Hallo,
ich bin neu im Forum, ich will keine Rechtsberatung, aber vielleicht Tipps wie die Rechtslage ist und wie ich weiter vorgehen kann. Vielleicht hatte ja schon jemand so einen Fall und kann seine Erfahrungen hier schildern.
Ich habe ein Zweifamilienhaus an zwei Parteien seit ca. 20 Jahren vermietet, es wohnt jeweils nur eine Person in einer Wohnung.
Die Kaltmiete ist seit 20 Jahren die gleiche, für heute verhältnisse sehr günstig.
Wohnung A 306€ Kaltmiete zzgl. 110€ Nebenkostenvorauszahlung (Strom, Wasser, Gas)
Wohnung B 336€ Kaltmiete zzgl. 160€ Nebenkostenvorauszahlung (Strom, Wasser, Gas)
Die Wohnungen hängen an einer Zentralheizung, die in einem anderen Gebäude steht, der Wärmeverbrauch der Wohnungen wird jeweils über eine Wärmemengenmesser geschrieben.
In 2023 ist aufgefallen, das eine Uhr nicht mehr richitg geht. Zwischen Mieter und Vermieter wurde vereinbart, dass die Messgeräte erneuert werden und die Verbräuche dann anteilig wie im Jahr 2024 verbraucht für 2022 und 2023 abgerechnet werden.
Damit ergibt sich für 2022 eine Nachzahlung von Wohnung A von 86€, für Wohnung B von 1200€.
Für 2023 ergibt sich eine Nachzahlung von von A von 706€ und für Wohnung B von 3061€.
Die Abrechungen sind richtig, wurden von einer Agentur gemacht.
Zahlungsziel auf den Nebenkostenabrechnungen war der 31.1.2025. Zugestellt wurden Sie im Dez. 2024. Auf den Nebenkostenabrechnungen wurde aufgefordert, die Nebenkostenvorauszahlung für Wohnung B um 200€ und für Wohnung A um 100€ zu erhöhen.
Leider wurde bis heute nichts von den Nachzahlungen bezahlt und für die Miete Jan und Feb 2025 wurden die Abschläge nicht angepasst.
Ein Rechtsanwalt hat erst wieder Ende März Zeit, ich möchte die Zeit aber nutzen um Abmahnen mit einer Frist. Mein Ziel ist es beide fristlos zu kündigen, daher will ich nicht lange mahnen sondern am liebsten gleich kündigen. Kann ich warten bis die Nachzahlungen im Wert von zwei Mieten fehlen und dann fristlos kündigen oder muss ich vorher abmahnen?
Nebenkostennachzahlung von 22 und 23 offen, Mahnung mit fristl. Kündigung
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 1
- Registriert: Freitag 14. Februar 2025, 17:19
- Ausbildungslevel: Schüler
-
- Moderatorin
- Beiträge: 2451
- Registriert: Freitag 8. März 2019, 08:29
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Nebenkostennachzahlung von 22 und 23 offen, Mahnung mit fristl. Kündigung
Das ist tatsächlich ziemlich genau, was Rechtsberatung ausmacht, und ist deshalb hier nicht erlaubt, sorry. Geh zu einem Anwalt oder frag' in einem entsprechenden Service online nach. Hier geschlossen.