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Joshua
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Auch die Lobhudelei auf das BVerfG geht mir zu weit. Wenn da ein Peter Müller direkt vom Ministerpräsidenten zum Verfassungsrichter wird, ist der Besetzungsmechanismus defekt.
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
Egon Bahr 2013
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Ich würde Gürteltier insoweit zustimmen, als es ein Problem der Politikkultur ist. Der stark von den Parteien gesteuerte Prozess der Richterernennung hat solange funktioniert, als die Parteien ihre Eigeninteressen zurückgestellt haben, um fachlich gute und unabhängige Personen zu ernennen. Aber in der hyperpolitisierten Welt der jüngeren Zeit, in der alles "Wir gegen die" ist, klappt das nicht mehr.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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Gürteltier
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Ich meinte meine Aussage eher allgemein. Einzelne Personalien etc. wollte ich damit nicht über den Klee loben (dein Beispiel ist ein ziemlich gutes Negativbeispiel, da stimme ich dir explizit zu).Joshua hat geschrieben: Samstag 9. August 2025, 12:40 Auch die Lobhudelei auf das BVerfG geht mir zu weit. Wenn da ein Peter Müller direkt vom Ministerpräsidenten zum Verfassungsrichter wird, ist der Besetzungsmechanismus defekt.
Ich war nur immer wieder überrascht, wie quasi alle europäischen Staatsrechtler und Verfassungsrichter (und zum Teil auch darüber hinaus) sehr genau die Entscheidungen des deutschen Verfassungsgerichts verfolgen, das in diesen Kreisen als Vorreiter gilt; die Dogmatik des Verfassungsgerichts hat die praktische Verfassungsrechtsanwendung weit über die BRD hinaus geprägt. Und ich würde auch sagen, dass auch aus einer innerdeutschen Perspektive einige sehr wichtige Impulse aus Karlsruhe kamen, gerade auch bei Themen, die die Politik lange ignoriert hat.
Die Bevölkerung schätzt das Verfassungsgericht auch sehr stark, vermutlich wie kein anderes Verfassungsorgan.
Alle diese Aspekte sind ja zumindest an und für sich eher unstreitig hier, oder?
Klar ist aber auch, dass das nicht zwingend mit dem Wahlmodus zusammen hängen muss. Vielleicht hatten wir einfach einige Jahre lang “Glück”.
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Anknüpfung: "Wir gegen die".Schnitte hat geschrieben: Samstag 9. August 2025, 13:16 Ich würde Gürteltier insoweit zustimmen, als es ein Problem der Politikkultur ist. Der stark von den Parteien gesteuerte Prozess der Richterernennung hat solange funktioniert, als die Parteien ihre Eigeninteressen zurückgestellt haben, um fachlich gute und unabhängige Personen zu ernennen. Aber in der hyperpolitisierten Welt der jüngeren Zeit, in der alles "Wir gegen die" ist, klappt das nicht mehr.
Habe damals zwei Autoren gelesen, die diese Entwicklung quasi erahnt haben. Das war wie so ein Blick in die Zukunft. Das erste ist von Jan Fleischhauer (Von einem, der aus Versehen konservativ wurde) und das andere ist von Alexander Grau (Hypermoral: Die neue Lust an der Empörung). Und wer daran aus meiner Sicht auch anknüpft: Andreas Voßkuhle im Demokratieforum (Minute 30: https://www.ardmediathek.de/video/demok ... zIwMTUzMTY). Er spricht an der Stelle davon, dass er den Eindruck hat, dass wir abgerutscht sind in ein altes Freund-Feind-Schema-Denken. Und das sehe ich genauso. Und dass darauf die Spaltung unserer Gesellschaft und damit unserer Demokratie auch beruht. Auch Pispers: "Wenn man weiß, wer der Böse ist, hat der Tag Struktur!" Wollte ich nur mal einstreuen. Finde ich aber sehr lohnenswert sich das mal reinzuziehen.
Zuletzt geändert von FKN993 am Samstag 9. August 2025, 14:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Das hat denke ich damit zu tun, dass es hin und wieder mal eingreift. Es wird als verlässliche und integre Instanz im Staat wahrgenommen. Eine solche Außenwahrnehmung kann man anderen Organen sicher so nicht zuschreiben. Erinnere da nur an das BMI, was versucht hatte über das Vereinsgesetz und mit einer äußerst fragwürdigen Zuständigkeit da ganz merkwürdige Dinge natürlich im Namen des Guten zu tun. Der Zweck heiligt ja nun die Mittel. War auch überzeugt davon, dass das aus dem Verkehr gezogen wird. Es geht gar nicht um den Versuch, sondern um den Schaden der eintritt, wenn solche Dinge beispielsweise schiefgehen. Es schädigt nicht nur das Vertrauen in die jeweilige Person, hier N. F., sondern nährt ohnehin das inzwischen vorhandene Misstrauen. Und das eigentliche Problem ist: All sowas, findet im Namen der Demokratie statt.Gürteltier hat geschrieben: Samstag 9. August 2025, 14:19 Die Bevölkerung schätzt das Verfassungsgericht auch sehr stark, vermutlich wie kein anderes Verfassungsorgan.
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“Es glauben nicht alle Deutschen an Gott, aber alle glauben an die Bundesbank.“ (Jacques Delors)Gürteltier hat geschrieben: Samstag 9. August 2025, 14:19 Die Bevölkerung schätzt das Verfassungsgericht auch sehr stark, vermutlich wie kein anderes Verfassungsorgan
Aber das ist natürlich auch lange her.
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Joshua
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@ GürteltierGürteltier hat geschrieben: Samstag 9. August 2025, 14:19Ich meinte meine Aussage eher allgemein. Einzelne Personalien etc. wollte ich damit nicht über den Klee loben (dein Beispiel ist ein ziemlich gutes Negativbeispiel, da stimme ich dir explizit zu).Joshua hat geschrieben: Samstag 9. August 2025, 12:40 Auch die Lobhudelei auf das BVerfG geht mir zu weit. Wenn da ein Peter Müller direkt vom Ministerpräsidenten zum Verfassungsrichter wird, ist der Besetzungsmechanismus defekt.
Schon klar, und ich respektiere deine Meinung dazu - ohne sie allerdings zu teilen. ME muss ein Mechanismus für so wichtige Ämter ausnahmelos funktionieren; wenn das System dann Ausfälle wie "ein MP wird [mehr oder weniger] direkt Verfassungsrichter" produziert, womit die Unabhängigkeit schon äußerlich kaum mehr darstellbar ist, dann sehe ich Reformbedarf.
@ alle
Mal generell - und kritisch - zum Erfordernis einer persönlichen demokratischen Legitimation der Judikative, welches die Besetzung von Richterposten durch Richterkollegien infrage stellen könnte:
Art. 20 GG besagt in Abs. 2 u. 3:
Nun kam irgendwann die Dogmatik (Böckenförde u.a.), und entwickelte das Erfordernis lückenloser, auf den im Wahlakt geäußerten Volkswillen rückführbarer Legitimationsketten für sämtliche Gewalten - die Judikative eingeschlossen.(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Abs. 2 Satz 1 scheint das ja auch zu stützen.
Man kann das Erfordernis aber auch anders lesen: Die Judikative ist dem Volkswillen, wie er sich nach dem Repräsentationsprinzip in den allgemeinen Gesetzen ausdrückt, dadurch unterworfen, dass sie ihrerseits an Gesetz und Recht gebunden ist. Zudem besteht die Möglichkeit, Richter, die das Recht beugen, straf-und disziplinarrechtlich zu verfolgen, falls sie diese Bindung missachten.
Warum sollte dies in Abwägung mit der ebenfalls gewichtigen Unabhängigkeit der Judikative für Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG speziell für diese Gewalt nicht genügen?
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Egon Bahr 2013
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Aber die personelle Legitimation muss doch schon daraus zwingend folgen, weil manche Entscheidungen Gesetzeskraft haben. Es wäre doch ein nicht aufzulösender Wertungswiderspruch, wenn das Verfassungsgericht auch eine Aufgabe der Legislative wahrnimmt, letztere zwingend personell zu legitimieren ist, die Richter am BVerfG aber nicht? Das könnte man doch nicht erklären?Joshua hat geschrieben: Freitag 8. August 2025, 16:30 Dann sollte man lieber einräumen, dass die Legitimationskette die 3. Gewalt besser nicht umfassen sollte.
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Gürteltier
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Wenn man das so sieht, erübrigt sich ebenfalls die Notwendigkeit zur demokratischen Legitimation im klassischen Sinne für die Exekutive.Joshua hat geschrieben: Samstag 9. August 2025, 16:56
Man kann das Erfordernis aber auch anders lesen: Die Judikative ist dem Volkswillen, wie er sich nach dem Repräsentationsprinzip in den allgemeinen Gesetzen ausdrückt, dadurch unterworfen, dass sie ihrerseits an Gesetz und Recht gebunden ist. Zudem besteht die Möglichkeit, Richter, die das Recht beugen, straf-und disziplinarrechtlich zu verfolgen, falls sie diese Bindung missachten.
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Joshua
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Nein, weil das speziell für die Judikative ein (notwendiger?) Kompromiss ist, um die besondere Unabhängigkeit zu wahren.
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Egon Bahr 2013
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Aber der Kompromiss, um die richterliche Unabhängigkeit zu wahren, liegt doch bereits in der Wahl des bestehenden und sicher nicht idealen Besetzungsverfahrens, oder nicht? Die Unabhängigkeit wird doch eigentlich schon viel früher infrage gestellt, wenn im Wesentlichen im Hinterzimmer durch die Parteien bestimmt wird, welcher "geeignete Kandidat" nach Karlsruhe darf. Die praktische und interessante Frage an der Stelle ist aber wie die Parteien auf jemanden aufmerksam werden? Genau hier liegt für mich der springende Punkt: Da muss es ja eine gewisse Selektion nach irgendwelchen irgendwie gearteten Kriterien geben; die fachliche Eignung mal außen vor gelassen. Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass da ganz plötzlich jemand aus dem Hut gezaubert wird und dann ganz unerwartet von so einer Möglichkeit erfährt.Joshua hat geschrieben: Sonntag 10. August 2025, 14:21 Nein, weil das speziell für die Judikative ein (notwendiger?) Kompromiss ist, um die besondere Unabhängigkeit zu wahren.
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Gürteltier
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Das meine ich nämlich auch. Man hatte ja zuvor den eher nebulösen Wahlausschuss und der war den meisten nicht transparent genug - deshalb nun das zweischrittige Verfahren mit Parlementsbeschluss. Die Kritik daran, dass etwas im unmittelbar legitmierten Verfassungsorgan entschieden wird und das auch noch mit 2/3-Mehrheit, erschließt sich mir demokratietheoretisch auch nicht so ganz. Das ist eben die (hier etablierte Form der) Demokratie. Man kann natürlich auch eine Technokratie fordern. Das wäre mit Art. 20 GG aber nicht vereinbar.
Man kann des Weiteren auch nicht die eierlegende Wollmilchsau fordern - das Verfahren soll zugleich absolut transparent, aber komplett vom politischen Geschehen losgelöst und zudem trotzdem maximal demokratisch legitimiert sein. ich würde außerdem fast meinen, dass auch jegliches noch so bürokratisierte und augenscheinlich versachlichte Verfahren ebenfalls an parallel wirkenden biases leiden kann.
Nicht zuletzt erschließt sich mir nicht, wie die persönliche oder sachliche Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter beeinträchtigt sein sollte. Nach den klassischen Definitionen sehe ich diese nicht tangiert. Man kann natürlich sowohl den Begriff der richterlichen Unabhängigkeit als auch der demokratischen Legitimation (der Judikative) vollkommen abweichend von den etablierten Definitionen verstehen; aber irgendwie sehe ich den Sinn dahinter außerhalb eines linken Lesekreises oder einer staatsrechtlichen Dissertation nicht.
Man kann des Weiteren auch nicht die eierlegende Wollmilchsau fordern - das Verfahren soll zugleich absolut transparent, aber komplett vom politischen Geschehen losgelöst und zudem trotzdem maximal demokratisch legitimiert sein. ich würde außerdem fast meinen, dass auch jegliches noch so bürokratisierte und augenscheinlich versachlichte Verfahren ebenfalls an parallel wirkenden biases leiden kann.
Nicht zuletzt erschließt sich mir nicht, wie die persönliche oder sachliche Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter beeinträchtigt sein sollte. Nach den klassischen Definitionen sehe ich diese nicht tangiert. Man kann natürlich sowohl den Begriff der richterlichen Unabhängigkeit als auch der demokratischen Legitimation (der Judikative) vollkommen abweichend von den etablierten Definitionen verstehen; aber irgendwie sehe ich den Sinn dahinter außerhalb eines linken Lesekreises oder einer staatsrechtlichen Dissertation nicht.
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Melde mal was ganz anderes: Habe Conways „Doomsday-Algorithmus“ gelernt, mit dem man im Kopf den Wochentag für ein beliebiges Datum berechnen kann, und übe den jetzt fleißig ein. Das ganze klappt auch, und mit ein bisschen Übung kriegt man das dann auch flotter hin. Vielleicht lässt sich da ein netter Party-Gag draus machen.
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Wie lange brauchst du bisher? Konnte nicht anders als mir das gestern in mühevoller Kleinarbeit beizubringen. Für die Showeinlage sollte man etwas leicht angestrengt wirken; am besten kratzt man sich noch an der Nase. Aber es muss cool aussehen insgesamt. Da fällt mir ein: Eine Cluebox wäre glaube ich auch was für dich. „Schrödingers Katze“ ist cool. Und wenn ich eine gelöst habe, dann verschenke ich die immer.Schnitte hat geschrieben: Sonntag 10. August 2025, 16:38 Melde mal was ganz anderes: Habe Conways „Doomsday-Algorithmus“ gelernt, mit dem man im Kopf den Wochentag für ein beliebiges Datum berechnen kann, und übe den jetzt fleißig ein. Das ganze klappt auch, und mit ein bisschen Übung kriegt man das dann auch flotter hin. Vielleicht lässt sich da ein netter Party-Gag draus machen.
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Es gibt den Algorithmus anscheinend in mehreren Untervarianten, und einige sind einfacher als andere; außerdem wird er auf manchen Websites wirklich umständlich erklärt. Habe mir jetzt eine Variante eingeprägt, mit der ich gut zurechtkomme, und brauche da für ein x-beliebiges Datum zwischen 1700 und 2200 so zwischen 20 und 30 Sekunden. Das ist natürlich eine ganze Menge, aber mit ein bisschen Übung kann man das noch reduzieren. Für aktuelle und fürs nächste Jahr geht's deutlich schneller (weil ein großer Teil des Algorithmus darin besteht, einen bestimmten Wert für eine gegebene Jahreszahl auszurechnen, die man sich aber fürs aktuelle Jahr auch einfach merken kann).
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