Kann sich eine Verwaltungebehörde der Rechtsbeugung strafbar machen?
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Kann sich eine Verwaltungebehörde der Rechtsbeugung strafbar machen?
Was meint Ihr denn. Kann sich eine kommunale Verwaltungsbehörde wie die Baubehörde, untere Naturschutzbehörde, Jugendamt im Jugendschutz, Ordnungsamt im Genehmigungsverfahren... welche Verwaltungsakte mit Ermessensspielraum erlässt, der Rechtsbeugung schuldig machen? Im Allgemeinen wird hier ja als Täterkreis primär ein Richter oder ein Amtsträger, welcher im weiteren Sinne richterliche Aufgaben wahrnimmt angesehen. Wäre das bei einer Verwaltungsbehörde erfüllt?
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Re: Kann sich eine Verwaltungebehörde der Rechtsbeugung strafbar machen?
Fischer, § 339 Rn. 11.
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Re: Kann sich eine Verwaltungebehörde der Rechtsbeugung strafbar machen?
Nein. Aber als Bußgeldbehörde durchaus.Aquatic hat geschrieben: ↑Montag 3. Februar 2025, 13:46Was meint Ihr denn. Kann sich eine kommunale Verwaltungsbehörde wie die Baubehörde, untere Naturschutzbehörde, Jugendamt im Jugendschutz, Ordnungsamt im Genehmigungsverfahren... welche Verwaltungsakte mit Ermessensspielraum erlässt, der Rechtsbeugung schuldig machen?