Hätte folgende Frage, für die ich bislang keine Lösung gefunden habe:
B verletzt eine Pflicht aus einem SchuldV mit K. K wird dadurch mit einer Verbindlichkeit gegenüber X belastet. K verklagt jetzt B, mit dem Antrag auf Freistellung von der Verbindlichkeit (§ 249 I).
Das Gericht kommt zum Ergebnis, das K ein Mitverschulden trifft.
Was kann das Gericht jetzt entscheiden? Steht § 266 BGB einer teilweisen Freistellung entgegen? Was wäre hier das (zweckmäßige) Vorgehen? Hinweis des Gerichts, ggf. § 250 BGB (ist die teilweise Freistellung unmöglich?!), oder kann das Gericht direkt auf Zahlung an K verurteilen (308 zpo?)?
Kommt einer von euch drauf?
Many thanks


