Nächtliche Ruhestörung und Körperverletzung
Pressemitteilung 12.05.2025
Kürzlich wurde folgender Text verschickt an Justizministerium, Polizei, Ordnungsamt und Staatsanwaltschaft:
Anzeige: Am [.] wurde in [.] um 22.03 die Polizei gerufen wegen einer Feier in der Nachbarschaft mit lauter Musik. Um 22.15 traf die Polizei ein, und einige Minuten später wurde es zunächst deutlich leiser. Einige weitere Minuten später, kurz nachdem die Polizisten weggefahren waren, wurde die Musik wieder auf den früheren lauten Pegel hochgestellt, und es gab um 22.28 Uhr noch einen Anruf bei der Polizei. Zum Thema Ruhestörung: Cf. "Ruhestörung durch laute Musik: Was darf die Polizei vor Ort machen?", 15.03.2025, Redaktion JuraForum, bzgl. Störung der Nachtruhe lt. § 9 Abs. 1 LImSchG NRW: "Hiernach sind von 22 bis 6 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Nachtruhe bedeutet, dass der Nachbar in diesem Zeitraum die Musik nur so laut stellen darf, dass sie im Prinzip nur in der eigenen Wohnung wahrgenommen wird. ... Hier muss mit der Verhängung einer Geldbuße gerechnet werden, die etwa in Nordrhein-Westfalen bis zu 5.000 Euro betragen kann." Cf. "Lärmbelästigung: Diese Sanktionen drohen", 11. Februar 2025, Dr. Philipp Hammerich auf Bußgeldkatalog 2025: "Gerichtliche Entscheidungen haben eine Lautstärke von 30 bis 40 dB als ruhestörend anerkannt. Dies sind jedoch nur Richtwerte – auch leiser Krach kann aufgrund seiner Beschaffenheit als besonders störend gelten und dementsprechend eine Anzeige aufgrund einer Lärmbelästigung durch den Nachbarn rechtfertigen." Cf. "Was tun bei Ruhestörung durch Nachbarn? Wo und wann kann man diese melden?", 28.10.2024, Lexikon juraforum: "Werktags ist in erster Linie das Ordnungsamt für eine Lärmanzeige zuständig, da dies grds. eine reine Ordnungswidrigkeit darstellt. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende kann man die Polizei kontaktieren. Ansonsten werden die Beamten des Ordnungsamtes einschreiten. ... Bleibt der Lärmpegel nach Einschreiten der Polizei weiterhin unverändert und wird die Polizei vermehrt gerufen, können die Beamten die Lärmquelle, beispielsweise die Musikanlage / Stereoanlage, im Haus beschlagnahmen." Insofern ist von der Polizei, die wegen Ruhestörung gerufen wird, immer zu erwarten, dass sie einen Schallmesser bei sich führt. Dezibelmesser-Apps gibt es für Smartphones, allerdings um Unklarheiten zu vermeiden, sollte die Polizei zuerst selbst vor Ort messen. Zudem sollte die Polizei immer auf die Möglichkeit der Anzeige hinweisen. Eine Geldbuße ist in jedem einzelnen Fall notwendig, wenn man wirklich gegen Lärmbelästigung vorgehen will. Ebenso ist auch die Ausschöpfung des Höchstbetrags von 5.000 Euro notwendig. Besonders lächerlich wäre es, wenn sowohl ein geringerer Betrag als auch nur ein einziger Betrag eingefordert würde, z. B. von dem Veranstalter ein Bußgeld von 500 Euro. Wenn 25 Personen gefeiert haben, dann zahlt wohl jeder gerne 20 Euro, lacht herzlich und fühlt sich bestärkt, nächstens wieder die Nachtruhe zu stören. Wenn aber jemand, der mit seiner Frau und seinen zwei kleinen Kindern bei der Feier anwesend war, nun 20.000 Euro bezahlen muss, dann wird er vielleicht etwas nachdenklich. Zum Thema Körperverletzung: Im o.g. Artikel von Lexikon juraforum steht ferner: "Insbesondere Lärm, der durch den Flug-, Straßen- und Schienenverkehr verursacht wird, kann das Wohlbefinden der Menschen in Deutschland auf verschiedene Weise negativ beeinflussen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes beeinträchtigt dieser Verkehrslärm besonders den Schlaf in der Form: die Struktur des Schlafes verändert sich, Betroffene wachen öfter auf, die Produktion von Stresshormonen steigt. Dies erhöht jedoch die Risikofaktoren, insbesondere für Herz-Kreislauf-Erkrankungen." Cf. "Dauerhafter Lärm ist Körperverletzung", 29.04.2014, welt: »"Lärm kann Bluthochdruck verursachen und in der Folge Herzinfarkte und Schlaganfälle auslösen“, ergänzt Thomas Myck, Leiter des Fachgebiets Lärmminderung beim Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau. Er schätzt schon einen Dauerpegel, der so laut ist wie eine normale Unterhaltung, als problematisch ein. Auch wenn die Beschallung nicht zwangsläufig zu körperlichen Erkrankungen führen muss, kann sie auch der Psyche zusetzen: Konzentrationsprobleme, Gereiztheit und Nervosität können die Folge sein. Ob die Geräusche krank machen, hängt auch davon ab, wie Betroffene diese bewerten. "Laute Musik von meinem ungeliebten Nachbarn lässt den Blutdruck sicher höher steigen als die eigene Musik", erklärt Myck.« Bei frag-einen-anwalt gibt es auch eine Antwort zur Anfrage bzgl. "Körperverletzung durch Lärm" v. 23. Juli 2024. Praktisch immer bedeutet nächtliche Ruhestörung beim Lärmopfer Schlafberaubung. Cf. "Warum Schlafmangel unterschätzt wird", AOK, 21.12.2023: "Während wir schlafen, laufen unbemerkt viele wichtige Prozesse im Körper ab. Zum Beispiel finden im Gehirn notwendige Reinigungsarbeiten statt. Wachstumshormone werden ausgeschüttet, die für die Regeneration und das Wachstum von Knochen, Muskeln und Organen wichtig sind, und die Immunabwehr arbeitet verstärkt. Kommt es jedoch zu einer Störung des Nachtschlafs, ob in Dauer oder Qualität, können die für unsere Erholung wichtigen Prozesse und Regulationen nicht reibungslos ablaufen. Die Folgen davon spüren wir bereits am nächsten Morgen. Häufigere Störungen können sich auf den gesamten Körper auswirken und schwerwiegende Auswirkungen haben. ... Schlafmangel wirkt sich ähnlich wie Alkohol oder sogar stärker auf die Fahrtauglichkeit aus. Es gibt Hinweise darauf, dass bei einem Viertel aller schweren und tödlichen Autounfälle Müdigkeit eine Rolle gespielt hat. Außerdem ist das Unfallrisiko allgemein erhöht." Völlig absurd und gefährlich erscheint die Empfehlung, man sollte zuerst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Muss / darf man nachts aus dem Bett steigen, sich anziehen, sich in dunkler Nacht nach draußen begeben und sich alleine mit einer ordnungswidrig lärmenden Horde von Rauchenden und Betrunkenen über das Landes-Immissionsschutzgesetz und über die absolute Notwendigkeit von Nachtschlaf streiten? Und soll man dieses Ritual an jedem Wochenende wiederholen, wenn mal wieder irgendjemand in wahrnehmbarer Umgebung feiert? Quasi als "Running Gag" für die lärmende Nachbarschaft? Cf. unsere Anzeige v. 30.06.2022: "Das anscheinend einzige, was [.] aus den ganzen Vorfällen gelernt haben, ist, dass sie unbekümmert Lärm produzieren können. Offenkundig fühlt sich Familie [.] nur in ihrem Treiben bestärkt. Das kann und darf nicht so weitergehen." Cf. unsere Anzeige v. 29.05.2024: "Wenn der Staat nicht Recht und Ordnung fordert und schützt, sondern Unordnung und Unrecht schützt und fördert, hat der Bürger das Recht und ggf. die Pflicht zu bestimmten Maßnahmen. Es wird Bezug genommen auf § 32 Strafgesetzbuch."
Wer Straflosigkeit bei nächtlicher Ruhestörung / Schlafberaubung toleriert, toleriert damit Existenz und Ausbreitung von Rücksichtslosigkeit, Verwahrlosung sowie extrem gefährliche Eskalation.
Nächtliche Ruhestörung und Körperverletzung
Moderator: Verwaltung
- Pater Lingen
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Nachfolgende Pressemeldung wurde bereits verschiedentlich publiziert. Wenn seitens der angeschriebenen Behörden Reaktionen bei mir eintreffen, soll das hier auch ergänzt werden.
Der bislang letzte Papst war Pius XII.
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Ich nehme an, du hast diese Pressemitteilung selbst verfasst und im eigenen sedevakantistischen Namen zirkuliert?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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Julia
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Für Hintergrundinformationen zu dem Herrn: https://www.psiram.com/de/index.php/Rolf_Hermann_Lingen
Anders als zur Holocaustleugnung sehe ich hier grad noch keine Rechtfertigung zum Löschen dieses Quatsch-Posts und des Users, aber warten wir mal ab...
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Ein für mich sehr lehrreicher Thread, denn ich habe ihn zum Anlass genommen, etwas nachzuschlagen, und dabei erfahren, dass es auf Deutsch "Sedisvakantismus" heißt. Ich war bislang nur mit den englischen Begriff "sedevacantism" vertraut.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
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- Strich
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Was mich immer wundert: Leute die komische Meinungen haben (was m.E. kein Problem ist) verhalten sich auch immer komisch: Was soll uns der Post hier sagen? ich hab ihn aufgrudn des krassen Wall of Texts nicht mal zu Ende gelesen. Es ging irgendwie um Ruhestörung, wegen lauter Musik, das muss ja mindestens der Verfassungsschutz verfolgen ... .
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Joshua
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Das Drohen einer "extrem gefährliche[n] Eskalation" erinnert mich in der Unbestimmtheit an eine Dittsche-Folge, ein Dialog wie folgt (in etwa):
Ingo-Mann: "Und was hat der Arzt gesagt?"
Dittsche: "Karger hat schwere Diagnose".
Ingo-Mann: "Diagnose ist doch, wenn der Arzt sagt, was man hat."
Dittsche: "Genau!"
Ingo-Mann: "Und was hat der Arzt gesagt?"
Dittsche: "Karger hat schwere Diagnose".
Ingo-Mann: "Diagnose ist doch, wenn der Arzt sagt, was man hat."
Dittsche: "Genau!"
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
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Gürteltier
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Holocaustleugnung ist aber keine Meinung, denn es handelt sich um erweislich unwahre Tatsachenbehauptungen.Strich hat geschrieben: Dienstag 13. Mai 2025, 15:03 Was mich immer wundert: Leute die komische Meinungen haben (was m.E. kein Problem ist) verhalten sich auch immer komisch: (…)
(Jetzt nicht falsch verstehen, dass ich dir so etwas in die Richtung unterstellen würde - ich fand nur, es musste auch mal irgendwie in diesen Thread rein ^^)
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Ja, aber genau darin (erweislich unwahr) unterscheidet sich die Holocaustleugnung ja auch nicht vonn allen anderen Tatsachenbehauptungen, die auch keine Meinungen darstellen.
Und mein Kommentar bezog sich ja auf den Ausgangspost, da könnte auch was total sinnvolles juristisches drinstehen, es wäre von der Machart (Zitat einer "Pressemitteilung", die man woanders rausgegeben hat und die man hier nahezu kommentarlos teilt, ohne erkennbaren Mehrwert für das Forum, ohne erkennbaren eigenen Diskussionsbeitrag) her einfach komisch. Und da stellte ich fest, dass Leute mit komischen Meinungen (das war jetzt nicht auf irgendwas spezifisches des TE gemünzt) auch immer komische Darstellungen wählen.
Und mein Kommentar bezog sich ja auf den Ausgangspost, da könnte auch was total sinnvolles juristisches drinstehen, es wäre von der Machart (Zitat einer "Pressemitteilung", die man woanders rausgegeben hat und die man hier nahezu kommentarlos teilt, ohne erkennbaren Mehrwert für das Forum, ohne erkennbaren eigenen Diskussionsbeitrag) her einfach komisch. Und da stellte ich fest, dass Leute mit komischen Meinungen (das war jetzt nicht auf irgendwas spezifisches des TE gemünzt) auch immer komische Darstellungen wählen.
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Nein. Mit ein paar Jahren Erfahrung erkennt man mit hoher Sicherheit regelmäßig schon am Schriftbild, was der Inhalt sein wird. Und nicht nur bei "mechanische Schreibmaschine, einzeilig".Strich hat geschrieben: Mittwoch 14. Mai 2025, 10:05Und mein Kommentar bezog sich ja auf den Ausgangspost, da könnte auch was total sinnvolles juristisches drinstehen, [...]
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Ja das ist ja das was ich sagte?
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Gürteltier
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Teilweise sogar schon am Umschlag, meine ichthh hat geschrieben: Donnerstag 15. Mai 2025, 21:03Nein. Mit ein paar Jahren Erfahrung erkennt man mit hoher Sicherheit regelmäßig schon am Schriftbild, was der Inhalt sein wird. Und nicht nur bei "mechanische Schreibmaschine, einzeilig".Strich hat geschrieben: Mittwoch 14. Mai 2025, 10:05Und mein Kommentar bezog sich ja auf den Ausgangspost, da könnte auch was total sinnvolles juristisches drinstehen, [...]
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Wenn der erhalten bleibt und nicht in der Poststelle entsorgt wird, ja.Gürteltier hat geschrieben: Sonntag 18. Mai 2025, 09:55Teilweise sogar schon am Umschlag, meine ichthh hat geschrieben: Donnerstag 15. Mai 2025, 21:03Nein. Mit ein paar Jahren Erfahrung erkennt man mit hoher Sicherheit regelmäßig schon am Schriftbild, was der Inhalt sein wird. Und nicht nur bei "mechanische Schreibmaschine, einzeilig".