Berufsrecht - Schuldner auf Kreditanbieter hinweisen?!

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RA Kallinich
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Beitrag von RA Kallinich »

Hallo liebes Forum,

nach erfolgloser (kurz)Recherche hoffe ich auf den gemeinschaftlichen Sachverstand:

Sachverhalt
Ich habe einen Dauer-Mandanten, dessen (mehrheitlich mutmaßlich mittellose) Mieter öfter mal nicht bezahlen. Die Forderungen sind überwiegend tituliert. Der Mandant kommt aus den Niederlanden und möchte, dass ich den Schuldnern (vorgerichtlich und in der Zwangsvollstreckungsandrohung) neben dem üblichen Programm folgende Mitteilung mache (Inhaltsvorgabe vom Mdt, meine Wortwahl):

"Mein Mandant ist keine Bank und daher nicht dazu da, Ihre Schulden zu finanzieren.
Die Ihnen derzeit anfallenden gesetzlichen Verzugszinsen sind regelmäßig höher, als die Zinsen für ein Bankdarlehen!
Bitte prüfen Sie, ob es für Sie nicht günstiger ist, Ihre Schulden bei meinem Mandanten durch Aufnahme eines Kredits bei einer regulären Bank zu bezahlen, bspw. hier: www.[xxx].nl ."

ja, Mandant hat mir schon mehrere Links für Online-Kreditgeber geschickt.

Die verschwindend geringen Erfolgsaussichten sollen mal unbeachtet bleiben.

Frage 1 - grundsätzlich

Ich habe eigentlich keine grundsätzlichen (ethischen) Bedenken, weil insbesondere in den letzten Jahren der Kreditzins unter dem gesetzlichen Zins lag und mit einer komplett-Zahlung Mandant und Gegner geholfen ist. Der Schuldner hat ja hinterher auch nicht "mehr" Schulden, sondern "woanders" Schulden in etwa selber Höhe und womöglich sogar Zinsen gespart.

Seht Ihr das anders bzw. übersehe ich einen wichtigen Aspekt?

FRAGE 2 - konkret
Womit ich ein Problem habe, ist die konkrete Nennung eines Kreditanbieters. Ich will ja keinen Kredit vermitteln, sondern nur darauf hinweisen, dass es ein Lösungsweg wäre. Nun sind viele Schuldner in meinem Bereich extrem lethargisch und wenn ich keinen konkreten Link anbiete, dürften die Erfolgsaussichten von verschwindent gering auf 0,00 sinken. Ob das genannte Online-Kredit-Angebot seriös ist, kann ich nicht beurteilen, sieht zumindest nicht von vornherein nach Betrug aus und mein Mandant ist auch nicht daran beteiligt, der hat wahrscheinlich auch nur "Online-Kredit ohne Schufa" in seine Suchmaschine eingegeben und mir die Top-Ergebnisse geschickt.

Haltet Ihr die Nennung eines konkreten Kreditanbieters für berufsrechtlich zulässig?

Meine Aufsicht erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer Thüringen (die sind aber mit Arbeit ausgelastet und da will ich nur/erst fragen, wenn alle anderen Ansätze nichts gebracht haben)
OJ1988
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Beitrag von OJ1988 »

Gegen welche §§ des Berufsrechts befürchtest du, zu verstoßen?
RA Kallinich
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Beitrag von RA Kallinich »

§43 Satz 1 BRAO, gewissenhafte Berufsausübung. Was wenn ich (ungeprüft versehentlich) einen Kredithai empfehle? Als Auffangklausel schützt §43 ja auch "das Ansehen der Anwaltschaft" als Ganzes; Wenn ich mir jemanden Vorstelle, der geistig fit ist, denke ich, der fragt sich als erstes, ob es einem Anwalt noch ganz gut geht, einen Kredit zu empfehlen. Wenn ich meinen typischen Schuldner vor mir sehe, ist es einfach nett, weil viele nicht einmal mehr soweit denken.

§43a III Satz 1 BRAO - ist es unsachlich, wenn ich einem Pleitegeier einen Kredit empfehle?
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