Hallo ihr Lieben,
weiss vielleicht jemand was man da noch machen kann, wenn das BSG den Antrag auf Prozesskostenhilfe für Begründung von Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Anwalt abgelehnt hat, weil man scheinbar als, wohl gemerkt Rechtslaie nicht ausreichend den Antrag begründet hat. Wie soll das auch gehen, hierfür bräuchte man ja den Anwalt, den man ohne Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht bekommt. Es wurde fristgerecht Beschwerde gegen die Ablehung des Anwalts für Begründung der Nichtzulassungsbeschwerden und Gegenvorstellung erhoben, da auf der ablehnenden Entscheidung keine Rechtsbehelfsbelehrung vermerkt war, und man nicht wusste welches Rechtsmittel zulässig ist. Im Internet habe ich einige Anführungen zu Beschwerden gegen ablehnende Prozesskostenhilfe gefunden, wie gesagt war auf der ablehndenden Entscheidung des BSG keine Rechtsbehelfsbelehrung und das BSG erklärte die fristgerecht eingelegte Beschwerde und Gegenvorstellung etc. seltsam für unzulässig.
Was könnte man da machen? Man hat doch hier in dem Land normalerweise ein Recht auf einen Anwalt, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, denn diese waren gegeben, und wenn man nun mal als Rechtslaie das wohl kaum selbst begründen kann? Müsste auf der ablehnenden Entscheidung des BSG nicht auch eine Rechtsbehelfsbelehrung drauf sein, und wenn diese wie hier vergessen wurde, könnte man zulässige Rechtsmittel noch innerhalb eines Jahres einlegen? Nur was wäre das zulässige Rechtsmittel? Weiss da leider nicht mehr weiter. Bitte dringend um Hilfe. Danke
Sozialrecht, Rechtsmittel gegen Ablehung PKH und etc.
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Re: Sozialrecht, Rechtsmittel gegen Ablehung PKH und etc.
Keine Rechtsberatung. Geschlossen.