Guten Tag liebe Gemeinde,
ich habe ein anliegen zwecks Trunkenheit im Straßenverkehr mit Verkehrsunfall (Feldweg, keine Personenschäden, Auto in Graben)
Und zwar:
Unfall 23:46 Uhr
Eintreffen POL: ca 1:25 Uhr
Atemalkoholtest: 1,17 Promille (ca. 1:35)
Blutprobe im KH: 1. 2:10 Uhr 1,22 Promille, 2. 2:50 Uhr 1,05 Promille
Nachtrunkbehauptung: unmittelbar nach dem Unfall, Rest Bacardi-Cola getrunken ca 0,3l.
Männlich, 75kg
Wie spiegelt sich dies nun im Strafrecht wieder? Nachtrunk nicht nachweisbar? Rückrechnung zum Tatzeitpunkt?
Viele Grüße und danke schonmal
Trunkenheit im Verkehr durch Alkohol
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Re: Trunkenheit im Verkehr durch Alkohol
Hier werden keine realen Fälle diskutiert. Geschlossen.