Dreiecksbetrug bei Steuerrückerstattung

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Hildegart1938
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Dreiecksbetrug bei Steuerrückerstattung

Beitrag von Hildegart1938 »

Liebes Forum,
meine Examina sind schon ne ganze Weile her und ich würde mich über eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt freuen.

Ehegatten lassen sich 2021 gemeinsam steuerlich veranlagen. Ehefrau hat nur ein sehr kleines Einkommen, der Ehemann ein sehr großes.
Ehemann verstirbt, Alleinerbin ist aufgrund des Testaments die Tochter des Ehemanns aus erster Ehe.
Der Steuerbescheid ergeht nach dem Tod des Ehemanns und wird sowohl der Witwe, als auch der Steuerberaterin des Ehemanns zugestellt.
Es wird angefragt, auf welches Konto die Rückerstattung (in enormer Höhe) ausgezahlt werden soll. Die Witwe setzt sich sehr schnell mit dem Finanzamt in Verbindung, schickt die Sterbeurkunde und erhält kurz darauf die Rückerstattung. Die Steuerberaterin des Ehemanns wird kurze Zeit später tätig und gibt die Kontonummer des Ehemanns an. Das Finanzamt reagiert darauf nicht. Aufgrund der Wirren um den Tod des Ehemanns wird von der Steuerberaterin des Ehemanns, die nun auch die Tochter vertritt, erst viel viele Monate später beim Finanzamt nach dem Verbleib der Rückerstattung angefragt.
Wie man vielleicht vermuten kann, ist das Verhältnis der Witwe zur Erbin ausgesprochen feindlich, die Witwe hat bereits kurz nach der Beerdigung Klage gegen die Erbin auf Zahlung einer absurd hohe Summe eingelegt.

Liegt eine Strafbarkeit der Witwe vor?
Das Finanzamt kann bei gemeinsamer Veranlagung an einen der beiden Ehegatten schuldbefreiend zahlen. Zivilrechtlich steht aber meiner Meinung nach die Rückerstattung den Eheleuten in dem Verhältnis zu, wie es bei einer getrennten Veranlagung wäre. Danach hätte der Ehegatte über 95 % Anteil an der Erstattung.
Hat die Ehefrau durch Vorlage der Sterbeurkunde dem Finanzamt konkludent mitgeteilt, dass sie den vollen Anspruch auf die Rückerstattung hat? Sie hätte ja gar keine Sterbeurkunde einreichen müssen. Wollte sie damit ausdrücken, dass sie die Erbin ist und Erstattungen nicht wie in all den Jahren vorher (die Ehe wurde 2021 geschlossen) auf das Konto des Ehemannes überwiesen werden soll.
Wurde dadurch ein Irrtum beim Finanzamt erzeugt?

Irgendwie komme ich hier nicht weiter und würde mich sehr über eure Meinung dazu freuen.

Vielen Dank und schöne Grüße
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