Hey, ich habe mal eine Frage. In der mündlichen Prüfung fürs erste Examen kann man ja, zumindest wenn man danach gefragt wird, Hebungsgründe angeben.
Mal angenommen, jemandem wäre da etwas dummes passiert. Die Person wurde in einem der Vorgespräche gefragt, ob ein Hebungsgrund in Betracht kommt und sie hat in dem Moment einfach vercheckt, dass tatsächlich einer in betracht kommt. Nun verbleibt ihr nur noch ein Vorgespräch, um das anmerken zu können und es wäre auch wichtig für die Note. Kann sie ungefragt darauf hinweisen oder ist das unzulässig? Randnotiz: Das letzte Vorgespräch findet unmittelbar vor der mündlichen Prüfung statt.
Vergessen, Hebungsgrund anzugeben
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Re: Vergessen, Hebungsgrund anzugeben
Na besser vorher als gar nicht mehr, oder? "Unzulässig" im Rechtssinne ist das sicher nicht.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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