Hi,
ich stehe gerade 2 Monate vor dem ersten Examen.
Ich habe schon eine ordentliche Anzahl an Klausuren geschrieben, den Stoff jetzt mehrfach komplett wiederholt und stehe auf einem guten Schnitt in meinen Probeklausuren.
Daher frage ich mich, wie ich die letzten 2 Monate vor dem Examen am effektivsten gestalte.
Ich spiele mit dem Gedanken, noch einmal 4 Klausuren pro Woche zu schreiben. Ich frage mich aber, ob das den Zeitaufwand wert ist oder ich lieber bei 2 Klausuren bleiben sollte und die Zeit lieber in Karteikarten oder das gliedern von Fällen investieren sollte.
Was meint ihr dazu? Ist es effektiver, viele Klausuren zu schreiben oder mehr Fokus darauf zu legen, die Fälle zu gliedern und noch viel Karteikarten zu wiederholen?
Ich freue mich auf eure Meinungen!
4 Klausuren pro Woche sinnvoll oder zu viel? Wie Zeit vor dem Septemberexamen möglichst effektiv gestalten?
Moderator: Verwaltung
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DrStrangelove
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GetMeOut
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Das läst sich kaum allgemeingültig beantworten. Wenn das Zeitmanagement "sitzt", halte ich ein Ausformulieren von Klausuren für nicht weiter sinnvoll. Die Anfertigung der Lösungsskizze und die Auseinandersitzung mit der Musterlösung bringen hier sicherlich den meisten Nutzen.
Wiederholen des Stoffs und (nicht unterschätzen!) Sport und Entspannung sollten allerdings an erster Stelle stehen, wenn es auf die Zielgerade zugeht.
Wiederholen des Stoffs und (nicht unterschätzen!) Sport und Entspannung sollten allerdings an erster Stelle stehen, wenn es auf die Zielgerade zugeht.
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Gürteltier
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Ich sage plakativ: Nein - davon bluten dir nur die Hände
Würde so viele Original(!)-Klausuren wie möglich gliedern und anhand der Themen wiederholen. Aber richtig gliedern und nicht bei “B. Begründetheit” aufhören.
Immer mit der Kontrolle: Hab ich das Problem im Fall erkannt? Wieso nicht? Waren alle “Stichpunkte” der Lösung auch auf deiner Gliederung?
Würde so viele Original(!)-Klausuren wie möglich gliedern und anhand der Themen wiederholen. Aber richtig gliedern und nicht bei “B. Begründetheit” aufhören.
Immer mit der Kontrolle: Hab ich das Problem im Fall erkannt? Wieso nicht? Waren alle “Stichpunkte” der Lösung auch auf deiner Gliederung?
- scndbesthand
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Das ist eine Typfrage. Mir haben Klausuren immer sehr viel gebracht, weil ich durch das Selbstschreiben passende Argumentationsmuster und Formulierungen in ansprechender Sprache abrufbar hatte und so in der Examenssituation mehr Zeit für die rechtlichen Überlegungen übrig hatte. Es bringt auch mehr mentale Sicherheit. Fürs 2. Examen gilt das noch mehr als für das erste. Physische Schreibprobleme wie Schmerzen hatte ich keine. Würde ich also in der gleichen Situation wieder so machen.
Nur Gliedern hat den Vorteil, dass man mehr Fallkonstellationen schafft, sich anzusehen. Wenn man meint, dass man noch zusätzliches Wissen benötigt und sonst offene Lücken hätte, wäre Gliedern die bessere Wahl. Allerdings dürfte man nach der „normalen Examensvorbereitung“ von 1-1,5 Jahren und nach halbwegs normalem Studium wissensmässig nicht schlecht aufgestellt sein.
Nur Gliedern hat den Vorteil, dass man mehr Fallkonstellationen schafft, sich anzusehen. Wenn man meint, dass man noch zusätzliches Wissen benötigt und sonst offene Lücken hätte, wäre Gliedern die bessere Wahl. Allerdings dürfte man nach der „normalen Examensvorbereitung“ von 1-1,5 Jahren und nach halbwegs normalem Studium wissensmässig nicht schlecht aufgestellt sein.
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- Super Mega Power User

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Ich halte vier Klausuren die Woche für zu viel. Der Sinn am Klausurenschreiben ist ja, die Arbeitsweise in der Klausur einzuüben - Zeitmanagement, Gutachtenstil, aber auch das rein mechanische Schreiben. Dafür reichen zwei Klausuren die Woche über Monate hinweg sicher aus; der Mehrwert, stattdessen vier zu machen, ist den zusätzlichen Zeitaufwand m.E. nicht wert - auch hier zeigt sich eben das Phänomen des abnehmenden Grenznutzens. Ich würde die Zeit lieber ins materielle Recht, gängige Meinungsstreitigkeiten und für klausurverdächtig gehaltene jüngere Urteile stecken.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)