Schwerpunktwahl

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

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lawjulian
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Schwerpunktwahl

Beitrag von lawjulian »

Liebe Rechtsgelehrte,
ich befinde mich in der diffizilen Situation einen Schwerpunkt zu wählen. Einerseits interessiert mit der Grundlagenschwerpunkt mit Rechtsgeschichte, -philo und -theorie. Andererseits möchte ich später in Richtung Wirtschaft gehen, sodass sowas wie Unternehmensrecht also Gesellschafts- und Steuerrecht in Betracht kommt. Strafrecht und öffentliches (Wirtschafts)Recht möchte ich im Schwerpunkt nicht wählen.
Wie entscheidend ist inhaltlich diese Schwerpunktwahl bzgl. Bewerbungen und Vorkenntnissen usw? Zählt da nur die Note oder auch der Inhalt? Oder wird in besagtem Gebiet sowieso nur auf die Note im schriftlichen Teil geschaut?
Danke für eure Antworten!
Torsten Kaiser
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Re: Schwerpunktwahl

Beitrag von Torsten Kaiser »

Die Wahl deines Schwerpunktes ist schon nicht unwichtig. Es wird Leute geben, denen das egal ist, vielen aber nicht. Ich habe selber für eine Kanzlei Bewerbungsgespräche geführt und da hat der Schwerpunktbereich schon interessiert.

Wenn du jetzt schon weißt, dass du später in Richtung Wirtschaft gehen willst (ich nehme an als RA/RAin dann GesellschaftsR im weiteren Sinne), dann würde ich schon den passenden Schwerpunktbereich dazu wählen.

Wenn dich Rechtsphilo und RGeschichte interessiert, spricht ja nix dagegen, dass du dich da "privat" einliest und mit beschäftigst. Es muss ja nicht dein Schwerpunktbereich sein.

Viele Grüße aus Lübeck,
Torsten K.
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