Hallo liebe Juristen und Jurafreunde,
beruflich (Beamter A12 im gtD Dienst) und auch aus privatem Interesse lese ich mir öfters Urteile zum Umweltrecht, aber auch zum Beamtenrecht auf openjur durch. Beruflich habe ich viel mit juristischen Kolleginnen und Kollegen zu tun (allerdings nur in der Umweltverwaltung, nicht im Justizdienst).
Aufgefallen ist mir in den Urteilen von Anfang an - und das betrifft auch jahrzehntealte Urteile - diese geschliffene und pointierte Ausdrucksweise. Mich beeindrucken diese Texte als Nichtjurist durchaus - für euch mag das Alltag sein - zumal Juristen ja keine Germanisten sind oder solche, welche besonders in der Verwendung der deutschen Sprache ausgebildet sind. Gewiss gibt es Standardformulierungen "Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger xxx Euro nebst Zinsen zu zahlen", welche natürlich nicht anspruchsvoll sind, aber gleichwohl immer wieder verwendet werden. Sind diese (auch) in der Rechtsgeschichte begründet?
Nur welche Überlegungen stellt ihr an, dass eure Urteile (sofern ihr Richter/innen seid) möglicht neutral und sachlich, aber auch in diesem typischen "Juristendeutsch" daherkommen?
Über Antworten bin ich dankbar.
Formulierungen in Urteilen
Moderator: Verwaltung
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Re: Formulierungen in Urteilen
Es gibt in der Praxis Standardformulierungen und Floskeln, die uns Juristen bereits im Studium eingehämmert werden. Daher werden die von allen so benutzt. Groß nachdenken tun wir gar nicht darüber, weil es uns so beigebracht wurde. Jura ist wie eine Fremdsprache, die man muss lernen.
- thh
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Re: Formulierungen in Urteilen
Die Fähigkeit, sich prägnant, präzise und - nicht zwingend für Laien - verständlich auszudrücken, gehört zur juristischen Tätigkeit dazu.
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Re: Formulierungen in Urteilen
Ok, danke für die Ausführungen
- famulus
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Re: Formulierungen in Urteilen
Ja - ich denke auch, dass der Stil vor allem auf den Anspruch zurückzuführen sein dürfte, sich maximal präzise, eindeutig und auf das absolut Wesentliche reduziert auszudrücken.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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