Frage zu 17 II StVG
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Frage zu 17 II StVG
Ich komme bei einem StVG-Fall nicht weiter. Sachverhalt (verkürzt):
Kl. ist ET und Halter eines Fahrzeugs. Mit dem Fahrzeug fährt der Zeuge Z und baut einen Unfall mit dem Bekl., der ebenfalls Halter und ET seines Fahrzeugs ist.
Zu prüfen sind Ansprüche des Kl.
Mir ist klar, dass zwischen Kl. und Bekl. § 17 Abs. 2 StVG gilt, weil an dem Unfall zwei Kfz beteiligt waren und ich die Haftung der Halter untereinander prüfe. Unklar ist mir, ob ich dem Kl. ein Verschulden des Zeugen zurechnen kann/muss. Über § 9 StVG dürfte das ja nicht gehen, weil der im Anwendungsbereich von § 17 StVG nicht anwendbar ist.
tl;dr: Ist einem Eigentümer/Halter, der nicht selbst Fahrer ist, im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 2 StVG das Verschulden das Fahrers des eigenen Fahrzeugs zuzurechnen?
Danke!
Kl. ist ET und Halter eines Fahrzeugs. Mit dem Fahrzeug fährt der Zeuge Z und baut einen Unfall mit dem Bekl., der ebenfalls Halter und ET seines Fahrzeugs ist.
Zu prüfen sind Ansprüche des Kl.
Mir ist klar, dass zwischen Kl. und Bekl. § 17 Abs. 2 StVG gilt, weil an dem Unfall zwei Kfz beteiligt waren und ich die Haftung der Halter untereinander prüfe. Unklar ist mir, ob ich dem Kl. ein Verschulden des Zeugen zurechnen kann/muss. Über § 9 StVG dürfte das ja nicht gehen, weil der im Anwendungsbereich von § 17 StVG nicht anwendbar ist.
tl;dr: Ist einem Eigentümer/Halter, der nicht selbst Fahrer ist, im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 2 StVG das Verschulden das Fahrers des eigenen Fahrzeugs zuzurechnen?
Danke!
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Re: Frage zu 17 II StVG
Kurz gesagt: Halter und Fahrer bilden insoweit eine Zurechnungseinheit im Rahmen des 17 II StVG.
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Re: Frage zu 17 II StVG
Yep, bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge wird dem Halter das Verhalten des Fahrers zugerechnet, man spricht von sog. Zurechnungseinheit. Vgl. dazu mein Lehrbuch Kaiser, Materielles Zivilrecht im Assessorexamen, 12. Auflage 2024, Seite 107 mwN.
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Re: Frage zu 17 II StVG
Ich würde das immer noch ein Skript nennen und nicht ein Lehrbuch. Und muss man das nicht als Werbung kennzeichnen?Torsten Kaiser hat geschrieben: ↑Montag 23. Juni 2025, 07:29 Yep, bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge wird dem Halter das Verhalten des Fahrers zugerechnet, man spricht von sog. Zurechnungseinheit. Vgl. dazu mein Lehrbuch Kaiser, Materielles Zivilrecht im Assessorexamen, 12. Auflage 2024, Seite 107 mwN.

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Re: Frage zu 17 II StVG
Es ist eine Fundstelle mwN für den Fragestellenden zu dem fachlichen Diskurs, mehr nicht.
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Re: Frage zu 17 II StVG
M.E. sollte das Pflichtlektüre sein. Mein Vorsitzender im Ref hat mir das in die Hand gedrückt und gesagt, einmal lesen, für immer verstehen. Fand ich übertrieben, nach dem LEsen stellte ich aber fest: stimmt. Daher mein Rat: Schauseil, MDR 2008, 360-364
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Re: Frage zu 17 II StVG
Leider nicht auf beck-online verfügbarStrich hat geschrieben: ↑Donnerstag 26. Juni 2025, 11:28 M.E. sollte das Pflichtlektüre sein. Mein Vorsitzender im Ref hat mir das in die Hand gedrückt und gesagt, einmal lesen, für immer verstehen. Fand ich übertrieben, nach dem LEsen stellte ich aber fest: stimmt. Daher mein Rat: Schauseil, MDR 2008, 360-364
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Re: Frage zu 17 II StVG
Interessant, kannte ich auch noch nicht. Danke für den Tipp, StrichStrich hat geschrieben: ↑Donnerstag 26. Juni 2025, 11:28 M.E. sollte das Pflichtlektüre sein. Mein Vorsitzender im Ref hat mir das in die Hand gedrückt und gesagt, einmal lesen, für immer verstehen. Fand ich übertrieben, nach dem LEsen stellte ich aber fest: stimmt. Daher mein Rat: Schauseil, MDR 2008, 360-364
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Re: Frage zu 17 II StVG
Gib es bei google ein, dann findest du den Aufsatz als pdfGürteltier hat geschrieben: ↑Donnerstag 26. Juni 2025, 14:16Leider nicht auf beck-online verfügbarStrich hat geschrieben: ↑Donnerstag 26. Juni 2025, 11:28 M.E. sollte das Pflichtlektüre sein. Mein Vorsitzender im Ref hat mir das in die Hand gedrückt und gesagt, einmal lesen, für immer verstehen. Fand ich übertrieben, nach dem LEsen stellte ich aber fest: stimmt. Daher mein Rat: Schauseil, MDR 2008, 360-364
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