Richterbesoldung
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Re: Richterbesoldung
Hmm aber das sind ja dann 82 Stellen, dann sind die 17 Stellen unbesetzt, oder?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Richterbesoldung
Das ist anzunehmen. Aus dem Haushaltsplan ist das jedoch nicht erkennbar.
Für diese Stellen sind in 0111 422 07-9 jedoch keine Mittel veranschlagt. Der Titel wurde jedoch mit anderen Titeln für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Außerdem ergibt sich aus der Zweckbestimmung, dass diese Stellen im Zusammenhang mit EncroChat-Verfahren stehen. Aus den Ist-Angaben für 2023 ist ableitbar, dass in dem Jahr wohl 3 bis 4 Planstellen hierüber liefen.
Für diese Stellen sind in 0111 422 07-9 jedoch keine Mittel veranschlagt. Der Titel wurde jedoch mit anderen Titeln für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Außerdem ergibt sich aus der Zweckbestimmung, dass diese Stellen im Zusammenhang mit EncroChat-Verfahren stehen. Aus den Ist-Angaben für 2023 ist ableitbar, dass in dem Jahr wohl 3 bis 4 Planstellen hierüber liefen.
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Re: Richterbesoldung
Neues ökonomisches Gutachten: Aktuelle Beamten- und Richterbesoldung (am Bsp. Brandenburg) missachtet die Kriterien des BVerfG (aus ökonomischer Pespektive) vehement. Die Realeinkommen sind gesunken, d.h. die geforderte Orientierung am Preisniveauindex erfolgt nicht ("Seit 2020 ist ein starkes Zurückbleiben des Besoldungsindexes (8-9 Prozentpunkte) hinter dem Preisniveauindex" zu verzeichnen), die Orientierung am Nominallohnindex findet auch nicht in ausreichendem Maße statt usw.
ANALYSE DER AMTSANGEMESSENHEIT DER RICHTERBESOLDUNG 2023 - 2025 DES LANDES BRANDENBURG NACH DEN KRITERIEN DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS
abrufbar unter
https://www.drb-brandenburg.de/leistung ... richt/2454
Wir sind damit im Zuge der Entwicklungen 2020 ff. von einem wohl bis dahin bereits verfassungswidrigen Besoldungsansatz in eine vertiefte und verstetige Verfassungswidrigkeit geglitten...
Prof. Dr. Gisela FärberInsb. der fehlerhafte Besoldungsindex sowie die stark gesunkenen Realeinkommen, das Zurückbleiben hinter dem Nominallohnindex, die festgestellten Abstandsveränderungen zwischen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen durch die Familiensonderzuschläge und schließlich die in vielerlei Hinsicht zu beanstandenden Berechnungen zur Mindestalimentation stellen aus ökonomischer Sicht Verfehlungen bei den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts dar. Die Zahl der „gerissenen“ Kriterien nimmt von Jahr zu Jahr im Prüfzeitraum 2023 bis 2025 zu. Eine juristische Würdigung der festgestellten Mängel ist noch vorzunehmen.
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Egon Bahr 2013
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Re: Richterbesoldung
Wie verfassungswidrig ist denn dann eigentlich im Vergleich die Referendarsbeihilfe? 

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Re: Richterbesoldung
Nicht ohne Grund wurde die Unterhaltsbeihilfe so benannt. Man wollte mWn damit damals - insbesondere zu Seiten als noch die Verbeamtung a.W. üblich war - dass ein Anspruch auf amtsangemessene Alimentation aus Art. 33 V GG geltend gemacht wird.Gürteltier hat geschrieben: ↑Mittwoch 28. Mai 2025, 16:18 Wie verfassungswidrig ist denn dann eigentlich im Vergleich die Referendarsbeihilfe?![]()
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Re: Richterbesoldung
Umbenennen in Richterbeihilfe. Verfassungsprobleme gelöst.
- Schnitte
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Re: Richterbesoldung
In welcher Besoldungsgruppe wurden denn damals die auf Widerruf verbeamteten Referendare eingestellt? War das irgendwo in der A-Besoldung angesiedelt, oder gab es da separate Besoldungstabellen für Anwärter?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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- batman
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Re: Richterbesoldung
In Bayern regelt das Art. 3 SiGjurVD inkl. Verweisung auf Besoldungstabelle usw.