Voraussetzungen fürs Examen - gut genug vorbereitet?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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bki
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Voraussetzungen fürs Examen - gut genug vorbereitet?

Beitrag von bki »

Guten Tag zusammen,

Ich lese seit längerem hier mit und mittlerweile drängten sich Fragen so bohrend auf, dass ich mich unbedingt an euch wenden möchte.

Ich erwarte nicht, dass es hier eine einhellige Antwort geben wird, bin aber doch sehr gespannt auf die verschiedenen Aussagen zu einem sicher diffusen und kniffligen Thema.


Meine Frage dreht sich um das, was man im Examen wissen "muss" bzw was unabdingbare Voraussetzung ist.

Wir alle wissen ja, dass "man nicht alles wissen kann". Gleichwohl ist mein Gefühl, dass sobald man etwas nicht weiß, man "das natürlich wissen muss".

In meinem Erstversuch wurde mir exakt das in jeder Klausur vorgeworfen.
In Probeklausuren natürlich ebenso.

Demgegenüber stehen Aussagen wie:
Man kann nicht alles wissen.
Das Examen ist kein reiner Wissenstest, sondern eine Frage wie man mit dem Gesetz und dem Sachverhalt arbeiten kann.
Die Korrektoren im Examen achten eher darauf was überhaupt richtig ist und nicht so sehr auf die bloßen Fehler. (Hier so gelesen.)


Mein Eindruck ist hingegen ..kennt man irgendein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal nicht, heißt es "Kandidat ist nicht in der Lage die Prüfung richtig aufzubauen."


Ich werde in drei Wochen zu meinem Letztversuch antreten und denke, dass ich unbedingt die Grundlagen hätte mehr vertiefen sollen. Ich habe die Schemata der Klassiker nicht optimal drauf. Ich habe mir eine Reihe von Nebengebieten nicht mehr groß angeguckt ...ich könnte durchdrehen.


Wie war das bei euch? Wie schätzt ihr diese doch recht offene Frage ein bezüglich dessen ..worum es eigentlich geht und was man draufhaben sollte?

Vor allem: Was hättet ihr im Nachhinein nochmal anders gemacht? Weniger bzw mehr beachtet?

Mal sehen was aus der Frage herauskommt, denn hier und da lassen sich im Forum dazu ja auch schon sehr unterschiedliche Ansichten herauslesen, was ja verdeutlicht wie unklar das eigentlich ist.

Viele Grüße und vielen Dank,
Bernd
Torsten Kaiser
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Re: Voraussetzungen fürs Examen - gut genug vorbereitet?

Beitrag von Torsten Kaiser »

Es ist meiner Auffassung nach immer eine Mischung aus Grundlagenverständnis und eben auch der Kenntnis bestimmter beliebter Konstellationen. Also beide Seiten sollte man bedienen.
jona7317
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Re: Voraussetzungen fürs Examen - gut genug vorbereitet?

Beitrag von jona7317 »

Ja, das denke ich auch. Grundlagenverständnis ist die ein Hälfte der Miete, die andere Hälfte ist es dann ganz einfach, eine Menge Sachen "schonmal gesehen" zu haben. Ein gutes Examen setzt sich aus soliden Grundlagen zusammen, dann hat man 20-30% der Probleme tatsächlich schonmal gesehn und kennt die vertretenen Lösungen und bei den übrigen 70-80% kann man sich an den Wertungen bedienen, die man aus den "schon gesehenen" Fällen kennt und kommt damit in aller Regel recht weit.
Torsten Kaiser
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Re: Voraussetzungen fürs Examen - gut genug vorbereitet?

Beitrag von Torsten Kaiser »

Transferleistung setzt ja auch ein gewisses Maß an Basiswissen voraus, welches dann auf eine unbekannte Situation übertragen werden kann.
Grundlagencrack
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Re: Voraussetzungen fürs Examen - gut genug vorbereitet?

Beitrag von Grundlagencrack »

Ich krame mal in meinem Gedächtnis:

Im Öffentlichen Recht geht es im Kern oft um eine eher obskure Vorschrift aus dem Bereich des Verwaltungsrechts, die Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so noch nie aufgeschlagen hast. Das stellt jedoch dann kein Problem dar, wenn Du ein allgemeines Grundverständnis für die Materie mitbringst.

Im zivilrechtlichen Teil meiner mündlichen Prüfung (1. Staatsexamen, alte Studienordnung) ging es im Kern um Die Frage, ob ein Sachverhalt als ungenannter Fall einer Vorschrift anzusehen sein könnte, die diesen Fall eben nicht explizit aufführt, aber bestimmte Regelbeispiele benennt. Meine Aufgabe war es nun, eben diese Einordnung nach den Regeln der juristischen Interpretationskunst vorzunehmen. Es gab wohl eine BGH-Etnscheidung zur fraglichen Konstellation, die ich aber nicht kannte. Ich traf jedoch mit meiner Subsumtion (die ich just in diesem Moment entwickelte, das Problem kannte ich wie gesagt nicht) ins Schwarze und der Prüfer meinte, "ja, so sehe das der BGH auch". Entsprechend gut fiel dieser Teil der Prüfung aus.

Also: Grundlagenverständnis und Kenntnis bestimmter Konstellationen sind gefragt, die Du im Examen als Hintergrundkenntnisse brauchst, um im Zweifelsfall dann doch eigenständig und spontan eine Lösung zu einem Detailproblem liefern zu müssen, von dem Du so nie zuvor etwas gehört hast. Das nennt man - glaube ich - Transferleistungen.
Torsten Kaiser
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Re: Voraussetzungen fürs Examen - gut genug vorbereitet?

Beitrag von Torsten Kaiser »

bki: Hast du deine Frage ernsthaft gemeint und konntest du etwas mit den Antworten anfangen?

Oder nur fake?
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