Conditio sine qua non

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Joshua
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Beitrag von Joshua »

O kann nicht zwei Tode sterben. Da du eine Nebentäterschaft willst, keine kumulative Kausalität, kann denknotwendig auch bei gleichzeitigem Abfeuern nur eine Kugel DEN Tod des O verursacht haben. Also kein Unterschied.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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Joshua
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Beitrag von Joshua »

Das zeitliche Zusammenziehen ist daher denklogisch irrelevant.
Zuletzt geändert von Joshua am Montag 22. September 2025, 17:53, insgesamt 1-mal geändert.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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Strich
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Beitrag von Strich »

Okay verstanden. Die zweite Kugel ist also im Grunde kausalitätstechnisch irrelevant?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Joshua
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Beitrag von Joshua »

Was meinst du mit "kausalitätstechnisch"?

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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Vielleicht können wir uns statt des unplausiblen Falles mit den exakt gleichzeitig treffenden Kugeln einen Giftanschlag vorstellen. Fall: T1 schüttet Gift in ein Trinkglas, von dem er weiß, dass O bald daraus trinken wird. T2 tut das auch; auch er schüttet Gift ins gleiche Glas, ohne zu wissen, dass T1 das bereits getan hat (keiner von beiden weiß vom anderen, aber beide handeln mit Tötungsvorsatz). Jede Dosis wäre für sich bereits tödlich gewesen, in der Summe sind sie es natürlich auch. O trinkt das Glas aus und stirbt.

Kausalität der Handlung des T1 für den Tod des O? Wie sieht’s mit der Handlung des T2 aus?
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Joshua
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Beitrag von Joshua »

Den Fall hatte ich allerdings bereits "gelöst".

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Gürteltier
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Beitrag von Gürteltier »

Meine Lösung; BGH verweist zurück, Darstellungsrüge ;)

Also was ich meine: Wir hatten ja lange darüber diskutiert, was die konkrete Gestalt nun sein soll und um darüber weiter diskutieren zu können, brauchen wir etwas mehr SV-Details bzgl. der Wirkweise etc.
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Wirkweise ist: 100 Milligramm des Gifts, oral auf einmal eingenommen, sind sicher tödlich. T1 und T2 schütten separat jeweils 100 Milligramm in das Glas. In der Summe also 200 Milligramm. Genauere Hinweise über die biologisch-toxikologische Wirkung des Gifts im Körper kann der Anhänger der csqn eigentlich nicht brauchen, weil er sich damit ja aufs Territorium des gesetzmäßigen Zusammenhangs begeben würde.
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Strich
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Beitrag von Strich »

Doch er braucht es, um die konkrete Gestalt des Erfolges zu klassifizieren. Ohne die gesetzmäßgien Bedingungen, kann er nicht sagen, auf welche Moleküle es ankommt und auf welche nicht. Und Gürteltier will nun ganz auf Kausalität verzichten :twevil

@Joshau, ich meine mit kausalitätstechnisch vermutlich dasselbe, wie du mit denklogisch irrelevant. Daher meine Nachfrage.
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Joshua hat geschrieben: Montag 22. September 2025, 23:28 Den Fall hatte ich allerdings bereits "gelöst".
Ich nehme an, du meinst damit folgenden Post:
Selbst in der Wein-Fällen glaube ich an eine naturwissenschaftliche Lösbarkeit: Zwei Personen werfen unabhängig voneinander gleichzeitig tödliche Mengen Gift in dasselbe Glas Wein. Das Opfer trinkt den Wein und stirbt. Jede Giftmenge allein hätte ausgereicht, den Tod zu bewirken.
Nun ist es wieder so, dass O nicht zweimal sterben kann. Auch ist es bekannt, dass die Dosis das Gift macht. Es gibt also eine ungefährliche Menge. Und es können dann nur die Atome bzw. Moleküle aus einer der Giftmengen gewesen sein, die verstoffwechselt wurden, um die Dosis exakt (d.h.: Atome/Möleküle "einzeln abgezählt") über die letale Mengengrenze zu bringen. Aber: Wenn sich das Gift vermischt hat, wovon auszugehen ist, haben auch die Atome aus der anderen Giftmenge, die Sekunden vorher verstoffwechselt wurden, bereits zurvor die letale Dosis mitaufgebaut. Damit kann man hier doch realiter keine der beiden Giftdosen hinwegdenken, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt (der hier das Zusammenwirken KONKRETER Moleküle mit KONKRETEN Verstoffwechselungen derselben bis zum Verstoffwechseln der tödlichen Dosis, sei es über die Magen- oder die Darmschleimhäute) entfiele. Daher sind T1 und T2 beide als Täter zu bestrafen. Der konkrete Erfolg ist hier also ein Gemeinschaftswerk (ohne Mittäterschaft, also "Nebentäterschaft", also schlichte Täterschaft).
Diese Schlussfolgerung ist mit der Ausgangsprämisse aus dem Sachverhalt, dass jede Dosis für sich tödlich gewesen wäre, unvereinbar. Hier soll durch Verquirlung (die aber, wenn mir ein Flachwitz gestattet ist, eher auf logischer Ebene angesiedelt ist) auf molekularer Ebene das gewünschte Ergebnis (Strafbarkeit beider Täter) herbeigezaubert werden, obwohl eine konsequente Anwendung der csqn zum Ergebnis führen würde, dass man jede der beiden Dosen hinwegdenken kann, ohne dass der Tod entfiele, weil immer noch hinreichend tödliche Moleküle aus der Dosis des anderen Täters da sind. Der einzige Strohhalm zur Rettung des gewünschten Ergebnisses wäre nun wieder eine Berufung auf die "konkrete Gestalt" des Taterfolgs; aber es kann doch kaum tatbestandlich für 211, 212 relevant sein, welche der Milliarden im Getränk gelösten und vermischten Moleküle denn nun genau verstoffwechselt wurden. Das einzig konsequente Ergebnis einer ehrlichen Anwendung der csqn wäre bei beiden Tätern ein Versuch; aber dieses Ergebnis besteht den Oma-Test nicht, da O halt nun einmal tot ist.
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Beitrag von Gürteltier »

Strich hat geschrieben: Dienstag 23. September 2025, 13:27 Doch er braucht es, um die konkrete Gestalt des Erfolges zu klassifizieren. Ohne die gesetzmäßgien Bedingungen, kann er nicht sagen, auf welche Moleküle es ankommt und auf welche nicht. Und Gürteltier will nun ganz auf Kausalität verzichten :twevil

@Joshau, ich meine mit kausalitätstechnisch vermutlich dasselbe, wie du mit denklogisch irrelevant. Daher meine Nachfrage.
Kausalitätstechnisch ist die Anwendung einer Kausalitätsformel für das Ergebnis der Prüfung denklogisch irrelevant!
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Also, diesen Kommentar kann ich mir unproblematisch wegdenken, ohne dass damit jeder etwaige mit diesem Thread verbundene Erkenntniserfolg entfiele.
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Beitrag von Gürteltier »

D.h. du gibst zu, dass es einen Erkenntniserfolg gab?
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Beitrag von Schnitte »

Bei Jurawelt-Threads spricht da ein gesetzmäßiger Zusammenhang dafür.
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