[VereinsR] Stimmrecht durch Rückwirkung

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Moderator: Verwaltung

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Ausgleichsmandat
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Registriert: Dienstag 25. März 2025, 00:34

Beitrag von Ausgleichsmandat »

Hallo zusammen,

in meiner Lerngruppe rätseln wir jetzt schon ein paar Tage, deswegen möchte ich die Frage gerne hier stellen.

Angenommen wir haben eine Mitgliederversammlung am 1.3. an der M teilnimmt. M gibt seine Beitrittserklärung aber erst am 2.3. ab. Sein Beitritt wird aber rückwirkend zum 1.1. datiert. Ist seine Stimme jetzt gültig oder geheilt? Was ist wenn er am 1.3. in den Vorstand gewählt wurde?

In unserem imaginären Beispiel sieht die Satzung keine Regelung über die Rückwirkung vor. Ein Argument war, dass das BAG ja im Blick auf Gewerkschaften geurteilt hat das Mitgliedschaften rückwirkend möglich sind aber nicht im Außenverhältnis (BAG, Urteil vom 22. 11. 2000 – 4 AZR 688/99) aber das kann ich mir nicht vorstellen. Das klingt einfach nicht richtig haha.

Ich bin extrem froh über jede Idee und jeden Denkanstoß.

Beste Grüße
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