Hallo,
ich bin Mieter und meine Kalt-Miete wurde zum 01.08. 2023 um 10,90 € mtl. angehoben, im Rahmen einer Fenster-Modernisierung.
Nun hat der Vermieter eine noch umfangreichere Modernisierung am Gebäude vorgenommen und möchte die Miete nochmals erhöhen.
Der Vermieter setzt nun 2€/m² an und will zum Mai 2025 die Miete hochsetzen.
Laut Internet-Recherche und §559 BGB Absatz 3a darf der Vermieter meine Kaltmiete im Rahmen der Modernisierung nur innerhalb von 6 Jahren um diese 2 Euro pro m² anheben. ( https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html) oder hier, ca. in der Mitte des Artikels: https://www.immobilienscout24.de/wissen ... erung.html
Der Vermieter hat mich bereits am 01.08.25 um 10,90 € mtl. angehoben, darf er da innerhalb dieser kurzen Zeit die vollen 2€ pro m² bei mir aufrechnen ? Er müsste doch diese 10,90 € von der neuen Erhöhung abziehen, da wir uns immer noch innerhalb der 6 Jahre befinden und er innerhalb nicht über diese 2€/m² hinaus darf.
Sehe ich das richtig so ?
Ich frage deshalb, weil mein Vermieter, trotz meines Hinweises auf diesen Paragrphen,sofort einen Anwalt gegen mich eingeschaltet hat.
Ich bitte um eure Hilfe.
MfG Adanos
Erneute Mieterhöhung durch Modernisierung innerh.6J
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Adanos
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Julia
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Mit Verlaub, wenn dein Vermieter "sofort einen Anwalt gegen [dich] eingeschaltet hat", wozu soll dann dieser Post hier dienen? Ich verstehe das nicht so ganz, besagter Anwalt oder Vermieter wird sich durch einen Post in einem Juraforum wohl kaum überzeugen lassen - allein schon, weil wir hier alle ein Kasperletheater spielen können (und manche Forumsangehörige das auch gern machen
) und keinerlei Qualifikation vorweisen müssen zur Registrierung.
Unabhängig von meinem Unverständnis werden hier keine realen Fälle diskutiert. Geh' zu einem Anwalt und lass' dich beraten, ggfs. mit Beratungshilfeschein, sollte es an den Kosten hängen. Der Thread ist geschlossen.
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