Einordnung der Vorschrift?
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Re: Einordnung der Vorschrift?
Ist das jetzt schon ad hominem?
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Re: Einordnung der Vorschrift?
Schau in den Spiegel-
Apropos: Fühle mich von deinen "rage baits", so nennst du es ja auch selbst, auch sehr unterhalten. Habe tatsächlich auch mitgelacht; auch wie meistens ein wenig über mich selbst. Aber ganz nebenbei: Nehme mich meistens - auch im Internet- nicht ganz so ernst; das habe ich nämlich auch gar so nicht nötig. Deshalb kannst du auf deinem Kurs ruhig weiterfahren. Eigentlich juckt mich das auch nicht- Wundert mich nur etwas ehrlich gesagt.
Apropos: Fühle mich von deinen "rage baits", so nennst du es ja auch selbst, auch sehr unterhalten. Habe tatsächlich auch mitgelacht; auch wie meistens ein wenig über mich selbst. Aber ganz nebenbei: Nehme mich meistens - auch im Internet- nicht ganz so ernst; das habe ich nämlich auch gar so nicht nötig. Deshalb kannst du auf deinem Kurs ruhig weiterfahren. Eigentlich juckt mich das auch nicht- Wundert mich nur etwas ehrlich gesagt.
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Re: Einordnung der Vorschrift?
You'll be sorry but your tears will be too late.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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Re: Einordnung der Vorschrift?
Ich glaube, das ist vielen, die fordern, "der Staat" möge dieses oder jenes als Leistung bereitstellen, eben nicht klar. Sie verstehen es natürlich intellektuell, dass das Geld irgendwoher kommen muss, und dass dieses "Irgendwoher" dann eben entweder Steuern oder Neuverschuldung sein muss, wollen das dann aber doch nicht wahrhaben, sondern hängen lieber der Vorstellung an, dass das dann magisch irgendwo her kommt, anstatt zu den heftigen Abzügen beizutragen, die jeden Monat aufs Neue ihr ganz persönliches Brutto zu einem doch erstaunlich kleinen Netto abschmelzen lassen.Gürteltier hat geschrieben: ↑Donnerstag 12. Juni 2025, 21:48 Ganz so unanständig war ich dann ja doch nicht, ich habe ja ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es etwas kostet. Dass das “der Steuerzahler” (von dem ich pars pro toto übrigens Teil bin) das bezahlen muss, war jetzt doch irgendwie auch klar, oder?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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