Hallo zusammen,
vielleicht kann jemand weiterhelfen. Ich habe für den Mandanten die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens beantragt. Gegenseite lehnt dann im weiteren Verlauf gegenüber der Schlichtungsstelle die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ab. Ist die 1,5 Gebühr nach Nr. 2303 VV RVG schon angefallen allein durch meinen Antrag ?
Viele Grüße
Gernot
Anwaltsgebühr für Schlichtungsverfahren
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