oder zählt man nur richtige "Streitstände" etc.) Außerdem habe ich tendenziell recht großzügig gezählt und gerade im Zivilrecht auch so Miniproblemchen aufgenommen, die man eigentlich mit etwas Methodik auch so hinkriegt. Dennoch finde ich, dass man sich einer Zahl zumindest irgendwie nähern können müsste.

War jemand von euch so verrückt und hat auch selbst mal gezählt? Wenn ja, was ist rausgekommen? Was haltet ihr von der Größenordnung, die ich rausbekommen habe?

LG
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Ara
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Re: "1566 Probleme allein im Zivilrecht" - was habt ihr gezählt?

Beitrag von Ara »

:crazy:
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Schnitte
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Re: "1566 Probleme allein im Zivilrecht" - was habt ihr gezählt?

Beitrag von Schnitte »

Mein Lieblingsproblem ist jedenfalls der gutgläubige Erwerb vom nichtberechtigten Minderjährigen. Aber wie ich das statistisch zählen würde, darüber habe ich mir nie Gedanken gemacht.

Ansonsten erinnert mich der Titel dieses Threads an einen Song von Katie Melua…
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Sebast1an
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Re: "1566 Probleme allein im Zivilrecht" - was habt ihr gezählt?

Beitrag von Sebast1an »

Hab nachgezählt, es sind exakt 1369 Probleme im Zivilrecht.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
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Schnitte
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Re: "1566 Probleme allein im Zivilrecht" - was habt ihr gezählt?

Beitrag von Schnitte »

Sind also in den vier Jahren, seit Kainer gezählt hat, um 12,5 Prozent zurückgegangen. Und da soll noch einer sagen, das Examen werde immer schwerer.
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Ara
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Re: "1566 Probleme allein im Zivilrecht" - was habt ihr gezählt?

Beitrag von Ara »

Schnitte hat geschrieben: Montag 2. Dezember 2024, 13:02 Mein Lieblingsproblem ist jedenfalls der gutgläubige Erwerb vom nichtberechtigten Minderjährigen. Aber wie ich das statistisch zählen würde, darüber habe ich mir nie Gedanken gemacht.
Die forderungsentkleidete Hypothek auf die 1
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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scndbesthand
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Re: "1566 Probleme allein im Zivilrecht" - was habt ihr gezählt?

Beitrag von scndbesthand »

Es ist, Jahrzehnte nach dem Abschluss rückblickend erschreckend, welche Massen an Streitständen, Klassikern etc. man zurzeit der Examina noch auswendig drauf hatte und wie wenig davon geblieben ist. Das einzige zivilrechtliche Problem, was mir noch ansatzweise erinnerlich ist, ist die teleologische Reduktion von § 181 BGB bei bloßen Erfüllungsgeschäften und lediglich rechtlich vorteilhaften Rechtsgeschäften, wobei bei Minderjährigen die Durchbrechung des Abstraktionsprinzips stattfindet.

An die Stelle getreten ist ein Ozean an obskurem Praxiswissen „wie die Dinge am Besten gehen“ inklusive einem guten Fingerspitzengefühl, wie Probleme so gelöst werden können, dass wenig Reibung, Aufwand und Risiko entsteht. Ach ja, und der unvermeidliche Datenschutz.
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thh
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Re: "1566 Probleme allein im Zivilrecht" - was habt ihr gezählt?

Beitrag von thh »

scndbesthand hat geschrieben: Montag 2. Dezember 2024, 22:01Es ist, Jahrzehnte nach dem Abschluss rückblickend erschreckend, welche Massen an Streitständen, Klassikern etc. man zurzeit der Examina noch auswendig drauf hatte und wie wenig davon geblieben ist.
Tatsächlich? Ich hatte schon zur Zeit der Examina erschreckend wenig Streitstände auswendig drauf.
scndbesthand hat geschrieben: Montag 2. Dezember 2024, 22:01An die Stelle getreten ist ein Ozean an obskurem Praxiswissen „wie die Dinge am Besten gehen“ inklusive einem guten Fingerspitzengefühl, wie Probleme so gelöst werden können, dass wenig Reibung, Aufwand und Risiko entsteht. Ach ja, und der unvermeidliche Datenschutz.
Nicht nur das; in den Fachgebieten, in denen ich tätig bin, kenne ich inzwischen tatsächlich die meisten praxisrelevanten Rechtsfragen.
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Strich
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Re: "1566 Probleme allein im Zivilrecht" - was habt ihr gezählt?

Beitrag von Strich »

Ich hab das Gefühl, dass das Wissen eher so kondensiert ist mit der Zeit: Ich lese Klausursachverhalte und weiß in aller Regel, was da so drin ist, ich sehe dabei auch nicht alles, aber im Wesentlichen wüsste ich, nach welchem Problem ich suchen muss. So ist es dann auf Arbeit mit unbekannten Materien auch.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Julia
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Re: "1566 Probleme allein im Zivilrecht" - was habt ihr gezählt?

Beitrag von Julia »

Nur kurz, weil wenig Zeit: Ich kenne die Liste(n, gibt's seit einer Weile ja auch im Strafrecht, und ÖR ist nach meinem letzten Stand noch in Arbeit). Die Liste dient nicht dazu, jedes Problem auswendig zu lernen, sondern quasi als Nachschlagewerk mit entsprechenden Quellen. Wenn die Studis also über das Problem stolpern und dazu etwas nachlesen wollen, finden sie es in dieser Liste samt (kuratierter) Quellen aus Literatur und Rechtsprechung. Dementsprechend enthält die Liste sowohl Problemkomplexe, als auch Einzelprobleme. Ich kann dir angesichts der Arbeit, die da drin steckt, als auch der fachlich extrem guten Mitarbeiter*innen aber versichern, dass das keine Quatschliste ist und auch keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.
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Schnitte
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Re: "1566 Probleme allein im Zivilrecht" - was habt ihr gezählt?

Beitrag von Schnitte »

“Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man das, was man mal gelernt hat, vergessen hat.“ So ist es auch hier: Das nackte enzyklopädische Wissen über die Lehrbuchprobleme hat längst nicht mehr die Ausmaße wie im Examen, aber dafür hat man doch eine gewisse juristische Intuition, die ein Gespür dafür geben, wo die Schwierigkeiten eines Falles angesiedelt sind.
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Torsten Kaiser
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Re: "1566 Probleme allein im Zivilrecht" - was habt ihr gezählt?

Beitrag von Torsten Kaiser »

Verkehrsauffassung hat geschrieben: Samstag 30. November 2024, 23:44 Hallo,

einige kennen sicherlich die These von den 1566 Problem allein im Zivilrecht von Prof. Kainer (https://www.lto.de/karriere/jura-studiu ... t-rep2plus)
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War jemand von euch so verrückt und hat auch selbst mal gezählt? Wenn ja, was ist rausgekommen? Was haltet ihr von der Größenordnung, die ich rausbekommen habe?

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Im Zivilrecht gibt es nur 1 Problem. Und zwar: Die juristische Problematik ZU VERSTEHEN.
Micha79
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Re: "1566 Probleme allein im Zivilrecht" - was habt ihr gezählt?

Beitrag von Micha79 »

Ich finde das schon interessant, aber gleichzeitig willkürlich. Jeder, der in der Praxis arbeitet, hat in seinem Bereich sicherlich zahlreiche Probleme, die in dieser Auflistung keinen Eingang gefunden haben.
Im Übrigen hängt es natürlich davon ab, wie man "Problem" definiert oder zergliedert. Ist "Erlaubnistatbestandsirrtum" im Strafrecht ein Problem oder sind es mehrere?
Ich würde die Liste schon gern einmal sehen.
Julia
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Re: "1566 Probleme allein im Zivilrecht" - was habt ihr gezählt?

Beitrag von Julia »

Dass nicht jedes Problem aus der Praxis in einem "Nachschlagewerk" für die Studis in Vorbereitung aufs Referendarexamen ist, sollte auf der Hand liegen ;)
Zur Frage des ETBI: Das ist ein Problem in der Liste, nicht mehrere. Wobei es ein weiteres Problem gibt zu den Auswirkungen des ETBI auf Beteiligte. Hintergrund dieser Aufteilung ist, dass man dann noch spezifischere Literaturhinweise geben kann, wobei es auch Verweisungen auf "verwandte" Probleme gibt.
Julia
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Re: "1566 Probleme allein im Zivilrecht" - was habt ihr gezählt?

Beitrag von Julia »

Nachtrag: Strafrecht hat btw. ca. 800 Einträge.
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