Manches muss einfach gemeldet werden

"Off-Topic"-Forum. Die Themen können von den Usern frei bestimmt werden.
Es gelten auch hier die Foren-Regeln!

Moderator: Verwaltung

Iriss
Power User
Power User
Beiträge: 330
Registriert: Donnerstag 2. Dezember 2021, 10:01
Ausbildungslevel: Anderes

Beitrag von Iriss »

Joshua hat geschrieben: Mittwoch 6. August 2025, 15:34 PS: Dazu würde ich sehr gerne Strich u. Schnitte ob ihrer guten Logikkenntnisse hören.
Interessant,vom Buhmann zum Oberlehrer, der Fleiß und Lobbildchen verteilt.
Zu Palestina kein Wort mehr von mir, da wird ja nicht mal mehr gehungert, ist ja alles gelogen.
Zur Sache Brosius-Gersdorf.
Ich kann es eigentlich nicht fassen, dass anscheinend eine anerkannte Wissenschaftlerin plagiier hat und das noch anscheinend ziemlich plump.
Wenn ich mich so exponiere, muss ich mich doch fragen, ob ich noch ein paar Leichen im Keller habe,dass da nach Schwachstellen gesucht wird. War der nicht klar was plagiieren ist, hat die das alles verdrängt?
Hätte alles geglaubt,nur das nicht.
Hoffentlich tritt man nicht noch auf der Frau rum. Sie tut mir leid.
KMR
Power User
Power User
Beiträge: 531
Registriert: Donnerstag 19. September 2024, 18:06
Ausbildungslevel: RRef

Beitrag von KMR »

Schnitte hat geschrieben: Donnerstag 7. August 2025, 16:53
Joshua hat geschrieben: Donnerstag 7. August 2025, 16:29
Strich hat geschrieben: Donnerstag 7. August 2025, 15:52 Ich würde mir wünschen, dass man die BVerfG Richterstellen einfach per Los entscheidet. Im Topf sind alle Volljuristen von obersten Bundes- und Landesgerichten und Professoren an Universitäten. Aber dann heißt es bestimmt: "Sind Sie verrückt? Dann haben wir ja keine Kontrolle mehr, wer dahin kommt." - Genau ... merkste selbst, oder?
Mein Modell, das ich vor langer Zeit mal für eine Studienarbeit entwickelt hatte, geht eher in Richtung "Bundesversammlung":

In diese ziehen ein: Die Verfassungsrichter (amtierend); Richter der obersten Bundesgerichte; Richter der OLGs, der LGs und der AGs, ausgewählt nach Losverfahren. Wie ein Konklave.

Es gibt dann Bewerbungen nach einem bestimmten Verfahren. Bewerben können sich Bundesrichter und Proferessoren [vielleicht müsste man diesen Kreis noch erweitern]

Über die Bewerber muss dann struktuiert diskutiert werden.

Dann wird abgestimmt. ZB nach Cusanus.

Und irgendwann gibt es weißen Rauch.
Sowas kann man machen, und ich habe Sympathien für so ein Modell (was es im Grundansatz in manchen Staaten ja auch gibt, z.B. Italien mit seinem Obersten Richterrat), aber ganz unproblematisch ist das auch nicht. Wenn man davon ausgeht, dass auch die Gerichte öffentliche Gewalt ausüben (was sie sicher tun), wird man eine Form von demokratischer Legitimation für die Richter brauchen. Ob eine Kooptation durch die, die bereits Richter sind, dafür ausreicht, da bin ich mir nicht so sicher.
Wird nicht vergleichbar auch argumentiert für die Richterwahlausschüsse in manchen Ländern, die eine Farce darstellen und für mich jedes Land mit einem solchen für den Justizdienst uninteressant machen. Alleine in Berlin gab es so schon zu viele Verfahren, bei denen es ohne Begründung und ohne überprüfbar zu sein nach erteilter Einstellungszusage zur Absage durch den RiWa kam. Gleichermaßen muss man m.W.n. in Hessen teilweise nach Einstellungszusage bis zu drei Monate auf den nächsten RiWa warten usw. Ist die Justiz in den übrigen Ländern weniger demokratisch legitimiert? Bietet die Kooptation die Gefahr, dass eine Art Richterelite entsteht, die sich selbst seine Mitglieder aussucht - sicherlich; letztlich wird aber wohl kein System unangreifbar sei.
GetMeOut
Power User
Power User
Beiträge: 375
Registriert: Sonntag 4. März 2018, 16:40
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von GetMeOut »

Iriss hat geschrieben: Donnerstag 7. August 2025, 16:55 (...) Sie tut mir leid.
Du mir auch.

Zum Thema selbst:

Das Positive am gesamten Wahldebakel ist, dass es die Defizite des bisherigen Verfahrens sichtbar macht. Die überkommenen Absprachen und Wahlrituale in den Hinterzimmern der Bonner Republik lassen sich in einer Parteienlandschaft ohne echte Volksparteien nicht länger aufrechterhalten.

Die mediale Aufmerksamkeit rund um BG zeigt außerdem, dass die Öffentlichkeit sich nicht einfach einen Richterkandidaten vorsetzen lassen will, sondern dessen fachliche und persönliche Eignung nachvollziehbar geprüft sehen möchte. Irgendeine Form der Transparenz wird man einführen müssen, sei es auch nur eine Anhörung nach amerikanischem Vorbild.
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2874
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Beitrag von Strich »

Schnitte hat geschrieben: Donnerstag 7. August 2025, 16:53
Joshua hat geschrieben: Donnerstag 7. August 2025, 16:29
Strich hat geschrieben: Donnerstag 7. August 2025, 15:52 Ich würde mir wünschen, dass man die BVerfG Richterstellen einfach per Los entscheidet. Im Topf sind alle Volljuristen von obersten Bundes- und Landesgerichten und Professoren an Universitäten. Aber dann heißt es bestimmt: "Sind Sie verrückt? Dann haben wir ja keine Kontrolle mehr, wer dahin kommt." - Genau ... merkste selbst, oder?
Mein Modell, das ich vor langer Zeit mal für eine Studienarbeit entwickelt hatte, geht eher in Richtung "Bundesversammlung":

In diese ziehen ein: Die Verfassungsrichter (amtierend); Richter der obersten Bundesgerichte; Richter der OLGs, der LGs und der AGs, ausgewählt nach Losverfahren. Wie ein Konklave.

Es gibt dann Bewerbungen nach einem bestimmten Verfahren. Bewerben können sich Bundesrichter und Proferessoren [vielleicht müsste man diesen Kreis noch erweitern]

Über die Bewerber muss dann struktuiert diskutiert werden.

Dann wird abgestimmt. ZB nach Cusanus.

Und irgendwann gibt es weißen Rauch.
Sowas kann man machen, und ich habe Sympathien für so ein Modell (was es im Grundansatz in manchen Staaten ja auch gibt, z.B. Italien mit seinem Obersten Richterrat), aber ganz unproblematisch ist das auch nicht. Wenn man davon ausgeht, dass auch die Gerichte öffentliche Gewalt ausüben (was sie sicher tun), wird man eine Form von demokratischer Legitimation für die Richter brauchen. Ob eine Kooptation durch die, die bereits Richter sind, dafür ausreicht, da bin ich mir nicht so sicher.
Müsste man in der Verfassung verankern. Die jeweils gelosten sind aber demokratisch legitimiert, weil sie ja von ihren jeweiligen Dienststellen eingesetzt sind.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Joshua
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2312
Registriert: Freitag 31. August 2007, 14:53

Beitrag von Joshua »

Iriss hat geschrieben: Donnerstag 7. August 2025, 16:55
Hoffentlich tritt man nicht noch auf der Frau rum. Sie tut mir leid.
Und das ist auch vollkommen in Ordnung. Ich möchte definitiv keine Welt, in der es kein Mitgefühl mehr gibt.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4936
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

Strich hat geschrieben: Donnerstag 7. August 2025, 18:01 Müsste man in der Verfassung verankern. Die jeweils gelosten sind aber demokratisch legitimiert, weil sie ja von ihren jeweiligen Dienststellen eingesetzt sind.
Dass die Ausgelosten ihrerseits demokratisch legitimiert sind, stimmt, kann aber für die Legitimation der von ihnen Gewählten wohl kaum reichen. Mit dieser Begründung könnte man auch eine Regelung einführen, wonach der Bundeskanzler von einem Gremium zufällig ausgeloster Bundesbürger ernannt wird. Das würde dem Demokratieprinzip sicher nicht Genüge tun. Und wenn man diesen Gedanken fortführt, könnte so eine kooptative Richterversammlung auch durch Verfassungsänderung nicht eingeführt werden, denn das Demokratieprinzip ist wegen 79 III iVm 20 II änderungsfest. Allenfalls eine Rechtfertigung über das Rechtsstaatsprinzip als konkurrierendes gleichrangiges Verfassungsrecht würde mir da einfallen, aber auch das käme mir wacklig vor.

Aber vielleicht bin ich da zu sehr von meinem alten Staatsorga-Prof geprägt, der mal in einer Vorlesung die Ansicht vertreten hat, die Notenbankunabhängigkeit der Bundesbank sei nur deshalb verfassungskonform, weil sie im ursprünglichen Grundgesetz von 1949 enthalten gewesen sei, und hätte auch durch nachträgliche Verfassungsänderung nicht eingeführt werden können.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2874
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Beitrag von Strich »

Dass die demokratische Legitimation entlang der Kette abnimmt, ist doch jetzt aber nichts Neues? Deswegen ist doch aber die Ernennung von PMA Dosenkohl zum PM durch den Polizeipräsidenten nicht wegen Verstoßes gegen das Demokratieprinzip unwirksam.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4936
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

Mir geht's nicht um die indirekte Natur der Legitimationskette, sondern ums Losverfahren. Dass hier der Zufall entscheidet, wer eine Stimme bei der Wahl eines Hoheitsträgers hat und wer nicht, das halte ich für problematisch (ich weiß, in der Antike und während der Aufklärung gab es Autoren, die Zufallsauswahl für den Inbegriff der Demokratie hielten, aber das ist, denke ich, nicht heutiges Verständnis). Ein System, bei dem alle Richter wahlberechtigt sind zur Wahl der Verfassungsrichter, die übrigen Richter aber weiterhin über das bisherige System ernannt werden, wäre wahrscheinlich verfassungskonform, aber der Vorschlag, auf den ich kommentiert hatte, hatte noch einen Schritt mit Losverfahren eingebaut.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2874
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Beitrag von Strich »

Ich sehe im Losverfahren tatsächlich kein Widerspruch zum Demokratieprinzip. Ist das nicht vielmehr auch in einigen Wahlordnungen bei uns sogar vorgesehen (also das bei Stimmengleichheit das Los entscheidet)?

Ich glaube auf kommunaler Ebene ist das so. Da wüsste ich jetzt nicht, warum bei Stimmgleichheit das Los entscheiden sollte. Wenn du ein Problem mit dem Losverfahren und dem Demokratieprinzip hättest, stünde es ja schlicht gleichgeordnet neben anderen Varianten (der Älteste im Plenum entscheidet/ der Bürgermeister entscheidet/ es wird so lange gewählt bis es passt etc etc.). Wenn es dem Demokratieprinzipü widerspräche müsste man sogar ein anderes Verfahren wählen.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4593
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Beitrag von OJ1988 »

Strich hat geschrieben: Freitag 8. August 2025, 14:18 Ich sehe im Losverfahren tatsächlich kein Widerspruch zum Demokratieprinzip. Ist das nicht vielmehr auch in einigen Wahlordnungen bei uns sogar vorgesehen (also das bei Stimmengleichheit das Los entscheidet)?

Ich glaube auf kommunaler Ebene ist das so. Da wüsste ich jetzt nicht, warum bei Stimmgleichheit das Los entscheiden sollte. Wenn du ein Problem mit dem Losverfahren und dem Demokratieprinzip hättest, stünde es ja schlicht gleichgeordnet neben anderen Varianten (der Älteste im Plenum entscheidet/ der Bürgermeister entscheidet/ es wird so lange gewählt bis es passt etc etc.). Wenn es dem Demokratieprinzipü widerspräche müsste man sogar ein anderes Verfahren wählen.
Ein Losverfahren, das bei Stimmengleichheit (= der Demos hat sich also nicht klar für einen der beiden Kandidaten entschieden, sondern beide gleichermaßen "gewollt") entscheidet, ist doch demokratietheoretisch/verfassungsrechtlich etwas völlig Anderes als ein Losverfahren, das unter Ausschaltung des Demos (= ohne Wahl) eine zufällige Person ins Amt oder in die Wahlberechtigung hievt.
Joshua
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2312
Registriert: Freitag 31. August 2007, 14:53

Beitrag von Joshua »

Die Kooptationsthematik ist bereits Thema einiger Ganzschriften gewesen. Ja, es gibt das Problem demokratischer Legitimation. Teilweise wird aber auch der "Staat im Staat" befürchtet. Nota: Für eine reine Selbstergänzung (=nur Richter des BVerfG wählen den Neuen) bin ich gerade nicht; sondern für eine breiter aufgestellte Wählerschaft, die auch Richter der Bundesgerichte und unterer Instanzen umfasst. Die Furcht vor einem sich in ideologischer Borniertheit fortpflanzenden kleinen Zirkel implodiert damit. Bei der Legitimationskette für die Judikative muss man sich klarmachen, dass diese immer in einem Spannungsverhältnis zu der Funktion der 3. Gewalt steht. Die Unabhängigkeit wird doch mit Füßen getreten, wenn nach Parteiproporz gefällige Kandidaten aufgestellt werden. Man hat es doch bei B-G gesehen: Die Abtreibungsposition passte einem konservativen Kreis von Parlamentariern nicht, und tot war die Kandidatin. Dann sollte man lieber einräumen, dass die Legitimationskette die 3. Gewalt besser nicht umfassen sollte.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
Gürteltier
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 938
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

Naja, die Auswahl nach den Parteiproporz in dem bisherigen Verfahren haben der Bundesrepublik ein international geschätztes und überaus gut urteilendes Bundesverfassungsgericht beschert. Man mag das Verfahren aue verschiedenen Gründen zu Recht als problematisch ansehen, aber das Verfahren hat sich meines Erachtens zumindest in der Vergangenheit bewehrt. Ich muss sagen, dass ich mit dem Ist-Zustand des deutschen Verfassungsgerichts bisher sehr zufrieden war.

Aber ich meine auch, dass wir insoweit eventuell gerade in eine neue Phase eingetreten sind und zwar nicht in eine unbedingt “bessere” Situation. Umso eingebundener die Wahl in den öffentlichen Diskurs ist, umso mehr würde ich eine parteipolitische Polarisierung und eine Personalisierung des Gerichts fürchten. Und daran habe ich persönlich kein Interesse. Selbst Ruth Bader Ginsberg war eine extrem beeindruckende Persönlichkeit mit einer unglaublichen Vita (einzige Frau in ihrem Jahrgang etc.) - aber einen vergleichbaren “Personenkult” o.ä. wünsche ich mir eben trotzdem nicht hier in Deutschland.

Die Unabhängigkeit der dritten Gewalt sehe ich durch das jetzige Verfahren übrigens nicht beeinträchtigt. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, die dieses durch Wahlen ausübt (vgl. GG). Nun wird hierdurch nun einmal ein Parlament gewählt, welches im Wege des Plenumsbeschlusses die Richter besetzt. Das ist eine demokratische Legitimation in Reinform. Ich finde die hier angesprochenen alternativen Möglichkeiten spannend, aber ich weiß nicht, ob sie wirklich so zielführend sind. Im Kern lag das Problem des Falls B.-G. meiner Meinung nach nicht im parlamentarischen Prozess i.e.S., sondern in den Umständen um diesen herum. Und hieran kann kein anderweitiges Verfahren zu viel ändern - denn Ähnliches kann sich bei der Anfertigung einer jeglichen denkbaren (Wahl-)Liste von Kandidaten ereignen. Oder kurz zusammengefasst: Das Problem ist polit-kultureller Natur und nicht rechtlicher/demokretietheoretischer Natur.
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4936
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

Es gibt in den USA diverse Modelle zur Besetzung von Richterposten. Neben dem System auf Bundesebene (Nominierung durch den Präsidenten und Bestätigung durch den Senat, nach den berüchtigten Anhörungen im Justizausschuss) gibt es auf Staatenebene alle möglichen Verfahren, von Direktwahl durch den Wähler bis hin zu kombinierten Systemen, wo ein überparteilicher Ausschuss die Kandidaten bestimmt, die sich aber nach einem Jahr im Amt einer Bestätigung durch Direktwahl stellen müssen. Besonders letzteres hat m.E. was für sich. Das würde zwar die Richterbesetzung stärker als bisher in der Bundesrepublik politisieren, aber auch nicht mehr, als es jetzt bei B-G der Fall war.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Gürteltier
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 938
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

Schnitte hat geschrieben: Freitag 8. August 2025, 21:20 Es gibt in den USA diverse Modelle zur Besetzung von Richterposten. Neben dem System auf Bundesebene (Nominierung durch den Präsidenten und Bestätigung durch den Senat, nach den berüchtigten Anhörungen im Justizausschuss) gibt es auf Staatenebene alle möglichen Verfahren, von Direktwahl durch den Wähler bis hin zu kombinierten Systemen, wo ein überparteilicher Ausschuss die Kandidaten bestimmt, die sich aber nach einem Jahr im Amt einer Bestätigung durch Direktwahl stellen müssen. Besonders letzteres hat m.E. was für sich. Das würde zwar die Richterbesetzung stärker als bisher in der Bundesrepublik politisieren, aber auch nicht mehr, als es jetzt bei B-G der Fall war.
Ich bezog mich in meiner Aussage dezidiert auf den US Supreme Court, der ja Gegenstand eines zum Teil erbittert umkämpften und über Jahrzehnte planvoll gelenkten Besetzungsverfahrens ist. Ich kann zu diesem Thema immer die journalistische und wissenschaftliche Arbeit von Annika Brockschmidt empfehlen, die (sicher nicht als einzige) immer ziemlich gut aufgearbeitet aufzeigt, wie das Gericht instrumentalisiert wurde und wird. Gegenstand ihrer Arbeit sind insbesondere die Einflüsse evangelikaler Extremisten auf die republikanische Partei.

Dein Hinweis auf anderen Systeme ist sehr interessant - vielleicht sollte man da mal einen umfassenden Blick drauf werfen und schauen, wie die dortigen Gerichte in der Bevölkerung betrachtet werden.
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4936
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

Wobei ich aber für die im europäischen juste milieu so beliebte These, amerikanische Evangelikale hätten den Supreme Court gekapert, gerne Belege in der tatsächlichen Rechtsprechung des Gerichts sehen würde. Es ist ja nun wahrlich nicht so, als ob da mit Mitteln der Justiz der Gesellschaft christlicher Fundamentalismus übergestülpt würde. Wenn man nach Beispielen fragt, in welchen Urteilen sich dieser evangelikale Extremismus denn konkret zeige, kommt mit großer Wahrscheinlichkeit als Antwort Dobbs, mit dem Roe v. Wade overruled wurde. Aber Roe v. Wade war eine methodisch höchst fragliche Entscheidung, die einen im Verfassungswortlaut beim besten Willen nicht zu findenden Grundsatz erfunden hat; und Dobbs hat Abtreibung keineswegs bundesrechtlich verboten, sondern die Gesetzgebungshoheit der Staaten zu dieser Frage wiederhergestellt.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Antworten