Zulassung zur deutschen Anwaltschaft mit britischem Abschluss?

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Zulassung zur deutschen Anwaltschaft mit britischem Abschluss?

Beitrag von Legally Confused »

Hi, ich spiele immer mehr mit dem Gedanken, dass ich später gerne die Doppelzulassung UK/Deutschland hätte. Das britische Studium schliesse ich mit LLB (Hons) ab, wenn ixv also später die SQEs bestanden habe und zur britischen Anwaltschaft wurde, gäbe es dann noch eine Möglichkeit nach dem ganzen Theater mit dem Brexit zur deutschen Anwaltschaft zugelassen zu werden oder müsste ich dann nochmal vier Jahre studieren um die Staatsexamen absolvieren zu dürfen?

Wie sieht es mit dem britischen LLB aus, würde er jetzt da viele Unis in Deutschland den gleichnamigen aber nicht zu verwechselnden Studienabschluss einführen, anerkannt werden, sodass ich dann "nur" noch erstes und zweites Stex schaffen müsste?

Was würde eigentlich passieren, wenn jemand ziemlich gute Kenntnisse im deutschen Recht hätte, könnte er das dann nachweisen und etwas überspringen?
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Schnitte
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Re: Zulassung zur deutschen Anwaltschaft mit britischem Abschluss?

Beitrag von Schnitte »

Irland lässt englische Solicitors ohne weitere Prüfung, nur über ein schriftliches Anerkennungsverfahren, zu. Du kannst also in England SQE ablegen, damit in Irland Solicitor werden und darüber dann in Deutschland zur EuRAG-Prüfung antreten. Die irische Law Society hat mittlerweile eine Art Geschäftsmodell draus gemacht, sich als Eingangstor für Briten in die EU zu etablieren. Das ist für die Iren auch ohne Risiko, weil sie eigenen Solicitors mit Wohnsitz im Ausland kein practicing certificate geben. Man darf also trotz Zulassung zur irischen roll of solicitors dort nicht einmal praktizieren. Was aber natürlich nicht stört, wenn man es nur fürs Ticket in die EU braucht.

Quelle: Ich bin selbst englischer und irischer Solicitor.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

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Re: Zulassung zur deutschen Anwaltschaft mit britischem Abschluss?

Beitrag von Legally Confused »

Schnitte hat geschrieben: Dienstag 21. Januar 2025, 11:51 Irland lässt englische Solicitors ohne weitere Prüfung, nur über ein schriftliches Anerkennungsverfahren, zu. Du kannst also in England SQE ablegen, damit in Irland Solicitor werden und darüber dann in Deutschland zur EuRAG-Prüfung antreten. Die irische Law Society hat mittlerweile eine Art Geschäftsmodell draus gemacht, sich als Eingangstor für Briten in die EU zu etablieren. Das ist für die Iren auch ohne Risiko, weil sie eigenen Solicitors mit Wohnsitz im Ausland kein practicing certificate geben. Man darf also trotz Zulassung zur irischen roll of solicitors dort nicht einmal praktizieren. Was aber natürlich nicht stört, wenn man es nur fürs Ticket in die EU braucht.


Quelle: Ich bin selbst englischer und irischer Solicitor.
Hey Schnitte, freut mich dann umso mehr dich kennenzulernen.

Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren?
Und was weisst du über die EuRAG-Prüfung?
Falls du schon SQEs abgelegt hast, wann ist der beste Zeitpunkt für SQE1?
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Schnitte
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Re: Zulassung zur deutschen Anwaltschaft mit britischem Abschluss?

Beitrag von Schnitte »

Ich hab mich auf SQE1 im Selbststudium vorbereitet, ohne Kurs. Es gibt massig Bücher und Skripte auf dem englischen Markt, die sich an SQE-Kandidaten richten. Angeboten wird die Prüfung zwei- oder dreimal im Jahr, man kann sie also so timen, dass man dann antritt, wenn man sich vorbereitet fühlt. Die Stoffmenge, die man draufhaben muss, ist zwar erheblich, aber mit ein bisschen juristischem Instinkt und etwas Fleiß vorher geht das schon, zumal die Fälle, die geprüft werden, Standardkonstellationen sind, deren Lösung im englischen Recht ziemlich eindeutig ist. Fallnamen werden nicht verlangt, nur die rechtlichen Prinzipien. Kniffliger ist dann die Vorbereitung auf SQE2, dafür hatte ich einen Online-Kurs über einige Wochenenden. Geht aber auch, und man hat ja sagenhafte sechs Jahre Zeit dafür nach SQE1.

Lästig bei SQE könnte qualifying work experience sein, je nachdem, ob du da was zu bieten hast. Ich arbeite seit Jahren juristisch (es muss nicht im englischen Recht sein), das wurde mir anerkannt. An sich sind sie da bei der Anerkennung nicht so kleinlich, aber irgendwas muss dann halt schon haben.

Zur EuRAG-Prüfung: Hab ich selbst noch nicht gemacht, kenne aber Leute gut, die das gemacht haben. Sind mWn zwei Klausuren, die dem zweiten Staatsexamen nachgebildet sind (also Urteil oder Anwaltsschriftsatz) plus mündliche Prüfung. Die Prüfer sollen meistens eher gnädig sein, aber ganz ohne Wissen im deutschen Recht geht’s nicht; die Repetitorien bieten dafür eigene Crashkurse an.

Zur irischen Anerkennung als Solicitor: Ist lästig, da man einigen Papierkram braucht (Zeugniskopien mitsamt Übersetzung, drei Empfehlungsschreiben von zugelassenen Anwälten plus eine beglaubigte Unterschrift). Auch die Gebühr ist nicht ganz ohne (um die 300 Euro IIRC - für das certificate of good standing, das man dann für EuRAG braucht, werden es noch sehr viel mehr). Aber das kriegt man alles hin, und dann dauert die Anerkennung so ein bis drei Monate ab Einsendung des Pakets in Dublin.
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Re: Zulassung zur deutschen Anwaltschaft mit britischem Abschluss?

Beitrag von Legally Confused »

Schnitte hat geschrieben: Dienstag 21. Januar 2025, 17:31 Ich hab mich auf SQE1 im Selbststudium vorbereitet, ohne Kurs. Es gibt massig Bücher und Skripte auf dem englischen Markt, die sich an SQE-Kandidaten richten. Angeboten wird die Prüfung zwei- oder dreimal im Jahr, man kann sie also so timen, dass man dann antritt, wenn man sich vorbereitet fühlt. Die Stoffmenge, die man draufhaben muss, ist zwar erheblich, aber mit ein bisschen juristischem Instinkt und etwas Fleiß vorher geht das schon, zumal die Fälle, die geprüft werden, Standardkonstellationen sind, deren Lösung im englischen Recht ziemlich eindeutig ist. Fallnamen werden nicht verlangt, nur die rechtlichen Prinzipien. Kniffliger ist dann die Vorbereitung auf SQE2, dafür hatte ich einen Online-Kurs über einige Wochenenden. Geht aber auch, und man hat ja sagenhafte sechs Jahre Zeit dafür nach SQE1.

Lästig bei SQE könnte qualifying work experience sein, je nachdem, ob du da was zu bieten hast. Ich arbeite seit Jahren juristisch (es muss nicht im englischen Recht sein), das wurde mir anerkannt. An sich sind sie da bei der Anerkennung nicht so kleinlich, aber irgendwas muss dann halt schon haben.

Zur EuRAG-Prüfung: Hab ich selbst noch nicht gemacht, kenne aber Leute gut, die das gemacht haben. Sind mWn zwei Klausuren, die dem zweiten Staatsexamen nachgebildet sind (also Urteil oder Anwaltsschriftsatz) plus mündliche Prüfung. Die Prüfer sollen meistens eher gnädig sein, aber ganz ohne Wissen im deutschen Recht geht’s nicht; die Repetitorien bieten dafür eigene Crashkurse an.

Zur irischen Anerkennung als Solicitor: Ist lästig, da man einigen Papierkram braucht (Zeugniskopien mitsamt Übersetzung, drei Empfehlungsschreiben von zugelassenen Anwälten plus eine beglaubigte Unterschrift). Auch die Gebühr ist nicht ganz ohne (um die 300 Euro IIRC - für das certificate of good standing, das man dann für EuRAG braucht, werden es noch sehr viel mehr). Aber das kriegt man alles hin, und dann dauert die Anerkennung so ein bis drei Monate ab Einsendung des Pakets in Dublin.
Respekt!
QWE sammle ich schon jetzt, mache die in Deutschland und USA, im Moment.
Bis zum Abschluss will ich das längst erledigt haben, aber das dauert noch.

Hast du mir da Kontakte zu denen, die, die Prüfung gemacht haben? Und weisst du ob Deutsche zum CPS können? Hab da nichts eindeutiges gefunden.
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Schnitte
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Re: Zulassung zur deutschen Anwaltschaft mit britischem Abschluss?

Beitrag von Schnitte »

Da man den schriftlichen Teil des SQE weltweit in Computertestzentren ablegen kann, gibt es sicher in jeder deutschen Großstadt immer jemanden, der sich gerade drauf vorbereitet. Man stößt also schon auf Gleichgesinnte, wenn man über die einschlägigen Netzwerke darauf sucht. Wenn du an der Open University studierst, wirst du sicher Zugang zu einer Community von in Deutschland ansässigen Studenten im englischen Recht haben, und über diese Community lassen sich sicher Leidensgenossen finden, die auch SQE im Auge haben und mit denen man sich austauschen kann. Ich habe während meiner SQE-Vorbereitung auch (allerdings über ein berufliches Netzwerk statt ein universitäres), die hier in Frankfurt gleichzeitig drauf gelernt haben. Haben das aber eher für ein gemeinsames Mittagessen genutzt als gemeinsames Lernen. Wenn du konkrete Fragen zum SQE hast, schieß einfach los, vielleicht kann ich helfen.

Das wichtigste ist m.E., sich von den kommerziellen Anbietern von SQE-Kursen keine Panik einreden zu lassen. Man kann bei denen tausende von Pfund für einen Kurs bezahlen, aber m.E. geht es auch ohne, wenn man ein bisschen Talent und Disziplin fürs Selbststudium hat. Google einfach mal nach "SQE revision guides", da findet sich reichlich Literatur gezielt für diesen Markt. Ich habe mit solchen Büchern und einem Abo für eine Online-Lernplattform mit Übungsfragen gelernt, das ging super. Uni-Lehrbücher sollte man hingegen nicht verwenden, weil das Prüfungsformat im Studium mit Essays ein anderes ist als die multiple-choice-Fragen im SQE.
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Re: Zulassung zur deutschen Anwaltschaft mit britischem Abschluss?

Beitrag von Schnitte »

Und zum Thema CPS: Es gibt ja die civil service nationality rules, und nach meinem Verständnis gelten die auch für den CPS. Das würde bedeuten, dass EU-Bürger nur dann eingestellt werden, wenn sie unter das "EU settlement scheme" fallen, d.h. schon vor Brexit in UK lebten (Ausnahme die Iren, die weitgehend wie Briten behandelt werden). Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du das aber direkt beim CPS anfragen. Da die aktiv um Neueinsteiger werben, sollte man meinen, dass die auf freundliche Anfragen durchaus reagieren.

Man sollte bei dieser Jobwahl allerdings das doch eher maue Gehalt, das der CPS bietet, berücksichtigen...
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