Richterbesoldung
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- Schnitte
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Bin ja jetzt kein Experte im Besoldungsrecht, aber ich würde mal tippen, dass der Grundsatz - spürbare Abstände zwischen Besoldungsgruppen müssen bestehen, schon allein um die unterschiedlichen Anforderungen an die Qualifikation zu vergüten - Bestandteil der hergebrachten Grundsätze ist, dass es aber gleichwohl einen Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers gibt, wie hoch diese Abstände im Zuge veränderter gesellschaftlicher Umstände sein müssen.
Das ist aber alles theoretisch. Die Besoldung steht in ihrer tatsächlichen Anwendung durch das BVerfG noch stärker als andere verfassungsrechtliche Fragen unter dem Vorbehalt dessen, was sozialpolitisch durchsetzbar und haushaltspolitisch finanzierbar ist. Abstrakt-dogmatische Erwägungen über den Regelungsgehalt des Art. 33 Abs. 5 GG werden sich da nicht immer durchsetzen können.
Das ist aber alles theoretisch. Die Besoldung steht in ihrer tatsächlichen Anwendung durch das BVerfG noch stärker als andere verfassungsrechtliche Fragen unter dem Vorbehalt dessen, was sozialpolitisch durchsetzbar und haushaltspolitisch finanzierbar ist. Abstrakt-dogmatische Erwägungen über den Regelungsgehalt des Art. 33 Abs. 5 GG werden sich da nicht immer durchsetzen können.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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Gürteltier
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Ich weiß ja auch immer noch nicht, ob man dieses Problem wirklich am Merkmal "Rechtsstaatlichkeit" festmachen sollte - ich jedenfalls kann mir nicht vorstellen, dass diejenigen in der Justiz, die ich so kenne, für ein paar $$$ ein wohlfälliges Urteil springen lassen oder die Strafakte unter den Tisch fallen lassen. Das Problem ist ja vielmehr einfach die Frage danach, ob die Justiz noch die besten und fleißigsten Leute auf dem Bewerbermarkt "klar macht" und ob die dann auch mit 100%igem Einsatz und voller Motivation arbeiten. Und da sehe ich - vor allem in bestimmten Ballungszentren - eindeutige Probleme.
- Schnitte
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Also, eine Selbstselektion der besten und fleißigsten Leute fand im öffentlichen Dienst nach meiner Wahrnehmung nie statt, jedenfalls nicht in den letzten paar Jahrzehnten. Das heißt nicht, dass die Leute dort alle faul und/oder ahnungslos sind - im Großen und Ganzen hat der deutsche öffentliche Dienst (enschließlich Richtern) schon eine gute Arbeitsethik. Aber die Fleißigsten sind es dann halt doch nicht. "Zum Staat" geht man in Deutschland dann, wenn man zwar fachlich schon gut ist und auch einen gewissen Idealismus aufweist, aber halt auch keine Lust auf regelmäßige Spät- oder Wochenendschichten hat (oder wenn man unproblematische Elternzeiten nuzten will). Das Gehalt, das man dafür kriegt (v.a. netto und einschließlich Pensionsberechtigung), ist dann im Vergleich zum Privatsektor insgesamt immer noch gut, aber im Vergleich zu den Topverdienern des Privatsektors deutlich weniger. Die haben dann aber dafür auch die schlechtere work-life balance. Das ist doch der unausgesprochene, aber in den Köpfen aller Beteiigten immer präsente Deal, den man eingeht, wenn man "zum Staat" geht.
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Joshua
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Vor (knapp) zehn Jahren war es in Niedersachsen gelungen, 9 der 10 besten Absolventen des 2. Staatsexamens für den Staatsdienst zu gewinnen. Der richterliche Staatsdienst ist daher sehr wohl ein Feld der "Selbstselektion der besten und fleißigsten Leute". Zuletzt hat sich aber einiges verändert, und die verfassungswidrige Besoldung ist eines der herausragenden (wenn auch nicht das einzige) Probleme bei der Bestenauslese.Schnitte hat geschrieben: Donnerstag 10. Juli 2025, 17:03 Also, eine Selbstselektion der besten und fleißigsten Leute fand im öffentlichen Dienst nach meiner Wahrnehmung nie statt, jedenfalls nicht in den letzten paar Jahrzehnten. Das heißt nicht, dass die Leute dort alle faul und/oder ahnungslos sind - im Großen und Ganzen hat der deutsche öffentliche Dienst (enschließlich Richtern) schon eine gute Arbeitsethik. Aber die Fleißigsten sind es dann halt doch nicht. "Zum Staat" geht man in Deutschland dann, wenn man zwar fachlich schon gut ist und auch einen gewissen Idealismus aufweist, aber halt auch keine Lust auf regelmäßige Spät- oder Wochenendschichten hat (oder wenn man unproblematische Elternzeiten nuzten will). Das Gehalt, das man dafür kriegt (v.a. netto und einschließlich Pensionsberechtigung), ist dann im Vergleich zum Privatsektor insgesamt immer noch gut, aber im Vergleich zu den Topverdienern des Privatsektors deutlich weniger. Die haben dann aber dafür auch die schlechtere work-life balance. Das ist doch der unausgesprochene, aber in den Köpfen aller Beteiigten immer präsente Deal, den man eingeht, wenn man "zum Staat" geht.
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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Ich habe überdies gehört, dass im Saarland 1982 der beste Absolvent des 2. Examens lange überlegt hatte, in den Staatsdienst zu gehen. Selbstreflexion stach aber am Ende die Selbstselektion: er machte Karriere „in der Wirtschaft“.Joshua hat geschrieben: Freitag 11. Juli 2025, 20:10Vor (knapp) zehn Jahren war es in Niedersachsen gelungen, 9 der 10 besten Absolventen des 2. Staatsexamens für den Staatsdienst zu gewinnen. Der richterliche Staatsdienst ist daher sehr wohl ein Feld der "Selbstselektion der besten und fleißigsten Leute". Zuletzt hat sich aber einiges verändert, und die verfassungswidrige Besoldung ist eines der herausragenden (wenn auch nicht das einzige) Probleme bei der Bestenauslese.Schnitte hat geschrieben: Donnerstag 10. Juli 2025, 17:03 Also, eine Selbstselektion der besten und fleißigsten Leute fand im öffentlichen Dienst nach meiner Wahrnehmung nie statt, jedenfalls nicht in den letzten paar Jahrzehnten. Das heißt nicht, dass die Leute dort alle faul und/oder ahnungslos sind - im Großen und Ganzen hat der deutsche öffentliche Dienst (enschließlich Richtern) schon eine gute Arbeitsethik. Aber die Fleißigsten sind es dann halt doch nicht. "Zum Staat" geht man in Deutschland dann, wenn man zwar fachlich schon gut ist und auch einen gewissen Idealismus aufweist, aber halt auch keine Lust auf regelmäßige Spät- oder Wochenendschichten hat (oder wenn man unproblematische Elternzeiten nuzten will). Das Gehalt, das man dafür kriegt (v.a. netto und einschließlich Pensionsberechtigung), ist dann im Vergleich zum Privatsektor insgesamt immer noch gut, aber im Vergleich zu den Topverdienern des Privatsektors deutlich weniger. Die haben dann aber dafür auch die schlechtere work-life balance. Das ist doch der unausgesprochene, aber in den Köpfen aller Beteiigten immer präsente Deal, den man eingeht, wenn man "zum Staat" geht.
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Joshua
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Besagt für diese 9 von 10 aber herzlich wenig...
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Joshua
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2019 waren es nur/immerhin noch (Frage der Perspektive) 6 von 10.
https://www.mj.niedersachsen.de/startse ... 85359.html
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Joshua
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2018 7 von 10.
https://www.mj.niedersachsen.de/startse ... 62010.html
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KMR
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Ist das nicht bei uns in Nds auch etwas der Geographie geschuldet? Es gibt den Hamburger Speckgürtel mal ausgenommen keine echten GKs und eher wenige nennenswerte MK. Nennenswerte Unternehmen hängen ebenfalls vom Zufall ab, ob man in deren Nähe wohnt, weil die teilweise in der Pampa sind UND insbesondere müssen die erstmal eine derartige Größe aufweisen, das sie einen eigenen (oder mehrere Juristen) im Haus benötigen; oftmals wird dann nur mit mehrjähriger BE gesucht. Die Verwaltung stellt relativ wenig direkt ein, überwiegend über Trainee (Finanzverwaltung) und Innenministerium. Die Ministerien selbst stellen - mal abgesehen davon, dass die in Hannover sind - quasi nicht direkt nicht ein usw. Dementsprechend kann die Justiz in der (großen) Fläche in Niedersachsen, insbesondere außerhalb der Ballungsgebiete, aber selbst dort (ggf. Hannover ausgenommen) durchaus mit einem kompetetiven Verdienst aufwarten. Es gibt schlicht nicht die ganz große Konkurrenz, insbesondere wenn man heimatverbunden ist. Dazu ist die Verkehrsinfrastruktur allein vom Streckenangebot in Niedersachsen m.E. äußerst bescheiden, insbesondere im Vergleich zu beispielsweise NRW. Selbst wenn man sagt, dass auch der RA in kleineren Einheiten ggf. deutlich höheren Verdienst hat, hat er das erst etwas später nach Einsatz usw. und nicht wie in den Metropolen von Anfang an um Faktor 3-4.
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Joshua
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Denkbar. Mir kommt es aber auf etwas anderes an: Den Trend. Und der geht dahin, dass die Justiz zunehmend Schwierigkeiten bekommt, die Besten zu bekommen. Und das liegt scheinbar nicht an der Tätigkeit als solcher - daher mein Hinweis auf die "9 v. 10"; sondern vielmehr an den schlechter werdenden Rahmenbedingungen.
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Ein englischer High-Court-Richter bekommt über 240.000 Euro im Jahr, ein US District Judge über 210.000. Und auch dort wird darüber geklagt, die mageren Gehälter führten dazu, dass man halt leider nicht mehr die besten Leute für den Job bekomme.
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--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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KMR
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Dass Leidempfinden ohnehin etwas individuelles ist und zuvorderst davon abhängt, was man gewohnt ist, ist denk ich unstreitig. Das Kind, das immer gewohnt ist alles zu erhalten, was es will und jetzt zum ersten Mal "Nein" hört, dass es auf etwas völlig banales (einmalig) verzichten muss, wird völlig real ein "Leid" empfinden; auch wenn dieses Leid für das Kind, das immer "Nein" hört und für den das besagte etwas tolles wäre, das Leidempfinden des anderen Kindes überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Leid ist wie alle Emotionen etwas relatives und vom Referenzrahmen geprägt.Schnitte hat geschrieben: Freitag 11. Juli 2025, 22:56 Ein englischer High-Court-Richter bekommt über 240.000 Euro im Jahr, ein US District Judge über 210.000. Und auch dort wird darüber geklagt, die mageren Gehälter führten dazu, dass man halt leider nicht mehr die besten Leute für den Job bekomme.
Im Übrigen: Der US District Judge verdient damit ungefähr das 3-4-fache US-Durchschnittsgehalt bzw. das bis zu 8-fache Mediangehalt (je nach Quelle). Der Richter in Deutschland verdient durchschnittlich geringfügig mehr als das Durchschnittseinkommen.
Richter haben aber gesellschaftlich in den USA immer noch ein ganz anderes "standing" und Ansehen . Das ist etwas das m.E. ebenfalls erheblich in Deutschland abgenommen hat.
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Gürteltier
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Die Justiz mag vielleicht bestimmte Personen anziehen - aber ich denke durchaus, dass in einem System wie in Deutschland doch das Ziel sein muss, dass in der Justiz wirklich gute Juristinnen und Juristen sitzen. Wir wissen ja alle, was so ein Gericht alles machen und entscheiden kann - und da will ich, dass da neben Leuten, die von Rechtsstaat, Demokratie und Grundrechten überzeugt sind auch solche sitzen, die juristisch-fachlich hoch qualifiziert sind - ja, sogar am popeligen Amtsgericht. Es geht ja dann doch eher eine Minderheit der Verfahren in die Berufung bzw. zweite Instanz.
Das Selbstverständnis der Justiz wird - über Kurz oder Lang - auch in die Gesellschaft abfärben. Eine sinkende Akzeptanz einer überforderten und ggf. auch fachlich weniger gut qualifizierten Justiz ist ebenso ein potentielles Rechtsstaatlichkeitsproblem.
Und ich denke schon, dass ohne Frage auch sehr gut auf meine Beschreibung passende Kandidaten "mit sich hadern", wenn sie das Gesamtangebot der Justiz (auch abgesehen von der Besoldung) sehen. (Zugleich ist mir klar: Die Justiz bietet auch ganz, ganz viel, was die freie Wirtschaft so gar nicht bieten kann.)
Das Selbstverständnis der Justiz wird - über Kurz oder Lang - auch in die Gesellschaft abfärben. Eine sinkende Akzeptanz einer überforderten und ggf. auch fachlich weniger gut qualifizierten Justiz ist ebenso ein potentielles Rechtsstaatlichkeitsproblem.
Und ich denke schon, dass ohne Frage auch sehr gut auf meine Beschreibung passende Kandidaten "mit sich hadern", wenn sie das Gesamtangebot der Justiz (auch abgesehen von der Besoldung) sehen. (Zugleich ist mir klar: Die Justiz bietet auch ganz, ganz viel, was die freie Wirtschaft so gar nicht bieten kann.)
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stilzchenrumpel
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Der High Court ist nicht irgendein Gericht und eher der BGH als irgendwas anderes, es gibt einige hundert (Federal) US District Judges, während es in DE bei einem Bruchteil der Bevölkerung über 20.000 Richter gibt (ja es gibt dort natürlich Richter auf Bundesstaat und tieferer Ebene, aber Anteil auf Bevölkerung trotzdem deutlich geringer, was schon auf andere Rolle hindeutet). Zudem ist das durchschnittliche Einstiegsalter sehr viel höher (im Durchschnitt sicher nicht unter 45), sodass allenfalls im Ergebnis ein Vergleich ausschließlich mit R3 aufwärts überhaupt Sinn macht.Schnitte hat geschrieben: Freitag 11. Juli 2025, 22:56 Ein englischer High-Court-Richter bekommt über 240.000 Euro im Jahr, ein US District Judge über 210.000. Und auch dort wird darüber geklagt, die mageren Gehälter führten dazu, dass man halt leider nicht mehr die besten Leute für den Job bekomme.
Assistant District Attorneys (also Staatsanwälte) verdienen dort übrigens auch nicht besonders. Liegt eher bei 60-90T zum Einstieg/die erste Zeit. Das ist gemessen an US Lebenshaltungskosten usw auch nicht viel und entspricht grob R1.
Es ist aber eben, bei eine realistischen und nachhaltigen Nachbesetzung der Stellen, kaum realistisch, auf grob 25.000 Richter und Staatsanwälte nur doppel vb und so weiter zu wollen. Das war es auch nie. Zeiten in denen man sich das aussuchen konnte waren doch nur dadurch geprägt, dass man zu wenig eingestellt hat, wodurch es jetzt umgekehrt große Einstellungskampagnen gibt, die entsprechend konsequent die Anforderungen am Angebot anpassen müssen.Gürteltier hat geschrieben: Freitag 11. Juli 2025, 23:49 Die Justiz mag vielleicht bestimmte Personen anziehen - aber ich denke durchaus, dass in einem System wie in Deutschland doch das Ziel sein muss, dass in der Justiz wirklich gute Juristinnen und Juristen sitzen. Wir wissen ja alle, was so ein Gericht alles machen und entscheiden kann - und da will ich, dass da neben Leuten, die von Rechtsstaat, Demokratie und Grundrechten überzeugt sind auch solche sitzen, die juristisch-fachlich hoch qualifiziert sind - ja, sogar am popeligen Amtsgericht. Es geht ja dann doch eher eine Minderheit der Verfahren in die Berufung bzw. zweite Instanz.
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Und ich denke schon, dass ohne Frage auch sehr gut auf meine Beschreibung passende Kandidaten "mit sich hadern", wenn sie das Gesamtangebot der Justiz (auch abgesehen von der Besoldung) sehen. (Zugleich ist mir klar: Die Justiz bietet auch ganz, ganz viel, was die freie Wirtschaft so gar nicht bieten kann.)
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.