Händler, Gewährleistung, Rechtsschutz

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Lotte330
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Beitrag von Lotte330 »

Hey Leute , folgende Frage: wenn ein Anwalt ein Schreiben aufsetzt an den Gebrauchtwagen Händler,weil der die Gewährleistung verweigert , aber in dem Schreiben ein anderer Name Person A drinnen steht , als im Kaufvertrag (Person B ,beide leben im selben Haushalt und beide sind in der Rechtsschutz Versicherung) muss dann trotzdem der Name von Person B drinnen stehen oder geht das auch über Person A?😅
Julia
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Beitrag von Julia »

Eigene Gedanken? Schließlich gibt es hier keine Rechtsberatung und auch ein Anwalt ist schon eingeschaltet, warum also nicht ihn fragen?...
Lotte330
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Beitrag von Lotte330 »

Versuche schon die ganze Zeit ihn telefonisch zu erreichen, klappt aber leider nicht. Ist mir klar , das er viel zu tun hat und auch andere Mandanten hat! Hab ihm auch schon eine Email geschickt. Würde das gerne so schnell wie möglich erledigen,damit das Auto repetiert werden kann und nicht noch länger Rum steht... 🙄
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Warum hat denn der Anwalt einen anderen Namen als den des Käufers eingesetzt? War das einfach ein Fehler des Anwalts, oder liegt da irgendeine Überlegung dahinter?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Lotte330
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Beitrag von Lotte330 »

Nein . Das war mein Fehler. Ich hab mich vertan ,Weil ich alles über Rechtsschutz gemanagt hab & da ist mein Partner mit drin .
Torsten Kaiser
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Beitrag von Torsten Kaiser »

Ich würde mal sagen, dass aus anwaltlicher Vorsicht ein zweites Schreiben mit dem richtigen Anspruchsinhaber sinnnvoll ist, v.a. um § 93 ZPO auszuschließen.
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