Richterbesoldung
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Re: Richterbesoldung
Hmm aber das sind ja dann 82 Stellen, dann sind die 17 Stellen unbesetzt, oder?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Richterbesoldung
Das ist anzunehmen. Aus dem Haushaltsplan ist das jedoch nicht erkennbar.
Für diese Stellen sind in 0111 422 07-9 jedoch keine Mittel veranschlagt. Der Titel wurde jedoch mit anderen Titeln für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Außerdem ergibt sich aus der Zweckbestimmung, dass diese Stellen im Zusammenhang mit EncroChat-Verfahren stehen. Aus den Ist-Angaben für 2023 ist ableitbar, dass in dem Jahr wohl 3 bis 4 Planstellen hierüber liefen.
Für diese Stellen sind in 0111 422 07-9 jedoch keine Mittel veranschlagt. Der Titel wurde jedoch mit anderen Titeln für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Außerdem ergibt sich aus der Zweckbestimmung, dass diese Stellen im Zusammenhang mit EncroChat-Verfahren stehen. Aus den Ist-Angaben für 2023 ist ableitbar, dass in dem Jahr wohl 3 bis 4 Planstellen hierüber liefen.
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Re: Richterbesoldung
Neues ökonomisches Gutachten: Aktuelle Beamten- und Richterbesoldung (am Bsp. Brandenburg) missachtet die Kriterien des BVerfG (aus ökonomischer Pespektive) vehement. Die Realeinkommen sind gesunken, d.h. die geforderte Orientierung am Preisniveauindex erfolgt nicht ("Seit 2020 ist ein starkes Zurückbleiben des Besoldungsindexes (8-9 Prozentpunkte) hinter dem Preisniveauindex" zu verzeichnen), die Orientierung am Nominallohnindex findet auch nicht in ausreichendem Maße statt usw.
ANALYSE DER AMTSANGEMESSENHEIT DER RICHTERBESOLDUNG 2023 - 2025 DES LANDES BRANDENBURG NACH DEN KRITERIEN DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS
abrufbar unter
https://www.drb-brandenburg.de/leistung ... richt/2454
Wir sind damit im Zuge der Entwicklungen 2020 ff. von einem wohl bis dahin bereits verfassungswidrigen Besoldungsansatz in eine vertiefte und verstetige Verfassungswidrigkeit geglitten...
Prof. Dr. Gisela FärberInsb. der fehlerhafte Besoldungsindex sowie die stark gesunkenen Realeinkommen, das Zurückbleiben hinter dem Nominallohnindex, die festgestellten Abstandsveränderungen zwischen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen durch die Familiensonderzuschläge und schließlich die in vielerlei Hinsicht zu beanstandenden Berechnungen zur Mindestalimentation stellen aus ökonomischer Sicht Verfehlungen bei den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts dar. Die Zahl der „gerissenen“ Kriterien nimmt von Jahr zu Jahr im Prüfzeitraum 2023 bis 2025 zu. Eine juristische Würdigung der festgestellten Mängel ist noch vorzunehmen.
ANALYSE DER AMTSANGEMESSENHEIT DER RICHTERBESOLDUNG 2023 - 2025 DES LANDES BRANDENBURG NACH DEN KRITERIEN DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS
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Re: Richterbesoldung
Wie verfassungswidrig ist denn dann eigentlich im Vergleich die Referendarsbeihilfe? 

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Re: Richterbesoldung
Nicht ohne Grund wurde die Unterhaltsbeihilfe so benannt. Man wollte mWn damit damals - insbesondere zu Seiten als noch die Verbeamtung a.W. üblich war - dass ein Anspruch auf amtsangemessene Alimentation aus Art. 33 V GG geltend gemacht wird.Gürteltier hat geschrieben: ↑Mittwoch 28. Mai 2025, 16:18 Wie verfassungswidrig ist denn dann eigentlich im Vergleich die Referendarsbeihilfe?![]()
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Re: Richterbesoldung
Umbenennen in Richterbeihilfe. Verfassungsprobleme gelöst.
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Re: Richterbesoldung
In welcher Besoldungsgruppe wurden denn damals die auf Widerruf verbeamteten Referendare eingestellt? War das irgendwo in der A-Besoldung angesiedelt, oder gab es da separate Besoldungstabellen für Anwärter?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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Re: Richterbesoldung
In Bayern regelt das Art. 3 SiGjurVD inkl. Verweisung auf Besoldungstabelle usw.
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Re: Richterbesoldung
Die Besoldung war wohl auch wieder Gegenstand des EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025:
"Als nur mäßig gelungen wertet die Kommission indes die Anstrengungen Deutschlands, seine Richter und Staatsanwälte besser zu vergüten. Ihre schlechte Bezahlung war der Kommission bereits 2024 sauer aufgestoßen. Im 2025er-Bericht heißt es nun: "Bezüglich der Höhe der Besoldung von Richterinnen und Richtern sowie von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten wurden zwar einige Schritte unternommen, doch bestehen nach wie vor Herausforderungen im Zusammenhang mit Neueinstellungen in diesem Bereich."
(aus: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... utm_crmid=)
Wenn es sich hierbei wirklich um das einzige größere Rechtsstaatlichkeitsproblem in Deutschland handelt, kann man sich meines Erachtens doch auch einmal zurückhaltend freuen.
"Als nur mäßig gelungen wertet die Kommission indes die Anstrengungen Deutschlands, seine Richter und Staatsanwälte besser zu vergüten. Ihre schlechte Bezahlung war der Kommission bereits 2024 sauer aufgestoßen. Im 2025er-Bericht heißt es nun: "Bezüglich der Höhe der Besoldung von Richterinnen und Richtern sowie von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten wurden zwar einige Schritte unternommen, doch bestehen nach wie vor Herausforderungen im Zusammenhang mit Neueinstellungen in diesem Bereich."
(aus: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... utm_crmid=)
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Re: Richterbesoldung
Gürteltier hat geschrieben: ↑Donnerstag 10. Juli 2025, 10:33 Die Besoldung war wohl auch wieder Gegenstand des EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025:
"Als nur mäßig gelungen wertet die Kommission indes die Anstrengungen Deutschlands, seine Richter und Staatsanwälte besser zu vergüten. Ihre schlechte Bezahlung war der Kommission bereits 2024 sauer aufgestoßen. Im 2025er-Bericht heißt es nun: "Bezüglich der Höhe der Besoldung von Richterinnen und Richtern sowie von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten wurden zwar einige Schritte unternommen, doch bestehen nach wie vor Herausforderungen im Zusammenhang mit Neueinstellungen in diesem Bereich."
(aus: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... utm_crmid=)
Wenn es sich hierbei wirklich um das einzige größere Rechtsstaatlichkeitsproblem in Deutschland handelt, kann man sich meines Erachtens doch auch einmal zurückhaltend freuen.

Welche Anstrengungen? Dass aktuell ein halbes Dutzend Vorlagebeschlüsse beim BVerfG anhängig ist oder die Familienzuschlagsergänzungsverordnungen, die letztlich das Problem des Lohnabstandes zwischen höherem Dienst und unteren Besoldungsgruppen nicht löst, weil die unteren stetig überproportional erhöht wurden im Vergleich.
Wann gibt es eigentlich mal eine Rüge für überlange Verfahrensdauern, insbesondere in der Fachgerichtsbarkeit wie der Verwaltungsgerichtsbarket?
Beispiel: https://www.bverwg.de/de/200325B3C9.23.0 angegriffener Bescheid+Widerspruchsbescheid sind aus 2015, 2025 (!) entscheidet das BVerwG über eine Vorlage an den EuGH (allein das OVG hat 5 Jahre benötigt). Das Verfahren ist also noch lange nicht abgeschlossen. Ich finde es gerade nicht mehr, aber letztens auch mal eine Entscheidung aus 2017 oder so ähnlich gesehen, bei der der angefochtene Bescheid aus Mitte der 90ern war. Effektiver Rechtsschutz? Sicher, Rechtsmittelverfahren, aber das ist trotzdem absurd; erst recht, weil in der Verwaltungsgerichtsbarkeit die 1. Instanz regelmäßig bereits viel zu lange dauert.
Dass es den Entschädigungsanspruch aus dem GVG gibt, ändert an dem Problem nichts.
- Schnitte
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Re: Richterbesoldung
"Freund, dir geschieht kein Unrecht. Hast du nicht einen Denar mit mir vereinbart? Nimm dein Geld und geh! Ich will dem Letzten ebenso viel geben wie dir. Darf ich mit dem, was mir gehört, nicht tun, was ich will? Oder ist dein Auge böse, weil ich gut bin?" (Mt 20, 13-15)
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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Re: Richterbesoldung
Der Vers funktioniert im Lichte des Art. 33 V GG m.E. nicht, weil es dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation auch entspricht, dass unterschiedliche Ämter, insbesondere im System der unterschiedlichen Besoldungsstufen, auch eine gewissen Abstand zuueinander haben müssen. Zudem is rein technisch betrachtet der Dienstherr gerade nicht frei in der Besoldung, weil diese nicht durch die Verwaltung, sondern durch den Gesetz- und Besoldungsgeber durch (L/B/N)BesG beschlossen wird.Schnitte hat geschrieben: ↑Donnerstag 10. Juli 2025, 14:54"Freund, dir geschieht kein Unrecht. Hast du nicht einen Denar mit mir vereinbart? Nimm dein Geld und geh! Ich will dem Letzten ebenso viel geben wie dir. Darf ich mit dem, was mir gehört, nicht tun, was ich will? Oder ist dein Auge böse, weil ich gut bin?" (Mt 20, 13-15)
Ausnahmsweise gebe ich insoweit ja auch Gregor Gysi recht, dass es nichts bringt zu verlangen, dass der andere weniger bekommt, weil man dann selbst immer noch nicht mehr habe. Es geht hier auch mehr darum, dass die unteren Besoldungsgruppen durch weitgehende Abschaffung des einfachen Dienstes, teilweise auch des mittleren Dienstes und vieler Erfahrungsstufen, Sockelbetragserhöhungen usw. ein höheren Zuwachs bekommen haben als die höheren und damit das Gesamtgefüge teils auseinander gerät. Ich sage damit gerade nicht, dass der A7er oder A9er eine geringere Besoldung erhalten solle.
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Re: Richterbesoldung
Das ist vom Ausgangspunkt her schon richtig und m.E. auch durchaus "fair", entspricht aber nicht der politischen Großwetterlage. Deutschland ist eine durch und durch egalitär ausgerichtete und eingestellte Gesellschaft. Forderungen nach stärkerer Einkommensdifferenzierung kommen da nicht so gut an. Es braucht ja, zumindest aus Sicht der steuerpolitischen Debatte, in Deutschland nicht viel, um als "Gutverdiener" oder gar "reich" zu gelten.KMR hat geschrieben: ↑Donnerstag 10. Juli 2025, 15:04 Der Vers funktioniert im Lichte des Art. 33 V GG m.E. nicht, weil es dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation auch entspricht, dass unterschiedliche Ämter, insbesondere im System der unterschiedlichen Besoldungsstufen, auch eine gewissen Abstand zuueinander haben müssen.
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--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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Re: Richterbesoldung
Dem will ich nicht widersprechen.Schnitte hat geschrieben: ↑Donnerstag 10. Juli 2025, 15:11Das ist vom Ausgangspunkt her schon richtig und m.E. auch durchaus "fair", entspricht aber nicht der politischen Großwetterlage. Deutschland ist eine durch und durch egalitär ausgerichtete und eingestellte Gesellschaft. Forderungen nach stärkerer Einkommensdifferenzierung kommen da nicht so gut an. Es braucht ja, zumindest aus Sicht der steuerpolitischen Debatte, in Deutschland nicht viel, um als "Gutverdiener" oder gar "reich" zu gelten.KMR hat geschrieben: ↑Donnerstag 10. Juli 2025, 15:04 Der Vers funktioniert im Lichte des Art. 33 V GG m.E. nicht, weil es dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation auch entspricht, dass unterschiedliche Ämter, insbesondere im System der unterschiedlichen Besoldungsstufen, auch eine gewissen Abstand zuueinander haben müssen.
Das BVerfG billigt dem Besoldungsgeber m.W.n. auch einen großzügigen Spielraum bei der Ausgestaltung zu. Darf sich denn der Besoldungsgeber selbst retrospektiv-systematisch widersprechen und vormals bestehende Systematiken wie vormals bestandene Abstände auflösen?