Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: Freitag 20. Juni 2025, 10:34
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten
Liebe Community,
Ich bitte als juristischer Laie um eine Auskunft aus dem BGB- Kommentar von Grüneberg/Heinrichs.
Und zwar den Wortlaut von : § 167 Rn. 9
HIntergrund ist, dass diese Rn. von einem Amtsgericht angeführt wird in einem Urteil. Ich erwäge Berufung, werde das Ende nächster Woche auch mit meinem Anwalt besprechen. Aber ich wäre froh, bis dahin schonmal selber nachdenken zu können, und der Verweis auf diese Rn.9 ist die Begründung für Abweisung meiner Klage. Daher würde mir der Wortlaut sehr helfen.
Herzlichen Dank!
Ich bitte als juristischer Laie um eine Auskunft aus dem BGB- Kommentar von Grüneberg/Heinrichs.
Und zwar den Wortlaut von : § 167 Rn. 9
HIntergrund ist, dass diese Rn. von einem Amtsgericht angeführt wird in einem Urteil. Ich erwäge Berufung, werde das Ende nächster Woche auch mit meinem Anwalt besprechen. Aber ich wäre froh, bis dahin schonmal selber nachdenken zu können, und der Verweis auf diese Rn.9 ist die Begründung für Abweisung meiner Klage. Daher würde mir der Wortlaut sehr helfen.
Herzlichen Dank!
-
- Power User
- Beiträge: 359
- Registriert: Donnerstag 21. Dezember 2023, 13:21
- Ausbildungslevel: RA
Re: Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten
Liebe Frauke,
Ich so gut wie jeder normalen Stadtbibliothek ist der Grüneberg zum Lesen verfügbar. Online gibt es den nicht, daher wird dir hier keiner helfen können, außer er/sie tippt alles ab.
Ich so gut wie jeder normalen Stadtbibliothek ist der Grüneberg zum Lesen verfügbar. Online gibt es den nicht, daher wird dir hier keiner helfen können, außer er/sie tippt alles ab.
-
- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: Freitag 20. Juni 2025, 10:34
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten
Oh , da war ich wirklich einem Irrtum erlegen, ich ging nämlich von einem einzigen Satz aus. Laie halt...
Ich werde gucken in der BIbliothek. Dankeschön für die Erklärung!
Ich werde gucken in der BIbliothek. Dankeschön für die Erklärung!
- Schnitte
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4245
- Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten
Das halte ich für optimistisch, ich wäre nicht auf die Idee gekommen, in einer handelsüblichen Stadtbibliothek nach dem Grüneberg zu suchen. Ich hab jetzt auch mal im OPAC meiner hiesigen Bücherei (immerhin eine deutsche Großstadt) nachgesehen, die haben ihn nicht im Bestand (auch nicht alte Auflagen des Palandt, kurioserweise aber einen elf Jahre alten Prütting). Unibibliotheken haben das natürlich in großer Zahl, aber die hat dann halt nicht jeder vor Ort.Torsten Kaiser hat geschrieben: ↑Freitag 20. Juni 2025, 18:51 Ich so gut wie jeder normalen Stadtbibliothek ist der Grüneberg zum Lesen verfügbar.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
-
- Power User
- Beiträge: 359
- Registriert: Donnerstag 21. Dezember 2023, 13:21
- Ausbildungslevel: RA
Re: Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten
also bei uns in Lübeck gibt es in der Stadtbibliothek eine riesige Auswahl an juristischer Fachliteratur. Sonst kann man ja auch in der Bib des jeweiligen LGs oder AGs gucken.
- batman
- Urgestein
- Beiträge: 8341
- Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten
Damit unstellst Du, dass "das jeweilige LG oder AG" überhaupt - noch - eine (öffentlich zugängliche) Bibliothek hat.
-
- Power User
- Beiträge: 359
- Registriert: Donnerstag 21. Dezember 2023, 13:21
- Ausbildungslevel: RA
Re: Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten
Richtig. Je nach Größe des Gerichts wird dem aber sicherlich nicht so sein.
- Schnitte
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4245
- Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten
War das früher üblich? Dass jedermann in ein Gerichtsgebäude gehen und die dortige Fachbibliothek nutzen konnte?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
- batman
- Urgestein
- Beiträge: 8341
- Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten
Die Möglichkeit bestünde auch heute noch. Nur haben viele kleine Gerichte keine Bibliothek mehr.
- Strich
- Mega Power User
- Beiträge: 2543
- Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Kurze Auskunft aus Grüneberg/Heinrichs erbeten
Okay aber wenn hier ein Bürger stünde, der nett eine Auskunft aus einem Kommentar haben wollen würde, die seinen Fall beträfe, würde ich dem das einfach schicken/kopieren. Wir haben den Kommentar ja da.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich