Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Frauke
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Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten

Beitrag von Frauke »

Liebe Community,

Ich bitte als juristischer Laie um eine Auskunft aus dem BGB- Kommentar von Grüneberg/Heinrichs.
Und zwar den Wortlaut von : § 167 Rn. 9

HIntergrund ist, dass diese Rn. von einem Amtsgericht angeführt wird in einem Urteil. Ich erwäge Berufung, werde das Ende nächster Woche auch mit meinem Anwalt besprechen. Aber ich wäre froh, bis dahin schonmal selber nachdenken zu können, und der Verweis auf diese Rn.9 ist die Begründung für Abweisung meiner Klage. Daher würde mir der Wortlaut sehr helfen.

Herzlichen Dank!
Torsten Kaiser
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Re: Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten

Beitrag von Torsten Kaiser »

Liebe Frauke,

Ich so gut wie jeder normalen Stadtbibliothek ist der Grüneberg zum Lesen verfügbar. Online gibt es den nicht, daher wird dir hier keiner helfen können, außer er/sie tippt alles ab.
Frauke
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Re: Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten

Beitrag von Frauke »

Oh , da war ich wirklich einem Irrtum erlegen, ich ging nämlich von einem einzigen Satz aus. Laie halt...
Ich werde gucken in der BIbliothek. Dankeschön für die Erklärung!
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Schnitte
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Re: Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten

Beitrag von Schnitte »

Torsten Kaiser hat geschrieben: Freitag 20. Juni 2025, 18:51 Ich so gut wie jeder normalen Stadtbibliothek ist der Grüneberg zum Lesen verfügbar.
Das halte ich für optimistisch, ich wäre nicht auf die Idee gekommen, in einer handelsüblichen Stadtbibliothek nach dem Grüneberg zu suchen. Ich hab jetzt auch mal im OPAC meiner hiesigen Bücherei (immerhin eine deutsche Großstadt) nachgesehen, die haben ihn nicht im Bestand (auch nicht alte Auflagen des Palandt, kurioserweise aber einen elf Jahre alten Prütting). Unibibliotheken haben das natürlich in großer Zahl, aber die hat dann halt nicht jeder vor Ort.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Torsten Kaiser
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Re: Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten

Beitrag von Torsten Kaiser »

also bei uns in Lübeck gibt es in der Stadtbibliothek eine riesige Auswahl an juristischer Fachliteratur. Sonst kann man ja auch in der Bib des jeweiligen LGs oder AGs gucken.
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batman
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Re: Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten

Beitrag von batman »

Damit unstellst Du, dass "das jeweilige LG oder AG" überhaupt - noch - eine (öffentlich zugängliche) Bibliothek hat.
Torsten Kaiser
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Re: Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten

Beitrag von Torsten Kaiser »

Richtig. Je nach Größe des Gerichts wird dem aber sicherlich nicht so sein.
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Schnitte
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Re: Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten

Beitrag von Schnitte »

War das früher üblich? Dass jedermann in ein Gerichtsgebäude gehen und die dortige Fachbibliothek nutzen konnte?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

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batman
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Re: Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten

Beitrag von batman »

Die Möglichkeit bestünde auch heute noch. Nur haben viele kleine Gerichte keine Bibliothek mehr.
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Strich
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Re: Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten

Beitrag von Strich »

batman hat geschrieben: Dienstag 24. Juni 2025, 18:03 Die Möglichkeit bestünde auch heute noch. Nur haben viele kleine Gerichte keine Bibliothek mehr.
Okay aber wenn hier ein Bürger stünde, der nett eine Auskunft aus einem Kommentar haben wollen würde, die seinen Fall beträfe, würde ich dem das einfach schicken/kopieren. Wir haben den Kommentar ja da.
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- Daria -

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