Aufsatz veröffentlichen
Moderator: Verwaltung
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KMR
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Hallo zusammen,
im Rahmen meiner aktuellen Station habe ich mehrere ausführlichere Gutachten zu komplexeren praktisch relevanten Fragen im Tätigkeitsbereich meiner Ausbildungsstelle erstellt, die auch von Seiten der Referenten und des Referatsleiters äußerst positive Rückmeldung erfahren haben.
Da diese Gutachten ohnehin nach wissenschaftlichen Grundsätzen im Sinne von entsprechender Beifügung von Belegen, insbesondere der Rechtsprechung, und Auseinandersetzung damit entstanden sind und nicht ganz unwesentliche Arbeit darin steckte, dachte ich, ob sie sich nicht auch für Aufsätze eigenen würden - freilich etwas kondensiert, insbesondere unter Entfernung des konkreten Fallbezugs, d.h. etwas abstrakter gehalten. Es würde sich insofern um meinen ersten Aufsatz handeln, daher ergeben sich einige Fragen, die sich auch durch die Durchsicht der bislang dazu vorhandenen alten Forenbeiträge nicht klären lassen.
1. Wie erkennt man, ob sich das Thema für einen Aufsatz überhaupt eignet?
Zu den Themen gibt es jeweils keine konkrete übersichtliche Darstellung, sondern ich musste mir alles bislang zusammensuchen und erarbeiten, sodass ich mich als Leser freuen würde, wenn es das gegeben hätte. Ist das ein sinnvoller Maßstab? An anderer Stelle im Forum hatte ich das in der Art und Weise mal vom Duschgriff gelesen, dass man, wenn man sich schon mit etwas mehr auseinandergesetzt habe, dass ja gleich für andere als Aufsatz veröffentlichen könne.
2. Welche Zeitschrift?
Welche Zeitschrift sollte man wählen? Dass sich das nach dem Thema richtet, ist selbstverständlich. Nicht so einfach ist das aber zum einen innerhalb der verschiedenen Themenzeitschriften, zum anderen, wenn es sich um Schnittmengen handelt. Beispiel:
Ein insolvenzrechtlich-bankrechtliches Thema: NZI/BKR/ZBB/ZInsO?
Verwaltungsbehörde als Verletzte im Strafverfahren: Das hat Überschneidungen von Zivilrecht (Anspruchsgrundlagen) sowie auch Straf- und Strafprozessrecht und eben auch die ÖR-Komponente in Form der Verletzten. Hier habe ich überhaupt keine Idee: Strafrechtszeitschriften? NVwZ?
3. Als Referendar ohne Vorveröffentlichungen oder Türöffner überhaupt eine Chance, ggf. bestimmte Zeitschriften bevorzugen?
"Hochkarätigere" Zeitschriften wie die Archivzeitschriften, GA o.ä. habe ich bewusst nicht genannt. Wie sieht es aber wohl bei den genannten aus wie NZI/BKR/ggf. NVwZ usw?
Über ein paar Anregungen/Einblicke von erfahreneren Kollegen bin ich dankbar.
im Rahmen meiner aktuellen Station habe ich mehrere ausführlichere Gutachten zu komplexeren praktisch relevanten Fragen im Tätigkeitsbereich meiner Ausbildungsstelle erstellt, die auch von Seiten der Referenten und des Referatsleiters äußerst positive Rückmeldung erfahren haben.
Da diese Gutachten ohnehin nach wissenschaftlichen Grundsätzen im Sinne von entsprechender Beifügung von Belegen, insbesondere der Rechtsprechung, und Auseinandersetzung damit entstanden sind und nicht ganz unwesentliche Arbeit darin steckte, dachte ich, ob sie sich nicht auch für Aufsätze eigenen würden - freilich etwas kondensiert, insbesondere unter Entfernung des konkreten Fallbezugs, d.h. etwas abstrakter gehalten. Es würde sich insofern um meinen ersten Aufsatz handeln, daher ergeben sich einige Fragen, die sich auch durch die Durchsicht der bislang dazu vorhandenen alten Forenbeiträge nicht klären lassen.
1. Wie erkennt man, ob sich das Thema für einen Aufsatz überhaupt eignet?
Zu den Themen gibt es jeweils keine konkrete übersichtliche Darstellung, sondern ich musste mir alles bislang zusammensuchen und erarbeiten, sodass ich mich als Leser freuen würde, wenn es das gegeben hätte. Ist das ein sinnvoller Maßstab? An anderer Stelle im Forum hatte ich das in der Art und Weise mal vom Duschgriff gelesen, dass man, wenn man sich schon mit etwas mehr auseinandergesetzt habe, dass ja gleich für andere als Aufsatz veröffentlichen könne.
2. Welche Zeitschrift?
Welche Zeitschrift sollte man wählen? Dass sich das nach dem Thema richtet, ist selbstverständlich. Nicht so einfach ist das aber zum einen innerhalb der verschiedenen Themenzeitschriften, zum anderen, wenn es sich um Schnittmengen handelt. Beispiel:
Ein insolvenzrechtlich-bankrechtliches Thema: NZI/BKR/ZBB/ZInsO?
Verwaltungsbehörde als Verletzte im Strafverfahren: Das hat Überschneidungen von Zivilrecht (Anspruchsgrundlagen) sowie auch Straf- und Strafprozessrecht und eben auch die ÖR-Komponente in Form der Verletzten. Hier habe ich überhaupt keine Idee: Strafrechtszeitschriften? NVwZ?
3. Als Referendar ohne Vorveröffentlichungen oder Türöffner überhaupt eine Chance, ggf. bestimmte Zeitschriften bevorzugen?
"Hochkarätigere" Zeitschriften wie die Archivzeitschriften, GA o.ä. habe ich bewusst nicht genannt. Wie sieht es aber wohl bei den genannten aus wie NZI/BKR/ggf. NVwZ usw?
Über ein paar Anregungen/Einblicke von erfahreneren Kollegen bin ich dankbar.
- batman
- Urgestein

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- Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
- Ausbildungslevel: Anderes
Da ich die konkreten Themen Deiner Ausarbeitungen nicht kenne und diese hier sicher auch nicht offenbart werden sollen, ein paar allgemeine Gedanken (näheres ggf. per PN):
1. Den Veröffentlichungswunsch unbedingt mit dem Stationsausbilder klären, nicht dass es hinterher Ärger gibt.
2. Da es sich um spezielle Themen, jedoch mit hohem praktischem Bezug handelt, kommen m.E. weder Ausbildungszeitschriften noch akademische Archivzeitschriften in Betracht, sondern die von Dir schon angesprochenen. Bei Bank-/Insolvenzrecht fallen mir noch WM und ZIP ein.
3. Am besten die Dir am sinnvollsten (und nicht zu "exotisch") erscheinende Zeitschrift per E-Mail an die Schrifleitung kontaktieren, kurz etwas zu Deinem Hintergrund, zum Inhalt der Abhandlung und zum Nutzen für den Leser schildern. Fragen, ob Veröffentlichungsinteresse besteht, für diesen Fall ein Manuskript in Aussicht stellen und etwaig zu beachtene Redaktionsrichtlinien erbitten.
1. Den Veröffentlichungswunsch unbedingt mit dem Stationsausbilder klären, nicht dass es hinterher Ärger gibt.
2. Da es sich um spezielle Themen, jedoch mit hohem praktischem Bezug handelt, kommen m.E. weder Ausbildungszeitschriften noch akademische Archivzeitschriften in Betracht, sondern die von Dir schon angesprochenen. Bei Bank-/Insolvenzrecht fallen mir noch WM und ZIP ein.
3. Am besten die Dir am sinnvollsten (und nicht zu "exotisch") erscheinende Zeitschrift per E-Mail an die Schrifleitung kontaktieren, kurz etwas zu Deinem Hintergrund, zum Inhalt der Abhandlung und zum Nutzen für den Leser schildern. Fragen, ob Veröffentlichungsinteresse besteht, für diesen Fall ein Manuskript in Aussicht stellen und etwaig zu beachtene Redaktionsrichtlinien erbitten.
- FKN993
- Power User

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- Registriert: Dienstag 26. September 2023, 17:08
- Ausbildungslevel: Au-was?
Einfach machen! Ruf einfach beim Beckverlag an und lass dich direkt mit einem Schriftleiter verbinden.
Verkaufe z.B. auch für eine juristische Website regelmäßig Texte und da habe ich damals einfach ein paar meiner Klausuren angehangen und einfach gesagt, dass ich über xy schreiben wollte. Inzwischen darf ich mir die Themen aussuchen und kann mit wenig Aufwand immer ein paar Taler verdienen; ganz wenig ist es auch nicht. Daraus habe ich gelernt: Einfach initiativ werden.
Verkaufe z.B. auch für eine juristische Website regelmäßig Texte und da habe ich damals einfach ein paar meiner Klausuren angehangen und einfach gesagt, dass ich über xy schreiben wollte. Inzwischen darf ich mir die Themen aussuchen und kann mit wenig Aufwand immer ein paar Taler verdienen; ganz wenig ist es auch nicht. Daraus habe ich gelernt: Einfach initiativ werden.
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Torsten Kaiser
- Power User

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- Registriert: Donnerstag 21. Dezember 2023, 13:21
- Ausbildungslevel: RA
Ich würde auch einfach bei dem Verlag deiner Wahl anrufen und fragen.
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Joshua
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Das ergibt alles wenig Sinn. Zunächst einmal müsste abgeklärt werden, wie du die jeweiligen Fragen aufsatztypisch zuspitzen, das heißt für ein näher zu konkretisierendes akademisches Publikum aufbereiten möchtest. Nicht jede Begutachtung hat unbedingt schon das Format eines Aufsatzes. Bei umfänglichen Begutachtungen mit vielen Nebenpfaden kann es sich auszeichnen, zunächst einmal die Fragestellungen zu identifizieren, die sich für eine akademische Publikation wirklich eigenen. Auf der anderen Seite, bei sehr eng gefassten und auf bestimmte praktische Lebensbereiche zugeschnittenen Begutachtungsfragen, muss man klären, inwieweit man die Inhalte stärker generalisieren bzw. von engen praktischen Kontexten lösen ("abstrahieren") kann . Des weiteren bin ich überhaupt kein Fan davon, über ungelegte Publikations-Eier gegenüber irgendwelchen Herausgebern oder Redaktionen loszugackern. Du solltest zunächst einmal, nachdem der Themenzuschnitt feststeht, einen Entwurf erstellen. Noch besser: Einen fertigen Aufsatz. Gute Aufsätze finden einen Abnehmer. Über bloß mögliche Aufsätze zu reden, hat letztlich den Nachteil, dass man selber noch gar nicht weiß, wie das schlussendliche Produkt aussehen wird, welchen Umfang es haben wird und für welche Publikation es sich daher eignet...
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
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Joshua
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@KMR: Wie bist du weiter verfahren mit deinem Aufsatz?
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
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KMR
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Das ist - wie im Ausgangspost auch erwähnt - noch in der Mache. Die von dir genannten Punkte sind dabei auch in Berücksichtigung, so habe ich von Anfang an geschrieben, dass ganze natürlich mehr abstrahiert und die grundsätzliche Problematik dargestellt werden soll. Es sind auch nicht wirklich (rein) akademische Themen, sondern solche die in der Praxis aufgekommen sind, also keine reine Dogmatik. Es sind Probleme bzw. Fragen, bei denen es bei meiner Befassung damit, äußerst erfreulich gewesen wäre, eine übersichtliche Darstellung dazu zu haben, anstatt sich das mühselig erst erarbeiten und erst Stück für Stück zusammensetzen zu müssen und Analogien ziehen zu müssen bis man zum einen überhaupt zu einer Art Verständnis gelangte und dann letztlich auch folgern konnte wie man das reine Wissen jetzt auf den Fall anwendet. Es wird sicherlich nichts bahnbrechendes, aber das muss ein Aufsatz sicherlich auch nicht leisten; das macht m.E. nicht mal jede Dissertation und dort ist es jedenfalls wohl konzeptionell so vorgesehen.Joshua hat geschrieben: Sonntag 3. August 2025, 20:46 @KMR: Wie bist du weiter verfahren mit deinem Aufsatz?
Allerdings gestaltet sich das zur Zeit wohl noch etwas schwierig mit dem Zeit finden neben all den weiteren Verpflichtungen, die man so hat und den eigenen Ansprüchen an seine Arbeit (sowohl in Bezug auf das Ref, die Station, die AG, tlw. private AG-/Lerngruppe, Klausuren korrigieren als auch letztlich den Aufsatz/die Aufsätze), ganz nötigenfalls wird das wohl auf nach die schriftlichen Prüfungen geschoben. Die sollten m.E. erstmal Priorität haben. Schädlich wird das sicherlich nicht sein. Evtl. findet sich aber auch mal an einem Wochenende noch Zeit- und Motivation. Aufgehoben ist es auf keinen Fall. Es ist auch sicherlich ein gewisser Faktor Erfurcht noch dabei, das klassische erste Mal, wie bei so vielem, bei dem man dann nicht genau weiß, was auch die Erwartungshaltung von der anderen Seite ist usw. Ich kann mir vorstellen, dass es beim 2. Mal schon leichter ist; umso mehr, weil man das Gefühl hat, dass man ohne jeglichen wissenschaftlichen oder praktischen Hintergrund man in besonderem Maße überzeugen müsse - vielleicht auch eine Fehlvorstellung, aber woher soll ich es auch wissen.
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Joshua
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Der Übergang vom Studenten/Leser/Konsumenten zum schaffenden Subjekt ist immer ein Sprung ins Ungewisse, den man allerdings mit gutem Gewissen und etwas Mut wagen sollte. Psychologisch auch eine Art "Selbsthäutung": Die Konsumentenhaut ist es, die man abstreifen muss. Das tut weh, man exponiert sich, man muss mit dem eigentlichen ICH ringen, das nie das Konsumenten-Ich ist...
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
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OJ1988
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Spannend, von deinen Kämpfen zu lesen. Bislang dachte ich, du ringst nur mit deiner Gehaltsabrechnung.Joshua hat geschrieben: Sonntag 3. August 2025, 21:12 Der Übergang vom Studenten/Leser/Konsumenten zum schaffenden Subjekt ist immer ein Sprung ins Ungewisse, den man allerdings mit gutem Gewissen und etwas Mut wagen sollte. Psychologisch auch eine Art "Selbsthäutung": Die Konsumentenhaut ist es, die man abstreifen muss. Das tut weh, man exponiert sich, man muss mit dem eigentlichen ICH ringen, das nie das Konsumenten-Ich ist...
- Schnitte
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- Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
- Ausbildungslevel: Au-was?
Ich publiziere auch immer mal wieder (wenn auch häufiger im Ausland als hierzulande), und mein Rat wäre, da nicht zu viel Ehrfurcht dabei zu haben. Die anderen kochen auch nur mit Wasser. Wenn man eine durchdachte Analyse zu Papier bringt, die eine relevante Fragestellung strukturiert und unter Berücksichtigung des bisherigen Wissensstandes zu einem vernünftig begründeten Ergebnis bringt, dann braucht man sich nicht zu verstecken. Auch als "Niemand" ohne große credentials oder Netzwerke kann man damit durchaus unterkommen. Ich würde allerdings raten, nicht gleich beim ersten Mal die ganz großen breit aufgestellten Namen (z.B. NJW) anzuschreiben - die werden tatsächlich geflutet mit Zuschriften. Aber Zeitschriften, die vom Zuschnitt her enger sind, suchen eigentlich immer Material, um ihre Seiten zu füllen, und sind für Manuskripte dankbar.
Man kann da auf zwei Wegen vorgehen. Entweder, man schreibt den Aufsatz aus und schickt dann das fertige Manuskript an eine Zeitschrift, oder man fragt vorher abstrakt an, ob sie Interesse an einem Thema haben, und schreibt erst dann, wenn man von denen das Go bekommen hat. Ich habe beides schon gemacht, präferiere aber die erst Technik. Die ist ein bisschen riskanter, weil man nicht weiß, ob sich die Arbeit lohnen wird, aber meiner Erfahrung nach ist das bei Autoren ohne großen Namen der bessere Weg - ein Schriftleiter, der noch ein paar Seiten in einer der nächsten Ausgabe zu füllen hat, ist eher geneigt zuzugreifen, wenn er ein brauchbares Manuskript mundgerecht geliefert auf dem Tisch hat.
Man kann da auf zwei Wegen vorgehen. Entweder, man schreibt den Aufsatz aus und schickt dann das fertige Manuskript an eine Zeitschrift, oder man fragt vorher abstrakt an, ob sie Interesse an einem Thema haben, und schreibt erst dann, wenn man von denen das Go bekommen hat. Ich habe beides schon gemacht, präferiere aber die erst Technik. Die ist ein bisschen riskanter, weil man nicht weiß, ob sich die Arbeit lohnen wird, aber meiner Erfahrung nach ist das bei Autoren ohne großen Namen der bessere Weg - ein Schriftleiter, der noch ein paar Seiten in einer der nächsten Ausgabe zu füllen hat, ist eher geneigt zuzugreifen, wenn er ein brauchbares Manuskript mundgerecht geliefert auf dem Tisch hat.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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Julia
- Moderatorin

- Beiträge: 2549
- Registriert: Freitag 8. März 2019, 08:29
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Zustimmung mit Schnitte. Zudem gibt es in jedem Bereich echt mehr als genug Zeitschriften, dass man selbst bei einer Ablehnung (nicht zwingend aus Qualitäts-, sondern ggfs. zB auch Kapazitätsgründen) den Beitrag schon noch "irgendwo unterkriegt".