Hallo, es geht um einen Werkvertrag mit einem Handwerker. Der Vertrag kam aufgrund eines Angebots zustande.
Beispiel: Fassadendämmung.
Im Angebot versprach man mir den Einbau von Brandschutzriegeln, damit die Fassade einer gewissen Brandschutzklasse entspricht. Diese wurden bei der Ausführung weggelassen und auch nicht berechnet. Das fiel allerdings erst auf Bildern auf, die während der Bauphase entstanden sind. Hier bin ich mir sicher, dass ich eine Nachbesserung verlangen kann.
Es gibt noch eine andere, fortlaufende Position über eine gewisse Bauleistung. Allerdings steht darüber „Pauschal“. Die Position lautet „Abdichtung am Sockel nach Absprache ausführen“.
Bedeutet das, man hätte diese Position separat in Auftrag geben müssen, oder zählt diese dazu?
Für Tipps wäre ich dankbar.
Zählt diese Angebotsposition zum Vertrag?
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Re: Zählt diese Angebotsposition zum Vertrag?
Hier der einzige kostenlose Tipp: Anwalt aufsuchen, hier gibt es keine Rechtsberatung.
Geschlossen.
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