Hallo zusammen,
Meine Frage bezieht sich auf den Versuch in Mittäterschaft. A,B,C begehen gemeinschaftlich eine Tat.
Ich persönlich prüfe so dass ich nach der Vorprüfung zum Tatentschluss komme. Und da müssen ja die Kriterien a) Vorsatz bzgl gemeinsamer Tatausführung und b) Tatherrschaftswille ggf rein.
Meine Frage muss ich dort dann auch den Vorsatz bzgl objektiver Merkmale und ggf. die Zueignungsabsicht prüfen??? Bin mir leider grade unsicher.
Würde mich über Hilfe freuen
Vesuch in Mittäterschaft
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Re: Vesuch in Mittäterschaft
Mit § 25 II StGB kannst du nur (objektiv) Handlungen (in dem Fall entsprechende Tatbeiträge) zurechnen (mehr macht die Norm auch nicht). Vereinfacht gesagt: Prüfung wie für einen Alleintäter + Vorsatz bezogen auf § 25 II StGB.