Bundeslandwechsel Amtsarzt

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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neu hier
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Bundeslandwechsel Amtsarzt

Beitrag von neu hier »

Hallo in die Runde,

wisst ihr aus eigener Erfahrung oder von Kollegen, ob man bei einem Bundeslandwechsel (R1) nochmal zum Amtsarzt geschickt wird?
Oder reicht die aus der Personalakte ersichtliche Tauglichkeitsbescheinigung der ersten Verbeamtung dem neuen Dienstherrn aus?
Habt ihr Erfahrungen damit gemacht, dass ein Bundeslandwechsel daran scheitert?

Vielen Dank!
JeNiM
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Re: Bundeslandwechsel Amtsarzt

Beitrag von JeNiM »

Hallo,

ich musste bei meinem Wechsel nicht nochmals zum Amtsarzt. Eine kurze Erklärung beim neuen Dienstherren, dass Einverständnis mit der Einsichtnahme in die medizinischen Dokumente der ersten amtsärztlichen Untersuchung besteht, reichte vollkommen aus.

Viel Erfolg im neuen Bundesland!
Ollibolli42
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Re: Bundeslandwechsel Amtsarzt

Beitrag von Ollibolli42 »

das hängt vom bundesland ab. niedersachsen wollte damals amtsärztliche untersuchung, brandenburg dagegen nicht.
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