Hallo zusammen,
ich mache derzeit noch die Buchhaltung für die neu gegründete Kanzlei meines Mannes und es hat sich folgendes Problem ergeben:
Dass die Aktenversendungspauschale der Umsatzsteuer unterliegt, ist mir soweit klar. Wenn ich nun die Umsatzsteuervoranmeldung über Elster mache, werden ja aber die Einnahmen abgefragt und aufgrund dieser Angabe die abzuführende Umsatzsteuer automatisch errechnet. Damit dieser Wert dann stimmt, müsste ich ja die 12 Euro als Einnahme angeben.
Wenn dann aber die EÜR erstellt wird, frage ich mich ob ich die 12 Euro nicht auch irgendwo als Ausgabe eintragen müsste? Ansonsten würden die 12 Euro aus der Umsatzsteuervoranmeldung das zu versteuernde Einkommen erhöhen, was aus meiner Sicht aber so nicht richtig sein kann. Es gab ja vorher auch eine Ausgabe in gleicher Höhe (netto). Ich frage mich nur, wo die 12 Euro in der EÜR dann einzutragen wären? Hat hier jemand einen Tipp aus der Praxis für mich?
Vielen dank vorab
Aktenversendungspauschale - Umsatzsteuervoranmeldung
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Refa-MA
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Vielleicht verstehe ich die Frage nicht richtig, aber es gibt doch für jede Aktenversendungspauschale eine Zahlungsaufforderung/Rechnung. Darauf wirds jeweils gebucht und dann so behandelt wie alle anderen Abgaben auch.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11