Kann sich eine Verwaltungebehörde der Rechtsbeugung strafbar machen?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Aquatic
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Kann sich eine Verwaltungebehörde der Rechtsbeugung strafbar machen?

Beitrag von Aquatic »

Was meint Ihr denn. Kann sich eine kommunale Verwaltungsbehörde wie die Baubehörde, untere Naturschutzbehörde, Jugendamt im Jugendschutz, Ordnungsamt im Genehmigungsverfahren... welche Verwaltungsakte mit Ermessensspielraum erlässt, der Rechtsbeugung schuldig machen? Im Allgemeinen wird hier ja als Täterkreis primär ein Richter oder ein Amtsträger, welcher im weiteren Sinne richterliche Aufgaben wahrnimmt angesehen. Wäre das bei einer Verwaltungsbehörde erfüllt?
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FKN993
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Re: Kann sich eine Verwaltungebehörde der Rechtsbeugung strafbar machen?

Beitrag von FKN993 »

Fischer, § 339 Rn. 11.
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thh
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Re: Kann sich eine Verwaltungebehörde der Rechtsbeugung strafbar machen?

Beitrag von thh »

Aquatic hat geschrieben: Montag 3. Februar 2025, 13:46Was meint Ihr denn. Kann sich eine kommunale Verwaltungsbehörde wie die Baubehörde, untere Naturschutzbehörde, Jugendamt im Jugendschutz, Ordnungsamt im Genehmigungsverfahren... welche Verwaltungsakte mit Ermessensspielraum erlässt, der Rechtsbeugung schuldig machen?
Nein. Aber als Bußgeldbehörde durchaus.
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