Ich schreibe in wenigen Tagen meine StrafR ZP und hätte eine verständnisfrage.
Und zwar bezieht sich die Frage auf die gefährliche Körperverletzung § 224
Ich prüfe ja wie folgt:
a)objektiver Tatbestand §223
b) objektiver Tatbestand § 224
Falls ich jetzt die einfache Körperverletzung bejahe aber die Merkmale von §224 nicht erfüllt sind - wie gehe ich dann vor??
Verneine ich dann die gefährliche Körperverletzung und beende die Prüfung und mache eine neue Prüfung nur nach § 223???
Oder kann ich einfach weiterprüfen und im Endergebnis feststellen: T hat sich nicht wegen gefährlicher KV strafbar gemacht, im Übrigen aber wegen (einfacher) KV
Würde mich über eine Antwort freuen

LG