Manches muss einfach gemeldet werden

"Off-Topic"-Forum. Die Themen können von den Usern frei bestimmt werden.
Es gelten auch hier die Foren-Regeln!

Moderator: Verwaltung

Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2541
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

Was? Oh nein, das tut mir sehr leid!
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Benutzeravatar
famulus
Fossil
Fossil
Beiträge: 10360
Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von famulus »

:(
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4558
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von OJ1988 »

Uff.
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5398
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

scndbesthand hat geschrieben: Mittwoch 14. Mai 2025, 13:22 Melde: Der Duschgriff ist gestorben. Falls ihn hier noch jemand kennt.
Ja, leider. GIng letzte Woche im beruflichen Netzwerk rum ...
Flanke hat geschrieben: Mittwoch 14. Mai 2025, 13:15 Ich vermute, dass er uns in einem viel zu jungen Alter verlassen hat.
Anfang 40, ja.
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8477
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Wir haben den Sieger für den absurdesten Strafbefehl des Jahres: https://youtu.be/o0J55RtwqaI?si=TdNMrq4yXqq4cNpF&t=517

Daraus will mindestens ein Staatsanwalt und ein Richter ein vorsätzliches "Sieg Heil" rausgehört haben.

Die Frage ist was am Ende peinlicher ist, dass die tatsächlich meinen hier ein strafbares Verhalten entdeckt zu haben oder, dass sie dann doch lieber zugeben, dass sie sich offenbar das Material gar nicht angeschaut/angehört haben.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5398
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben: Samstag 7. Juni 2025, 14:09 Wir haben den Sieger für den absurdesten Strafbefehl des Jahres: https://youtu.be/o0J55RtwqaI?si=TdNMrq4yXqq4cNpF&t=517

Daraus will mindestens ein Staatsanwalt und ein Richter ein vorsätzliches "Sieg Heil" rausgehört haben.
Das wäre dann vermutlich der erste Amtsrichter, der vor dem Erlass eines Strafbefehls bei der Akte befindliche Datenträger angesehen hat ...
Herr Schraeg
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2812
Registriert: Montag 15. März 2010, 10:35
Ausbildungslevel: RA

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Herr Schraeg »

Flanke hat geschrieben: Mittwoch 14. Mai 2025, 13:15 Melde: Der Duschgriff ist gestorben. Falls ihn hier noch jemand kennt.
Oh, das trifft mich. RIP! Er war einer der Hauptgründe, warum ich mich seinerzeit hier angemeldet hatte und lange Zeit geblieben bin.
Gürteltier
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 59
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: RRef

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Gürteltier »

thh hat geschrieben: Montag 9. Juni 2025, 18:03
Das wäre dann vermutlich der erste Amtsrichter, der vor dem Erlass eines Strafbefehls bei der Akte befindliche Datenträger angesehen hat ...
Im Einspruchstermin war es bei mir im Ref regelmäßig so, dass keiner der Anwesenden die Akte kannte:

- Der Richter hatte sie nicht gelesen
- der nicht verteidigte Angeklagte hatte keine Einsicht beantragt
- die Sitzungsvertretung der StA hatte den Strafbefehl nicht selbst beantragt bzw. es saß eh irgendein dahergelaufener Referendar (=ich) da - meine Infos zum Fall beschränkten sich i.d.R. auf den ausgedruckten Strafbefehl (Papierakte war ja bei Gericht) - manchmal gab's noch einen Vermerk und BZR-Auszug.

Die gesamte Erzählung klingt für mich also insgesamt stimmig. Wenn man sich jetzt noch einen überarbeiteten Staatsanwalt dazu denkt (oder: einen, der KuchenTV nicht mag), wird das Ganze doch stimmig. Ist nicht schön, aber auch nicht das Ende vom Rechtsstaat.

Dazu noch eine interessante Aussage eines Amtsrichters im Einspruchstermin: Er müsse ja unbefangen an die Sache herangehen, deshalb wisse er ja nicht, was an der Anklage der StA dran sei. In Wirklichkeit wollte er aber nur kaschieren, dass er die Strafakte zu einer Steuerhinterziehung nicht angeschaut hatte.
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8477
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Ara »

Ein Strafbefehl wegen eines Tankbetrugs mit einem Carsharing-Auto (was man kostenlos Tanken kann und daher ganz offensichtlich keinerlei Vorsatz besteht). Da sagte der Richter am Telefon auch unverblühmt als ich fragte warum er ihn erlassen hat "Ja, das hat die StA doch vorher geprüft?". Wurde dann aber von der StA zurückgenommen.

Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger geht ja ja zum Glück nur vorsätzlich.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5398
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

Gürteltier hat geschrieben: Dienstag 10. Juni 2025, 17:03
thh hat geschrieben: Montag 9. Juni 2025, 18:03 Das wäre dann vermutlich der erste Amtsrichter, der vor dem Erlass eines Strafbefehls bei der Akte befindliche Datenträger angesehen hat ...
Im Einspruchstermin war es bei mir im Ref regelmäßig so, dass keiner der Anwesenden die Akte kannte:

- Der Richter hatte sie nicht gelesen.
Das habe ich tatsächlich in mittlerweile mehreren Jahrzehnten am Amtsgericht noch nie erlebt.

(Allerdings beim Vorsitzenden einer Großen Strafkammer, der dafür bekannt war. Nun ja. Statistisch sind da immerhin genügend Leute da, dass irgendjemand die Akten kennen wird.)
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2541
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Strich »

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... schaft-stv

Weiß ich ja nicht. Die Kritik an die Strafrechtswissenschaftler richtet sich ja im Wesentlich dagegen, dass man jemand Irrationalen (die Politik, den Gesetzgeber) zu etwas rationalem aufrufen will ... So richtig sehe ich ihren Punkt nicht.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
KMR
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 181
Registriert: Donnerstag 19. September 2024, 18:06
Ausbildungslevel: RRef

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von KMR »

In dem offenen Brief offenbaren die Strafrechtswissenschaftler:innen eine Art von Missverständnis, wie es interessanterweise auch dem Strafrecht selbst zugrunde liegt.

Strafrecht geht von der Grundannahme rational handelnder Individuen aus. Straftaten zu begehen oder zu unterlassen, beruht demnach auf einer Abwägung der Folgen, die höhere Strafdrohung führt zu Abschreckung und Normstabilisierung.
An den Autor: Auf welcher Basis soll das Strafrecht denn sonst begründet werden? Von einer Art wie auch definierten Rationalität auszugehen ist doch der einzge Weg ein System aus abstrakt-generellen Strafvorschriften zu haben. Was wäre denn die Alternative? Offene Rechtsfolgen, bei denen das Gericht sich irgendetwas besonderes überlegt, was für den individuellen Täter für die konkrete Tat eine "Strafe" darstellt? Mit dem Bestimmtheitsgrundsatz könnte das ggf. vereinbar sein, soweit es eben nur die Rechtsfolgenseite betrifft.

Aber was macht man mit den Tatbeständen selbst? Machen wir wieder so eine Art § 2 RStGB a.F.? Mit Art. 103 Abs. 2 GG wäre das nicht vereinbar.

Auf welcher Basis solle man denn etwas unter Strafe stellen oder ist das etwa wieder so ein kriminologischer hot-take, dass es gar kein Strafrecht geben sollte, weil das besser sei. Kann nicht das Strafrecht auch letztlich als Ausfluss des staatlichen Gewaltmonopols gesehen werden und es daher dieses Strafens bedarf, um die Freiheit und Rechte der Bürger zu schützen?
Benutzeravatar
FKN993
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 208
Registriert: Dienstag 26. September 2023, 17:08
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von FKN993 »

Über das Thema habe ich meine Seminararbeit geschrieben (Die Metaphysik im Schuldstrafrecht/Spannungsfeld Neurowissenschaften). Ergebnis:

Das Strafrecht ist (und bleibt) dogmatisch ein Kompromiss, aber doch ein ziemlich guter finde ich: § 20 StGB ist ein Kind des Art. 1 I GG. Das Menschenbild und damit dasjenige des Täters geht i.S.d. Art. 1 I GG von einem freien Menschen aus, der sowohl zum Gebrauch des Verstandes und zur Vernunft fähig ist. Beide Kategorien aber anzuerkennen ist notwendig, da sich die Verhängung der Strafe im Sinne einer individuellen Verantwortung ansonsten gar nicht begründen ließe. Wenn das BVerfG nun klarstellt, dass eine Strafe ohne Feststellung der individuellen Vorwerfbarkeit ("Schuldmantel") mit Art. 1 I GG nicht vereinbar wäre, dann ist damit völlig klar, was das meint. Auch der BGH sprach 1954 von einem schuldfähigen Täter, der sich im Zeitpunkt der Begehung zwischen den Kategorien Recht und Unrecht entscheiden könnte. Macht er es falsch, dann ist das Urteil im Namen des Volkes als sozialethischer Ausdruck der gesellschaftlichen Missbilligung gerechtfertigt. Ohne die Anerkennung dieser metaphysischen Kategorien funktioniert es nicht. Diese Konzeption findet sich in den Handlungslehren (teilweise) und auch in den Begehungsformen wieder.

Glaube Roxin war es sogar selbst: Roxin meinte, dass die Aufgabe des Strafrechts zwingend im Rechtsgüterschutz zu sehen sei, da der Staat nicht berechtigt oder legitimiert wäre, ein metaphysisches Konzept der Freiheit (Würde), ein liberales Modell, als Begründung des Schuldvorwurfs zu rekurrieren.

Wenn man mit dem Handlungsbegriff im Tatbestand anfängt: Von der sozialen Handlungslehre angefangen, über den Vorsatz als Unrechtsträger weitergeht und dann die Kategorie ("Vorsatzschuldvorwurf"), dann fällt eines auf: Über die dogmatische Linie kann alles zumindest stimmig begründet werden.

Meine Meinung: Es macht halt wenig Sinn etwas zu kritisieren, was zumindest stimmig funktioniert. Ebenso wenig wäre es wirklich logisch eine rein naturwissenschaftliche Begründung für die ganze Dogmatik zu fordern: Der Ausgangspunkt, das entspricht auch dem, was die Frankfurter Schule erzählt hat, ist, dass der "freie Wille" eine Illusion wäre (auch später Roth) mit dem entsprechenden Rückgriff auf das Libet-Experiment, würde ja bedeuten, dass man zwingend den Menschen als determiniertes Wesen betrachten müsste. Der Täter begeht damit kein Unrecht, weil er sich dazu "entschieden" hat, sondern weil er bestimmten Umwelteinflüssen ausgesetzt war. Das ist aber auch logisch widersprüchlich, wenn angeknüpft an diese dogmatische Grundüberzeugung das ganze System infrage gestellt wird. Vergessen wird, dass man sich der Realität nur beschreibend über den Sprachgebrauch annähern kann. Sprachliche Kategorien sind aber nicht Realität. Schon Kant sagte in der Kritik zur reinen Vernunft mal: Man könnte das Ding an sich erkennen, aber nur so wie es einem "erscheine". Damit hat er eigentlich alles gesagt.

Das Problem steckt für mich auch darin, dass isoliert auf das Strafrecht geschaut wird. Systematisch ist es als einfaches Recht ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts und dieses wiederum ist Bestandteil der Rechtsordnung. Diese geht aber insgesamt von der Existenz des freien Willens als Verantwortungsträger insgesamt aus. Diese Kritik müsste auch dann logisch konsequent auf alles andere auch erstreckt werden. Wir selbst sind "bestirnte" Wesen und schlichtweg auch einfach subjektiv beschränkt. Halte es mit dem Eccles-Paradoxon: Wie kann ein Gehirn verstehen wie ein Gehirn funktioniert?

Irgendwie muss man mal die Kirche im Dorf lassen.

Letztlich wird eines in dieser Debatte auch nicht begriffen wie ich finde: Ich denke, dass Art. 1 I GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG die dogmatische Mutter aller weiteren Grundrechte ist. Über den objektiven Grundrechtsschutz leiten sich aber die Rechtgüter ab, die im Strafrecht ja gerade geschützt werden.

Also was ist denn hier rational?
jona7317
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 228
Registriert: Dienstag 9. August 2022, 12:03
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von jona7317 »

Heute einen Post gesehen, in dem jemand Merz wegen Billigung eines Angriffskrieges nach §§ 140 Nr 2, 138 I Nr 5 StGB iVm § 13 VStGB gestellt hat. Das klingt ja durchaus nicht unplausibel. Wahrscheinlich wird da sowieso nix bei rauskommen, aber interessant fand ichs doch. Wird wohl an der Störung des öffentlichen Friedens scheitern, was irgendwie eine ulkige Dynamik ist. Wenns alle ok finden, dann darf man den auch billigen. Nur wenns die anderen stört, dann bitte nicht.
KMR
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 181
Registriert: Donnerstag 19. September 2024, 18:06
Ausbildungslevel: RRef

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von KMR »

jona7317 hat geschrieben: Donnerstag 19. Juni 2025, 20:34 Heute einen Post gesehen, in dem jemand Merz wegen Billigung eines Angriffskrieges nach §§ 140 Nr 2, 138 I Nr 5 StGB iVm § 13 VStGB gestellt hat. Das klingt ja durchaus nicht unplausibel. Wahrscheinlich wird da sowieso nix bei rauskommen, aber interessant fand ichs doch. Wird wohl an der Störung des öffentlichen Friedens scheitern, was irgendwie eine ulkige Dynamik ist. Wenns alle ok finden, dann darf man den auch billigen. Nur wenns die anderen stört, dann bitte nicht.
Hier fehlt wohl das Wort Strafantrag?

Dass es sich hier überhaupt um einen Angriffskrieg im Sinne des § 13 VStGB handelt, ist m.W.n. nicht unumstritten, insbesondere gibt es auch das präventive Selbstverteidigungsrecht. Zwar soll dieses wohl nur Bestehen im Fall des unmittelbar drohenden Angriffskrieges, man wird hier aber m.E. die Besonderheit des Konflikts, die unabweisbar hohe Bedeutung von Kernwaffen sowie insbesondere das kontinuierlich, dauerhaft und verhement proklamierte Ziel des Islamischen Republik den Staats Israel auszulöschen berücksichtigen müssen.
Antworten