Hallo, ich bin juristischer Laie und benötige für eine Kurzgeschichte Eure geschätzte Meinung.
In den 50er-Jahren findet ein Ehepaar (beide Ü 25) ein offensichtlich ausgesetztes Kleinkind (nur Info zum Geburtsdatum, etwas Geld) und will die Mühen der Adoption, die beide gerne erreichen würden, umgehen. Zu diesem Zweck erstellt der Ehemann eine gefälschte Geburtsbescheinigung und erhält dadurch eine standesamtliche Geburtsurkunde. Eine Bereicherungsabsicht besteht natürlich nicht.
- Ist dies eine Personenstandsfälschung oder eine mittelbare Falschbeurkundung oder beides?
- Zu erwartendes Strafmaß, falls die Tat entdeckt wird?
- Das Kind bleibt auch bei Tatentdeckung in der Familie (die Geburtsurkunde wurde ja so ausgestellt), richtig?
- Welche Verjährungsfristen?
Vielen Dank im voraus
HV
Umgehung eines Adoptionsverfahrens mit Hilfe eines Rechtsvergehens
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Re: Umgehung eines Adoptionsverfahrens mit Hilfe eines Rechtsvergehens
Beides, in Tateinheit.hirvi_voss hat geschrieben: ↑Mittwoch 15. Januar 2025, 22:24 Zu diesem Zweck erstellt der Ehemann eine gefälschte Geburtsbescheinigung und erhält dadurch eine standesamtliche Geburtsurkunde. Eine Bereicherungsabsicht besteht natürlich nicht.
- Ist dies eine Personenstandsfälschung oder eine mittelbare Falschbeurkundung oder beides?
Heutzutage würde ich regelmäßig eine Geldstrafe erwarten. In den 1950er Jahren tickte die Welt auch strafrechtlich aber noch ganz anders.hirvi_voss hat geschrieben: ↑Mittwoch 15. Januar 2025, 22:24- Zu erwartendes Strafmaß, falls die Tat entdeckt wird?
5 Jahre ab Beurkundung.
Das überlasse ich mal anderen.hirvi_voss hat geschrieben: ↑Mittwoch 15. Januar 2025, 22:24- Das Kind bleibt auch bei Tatentdeckung in der Familie (die Geburtsurkunde wurde ja so ausgestellt), richtig?
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Re: Umgehung eines Adoptionsverfahrens mit Hilfe eines Rechtsvergehens
Vielen Dank für die Antwort.
Interessant wäre noch die Beantwortung der Frage gewesen, ob das Kind bei Tatentdeckung in der Familie bleiben kann. Das war ja auch der juristisch interessanteste Teil.
Vielleich wollte sich niemand von Euch so tief in die Sümpfe der 50er Jahre vorwagen...
Interessant wäre noch die Beantwortung der Frage gewesen, ob das Kind bei Tatentdeckung in der Familie bleiben kann. Das war ja auch der juristisch interessanteste Teil.
Vielleich wollte sich niemand von Euch so tief in die Sümpfe der 50er Jahre vorwagen...