Hallo liebe 18-Punkte-Gemeinschaft,
ich habe meine juristische Ausbildung vor sieben Jahren abgeschlossen und bin einer von den Nicht-Göttern, die mit 2 x ausreichend abgeschlossen haben. Nachdem ich mir im Nachgang der Ausbildung bei drei verschiedenen inhabergeführten Boutiquen meinen Allerwertesten aufgerieben habe mit der Hoffnung, irgendwie eine langfristige Perspektive zu erhalten durch die gesammelte Berufserfahrung und Sonderqualifikationen (Fachanwaltslehrgang +), stehe ich derzeit arbeitslos vor der Frage, wie es für mich weitergehen soll. Im öffentlichen Dienst (z.B. Polizei und Bund) werden Bewerbungen für den höheren Dienst nur ab 13 Punkten in beiden Staatsexamina zugelassen. Bei der Polizei gibt es auch die Möglichkeit, sich für ein Studium (nicht-höherer Dienst) zu bewerben - hier wäre ich dann so gestellt, als ob ich mein 2. Staatsexamen gar nicht gemacht hätte und auch die Berufserfahrung nicht gemacht hätte.
Hat jemand eine gute Idee für mein weiteres Vorgehen?
Danke.
Einstieg in den öffentlichen Dienst mit 2 x ausreichend
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 1
- Registriert: Freitag 20. Juni 2025, 11:19
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 189
- Registriert: Donnerstag 19. September 2024, 18:06
- Ausbildungslevel: RRef
Re: Einstieg in den öffentlichen Dienst mit 2 x ausreichend
Es gibt insbesondere von beispielsweise Kommunen (Landkreise und größere Städte) aber auch Landesverbänden wie die LWL, Rentenversicherung, Krankenkassen, Kammern wie die IHK und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtes oft Ausschreibungen, in denen lediglich die Befähigung zum Richteramt und damit beide Staatsexamina gefordert werden, ohne bestimmte Notenspezifikation.
Freilich führt das nicht automatisch zur Einstellung, aber man ist auch nicht von vorneherein bereits formal disqualifiziert, sondern kann gegebenenfalls durch die weiteren Faktoren wie Berufserfahrung überzeugen.
Gleichermaßen gibt es teilweise von manchen Landes- und/oder Bundesbehörden Ausschreibungen, bei denen es verschiedene Möglichkeiten der Notengrenze gibt, bspw. dergestalt, dass 16 Punkte aus 2 ODER mind 2x befriedigend + 5 Jahre BE ODER xy verlangt wird.
Ob dabei dann auch 2x ausreichend genügend ist, müsstest du dann je nach Ausschreibung schauen.
u.a. in NRW wird auch in den höheren Polizeidienst (Polizeirat) Juristen mit zwei Staatesxamina eingestellt. Die Notenanforderungen müsstest du ggf. nachschauen.
Freilich führt das nicht automatisch zur Einstellung, aber man ist auch nicht von vorneherein bereits formal disqualifiziert, sondern kann gegebenenfalls durch die weiteren Faktoren wie Berufserfahrung überzeugen.
Gleichermaßen gibt es teilweise von manchen Landes- und/oder Bundesbehörden Ausschreibungen, bei denen es verschiedene Möglichkeiten der Notengrenze gibt, bspw. dergestalt, dass 16 Punkte aus 2 ODER mind 2x befriedigend + 5 Jahre BE ODER xy verlangt wird.
Ob dabei dann auch 2x ausreichend genügend ist, müsstest du dann je nach Ausschreibung schauen.
u.a. in NRW wird auch in den höheren Polizeidienst (Polizeirat) Juristen mit zwei Staatesxamina eingestellt. Die Notenanforderungen müsstest du ggf. nachschauen.