"Was labersch du?"
Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Moderator: Verwaltung
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boris_the_blade
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Roni
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Vielen Dank boris_the_blade...ich hoffe, ich kann deinen Tipp erfolgreich anwenden.
mumsi, auch dir vielen Dank für deine Solidaritätsbekundung
. Dir viel Erfolg.
mumsi, auch dir vielen Dank für deine Solidaritätsbekundung
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mumsi
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Seit dem Beitrag doch überraschend viel. Wenn ich bestehe, biete ich n 1-Monats-Rep gratis an! l0l
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jona7317
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Neuer Frustbeitrag:
Habe gestern zum ersten Mal in einer Gruppe Vorträge für die mündliche geübt und mir nen dicken Hund geleistet. Und zwar habe ich die Urkundendelikte als eigenhändige Delikte eingestuft und nur die mittelbare Falschbeurkundung geprüft. War mir beim Vorbereiten des Vortrags schon nur 60% sicher ob das überhaupt stimmt aber hab mich dann dafür entschieden. Ging dann natürlich total an der Lösung vorbei.
Bin erst in der zweiten Woche meiner mündlichen Vorbereitung und es ist zwar wegen des Abschichtens 6 Monate her dass ich zuletzt mal Urkundendelikte durchgegangen bin und es steht sowieso erst für später auf dem Plan. Von daher bin ich mir recht sicher, dass das erwartbar und verzeihlich ist, aber das hat mich trotzdem wahnsinnig enttäuscht.
Hatte mich bisher in der total dämlichen aber bequemen Sicherheit gewogen, dass mir solche riesigen Fehler nicht mehr passieren könnten und ich in der mündlichen sowieso ca. bei meiner schriftlichen Note lande. Von daher ist es gar nicht schlecht aus dem Wunschtraum wieder rausgerissen zu werden aber fühlt sich trotzdem beschissen an.
War jetzt zwar schon gestern aber so richtig verdaut hab ich das immer noch nicht. Kann ja außerdem nächste Woche genauso gut wieder passieren. Klar ist bis dahin deutlich mehr wieder aufgefrischt, aber eben auch nicht alles und noch so eine Enttäuschung wäre scheiße.
Habe gestern zum ersten Mal in einer Gruppe Vorträge für die mündliche geübt und mir nen dicken Hund geleistet. Und zwar habe ich die Urkundendelikte als eigenhändige Delikte eingestuft und nur die mittelbare Falschbeurkundung geprüft. War mir beim Vorbereiten des Vortrags schon nur 60% sicher ob das überhaupt stimmt aber hab mich dann dafür entschieden. Ging dann natürlich total an der Lösung vorbei.
Bin erst in der zweiten Woche meiner mündlichen Vorbereitung und es ist zwar wegen des Abschichtens 6 Monate her dass ich zuletzt mal Urkundendelikte durchgegangen bin und es steht sowieso erst für später auf dem Plan. Von daher bin ich mir recht sicher, dass das erwartbar und verzeihlich ist, aber das hat mich trotzdem wahnsinnig enttäuscht.
Hatte mich bisher in der total dämlichen aber bequemen Sicherheit gewogen, dass mir solche riesigen Fehler nicht mehr passieren könnten und ich in der mündlichen sowieso ca. bei meiner schriftlichen Note lande. Von daher ist es gar nicht schlecht aus dem Wunschtraum wieder rausgerissen zu werden aber fühlt sich trotzdem beschissen an.
War jetzt zwar schon gestern aber so richtig verdaut hab ich das immer noch nicht. Kann ja außerdem nächste Woche genauso gut wieder passieren. Klar ist bis dahin deutlich mehr wieder aufgefrischt, aber eben auch nicht alles und noch so eine Enttäuschung wäre scheiße.
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StudiVader315226
- Fleissige(r) Schreiber(in)

- Beiträge: 257
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Mittlerweile bin ich Jurist (Univ.) und trete am Mittwoch mein Rechtsreferendariat - Ausbildungsgericht das LG in der nahen kreisfreien Stadt - an. Meine ganzen Gedanken, die ich mir zur Literatur für die Examensvorbereitung gemacht habe, gerieten zur Makulatur, ich habe letztlich einfach anhand des Reps (die AS-Übersichten und -Schemata sind echt gut mMn!) alles wiederholt. Die Hemmer-Skripte endeten im Altpapier.
Die sechs Examensklausuren (Termin 2024/I in Augsburg) empfand ich als leichte bis mittelschwere AS-Klausurenkurs-Klausuren und ich habe 9, 11, 13, 6, 9 und 7 Punkte geschafft. Zur StPO kam nur eine Zusatzfrage, keine Panik.
Erbrecht kam gar nicht dran und Familienrecht hat in der dritten ZR-Klausur, also die mit den 13 Punkten, eine Rolle gespielt (Genehmigungspflichten, Ergänzungspfleger etc.), aber da ging es wahrscheinlich zu einem Gutteil darum, nicht gegen Trennungs- und Abstraktionsprinzip zu verstoßen. Arbeitsrecht kam gar nicht dran, nur die Idee, dass Angestellte nur abgestuft haften (Vorsatz - grobe - mittlere - leichtere - leichteste Fahrlässigkeit etc.), musste man bei der zweiten ZR-Klausur kennen. Gesellschaftsrechtlich konnte man einmal das GmbHG zitieren, sonst nichts. Auch die beiden öffentlich-rechtlichen Klausuren empfand ich als gut machbar. Keinesfalls harmlos, aber nicht die Hämmer, vor denen in den Reps teils gewarnt wurde. Die zweite ÖR-Klausur (also die mit 7 Punkten) war kommunalrechtlich, aber zum Glück vor allem Art. 21 GO mit einem politisch stark rechts stehenden Verein und dem Zugang zu einer Stadthalle.
Die erste ZR-Klausur bewegte sich im Verbraucherrecht - Widerruf, nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, Kaufsache untergegangen, es war noch eine Minderjährige im Spiel,... - und im Schadensersatz- und Deliktsrecht. Einige Tage nach dem schriftlichen Examen fiel mir noch auf bzw. ein, dass ich den Fremdbesitzerexzess ganz am Schluss nicht erkannte. Fälschlicherweise habe ich einfach nur auf die Sperrwirkung von §993 I 2. Hs. BGB verwiesen und den Fremdbesitzerexzess erst im Nachhinein erkannt. Da war ich über meine 9 Punkte dann doch poisitiv überrascht.
Die zweite Klausur spielte zunächst im Kauf-/Gewährleistungsrecht mit der handelsrechtlichen Rügeobliegenheit (die aber eingehalten wurde) und dann (mit ganz anderem Sachverhalt und Objekt: Erst eine Bierzapfanlage und dann ein Original-WM-Fußball) im Sachenrecht. Etwa eine Stunde vor Klausurende erkannte ich dann eine tückische Konstellation - aber konnte sie gut lösen: Wegen des Übergabeerfordernisses in §933 BGB scheiterte eine der mehreren zu prüfenden Übereignungen (auch gutgläubig ging's nicht).
Die dritte Zivilrechtsklausur handelte von einer Grundstücksschenkung an einen Minderjährigen und von der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von Verpflichtungs- und - natürlich getrennt davon - von Verfügungsgeschäften.
Strafrecht war meine einzige wirklich schwache Schwäche, vor allem war ich beim Computerbetrugsteil (Manipulation an einem Glücksspielautomat) überhaupt nicht gut vorbereitet.
Und das öffentliche Recht? Bei den ersten Klausur ging es um Demonstrationen eines christlich-fundamentalistischen Vereins, gegründet von einer EU-Bürgerin (und ja, man musste tatsächlich wissen, dass Slowenien EU-Mitglied ist), vor Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen und damit um die sog. Gehsteigbelästigung, die dann wenige Monate später tatsächlich normiert wurde. Und die letzte Klausur handelte, wie oben beschrieben, von einem weit rechts stehenden Verein, der Zugang zu einer Stadthalle begehrte.
Auch die Mündliche Prüfung empfand ich als gut machbar. Meine Nachholung von Rechtsgeschichte etc. (AS-Skript taugt dazu gut) erwies sich als unnötig (aber interessant). Der zivilrechtliche Prüfer konzentrierte sich auf das Deliktsrecht, im Strafrecht ging es um über das Ziel hinausschießende Klimaaktivisten, die sich dann nach Verwirklichung von §315b StGB auf Notwehr, Notstand etc. beriefen und im öffentlichen Recht ging es um einen überambitionierten Bürgermeister, Rathaus-Neubau etc.
Auch da bekam ich jedesmal zweistellige Punkte.
Es folgte eine (wahrscheinlich allgemein?) sehr ungewöhnliche Seminararbeit. Ich hatte Arbeits- und Gesellschaftsrecht als Schwerpunkt, aber es tat sich die Möglichkeit auf, ein arbeitsrechtlich-rechtsgeschichtliches Seminararbeitsthema zu nehmen - und so landete ich bei der Entwicklung des Seearbeitsrecht im 19. Jahrhundert in Preußen (und ab 1871 im Deutschen Reich). Echt spannend, vor allem wegen der revolutionären Entwicklung von der Segel- zur Dampfschifffahrt.
Leider erkrankte ich dabei/danach und konnte den mündlichen Teil dieser Prüfung nicht absolvieren. Der schriftliche Teil der Seminararbeit jedoch brachten wir nochmal 14 Punkte ein und so schloss ich das Staatsexamen mit 10,81 Punkten (vb) ab.
Damit mal wieder ein Lust- unter ziemlich vielen Frustbeiträgen.
Die sechs Examensklausuren (Termin 2024/I in Augsburg) empfand ich als leichte bis mittelschwere AS-Klausurenkurs-Klausuren und ich habe 9, 11, 13, 6, 9 und 7 Punkte geschafft. Zur StPO kam nur eine Zusatzfrage, keine Panik.
Erbrecht kam gar nicht dran und Familienrecht hat in der dritten ZR-Klausur, also die mit den 13 Punkten, eine Rolle gespielt (Genehmigungspflichten, Ergänzungspfleger etc.), aber da ging es wahrscheinlich zu einem Gutteil darum, nicht gegen Trennungs- und Abstraktionsprinzip zu verstoßen. Arbeitsrecht kam gar nicht dran, nur die Idee, dass Angestellte nur abgestuft haften (Vorsatz - grobe - mittlere - leichtere - leichteste Fahrlässigkeit etc.), musste man bei der zweiten ZR-Klausur kennen. Gesellschaftsrechtlich konnte man einmal das GmbHG zitieren, sonst nichts. Auch die beiden öffentlich-rechtlichen Klausuren empfand ich als gut machbar. Keinesfalls harmlos, aber nicht die Hämmer, vor denen in den Reps teils gewarnt wurde. Die zweite ÖR-Klausur (also die mit 7 Punkten) war kommunalrechtlich, aber zum Glück vor allem Art. 21 GO mit einem politisch stark rechts stehenden Verein und dem Zugang zu einer Stadthalle.
Die erste ZR-Klausur bewegte sich im Verbraucherrecht - Widerruf, nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, Kaufsache untergegangen, es war noch eine Minderjährige im Spiel,... - und im Schadensersatz- und Deliktsrecht. Einige Tage nach dem schriftlichen Examen fiel mir noch auf bzw. ein, dass ich den Fremdbesitzerexzess ganz am Schluss nicht erkannte. Fälschlicherweise habe ich einfach nur auf die Sperrwirkung von §993 I 2. Hs. BGB verwiesen und den Fremdbesitzerexzess erst im Nachhinein erkannt. Da war ich über meine 9 Punkte dann doch poisitiv überrascht.
Die zweite Klausur spielte zunächst im Kauf-/Gewährleistungsrecht mit der handelsrechtlichen Rügeobliegenheit (die aber eingehalten wurde) und dann (mit ganz anderem Sachverhalt und Objekt: Erst eine Bierzapfanlage und dann ein Original-WM-Fußball) im Sachenrecht. Etwa eine Stunde vor Klausurende erkannte ich dann eine tückische Konstellation - aber konnte sie gut lösen: Wegen des Übergabeerfordernisses in §933 BGB scheiterte eine der mehreren zu prüfenden Übereignungen (auch gutgläubig ging's nicht).
Die dritte Zivilrechtsklausur handelte von einer Grundstücksschenkung an einen Minderjährigen und von der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von Verpflichtungs- und - natürlich getrennt davon - von Verfügungsgeschäften.
Strafrecht war meine einzige wirklich schwache Schwäche, vor allem war ich beim Computerbetrugsteil (Manipulation an einem Glücksspielautomat) überhaupt nicht gut vorbereitet.
Und das öffentliche Recht? Bei den ersten Klausur ging es um Demonstrationen eines christlich-fundamentalistischen Vereins, gegründet von einer EU-Bürgerin (und ja, man musste tatsächlich wissen, dass Slowenien EU-Mitglied ist), vor Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen und damit um die sog. Gehsteigbelästigung, die dann wenige Monate später tatsächlich normiert wurde. Und die letzte Klausur handelte, wie oben beschrieben, von einem weit rechts stehenden Verein, der Zugang zu einer Stadthalle begehrte.
Auch die Mündliche Prüfung empfand ich als gut machbar. Meine Nachholung von Rechtsgeschichte etc. (AS-Skript taugt dazu gut) erwies sich als unnötig (aber interessant). Der zivilrechtliche Prüfer konzentrierte sich auf das Deliktsrecht, im Strafrecht ging es um über das Ziel hinausschießende Klimaaktivisten, die sich dann nach Verwirklichung von §315b StGB auf Notwehr, Notstand etc. beriefen und im öffentlichen Recht ging es um einen überambitionierten Bürgermeister, Rathaus-Neubau etc.
Auch da bekam ich jedesmal zweistellige Punkte.
Es folgte eine (wahrscheinlich allgemein?) sehr ungewöhnliche Seminararbeit. Ich hatte Arbeits- und Gesellschaftsrecht als Schwerpunkt, aber es tat sich die Möglichkeit auf, ein arbeitsrechtlich-rechtsgeschichtliches Seminararbeitsthema zu nehmen - und so landete ich bei der Entwicklung des Seearbeitsrecht im 19. Jahrhundert in Preußen (und ab 1871 im Deutschen Reich). Echt spannend, vor allem wegen der revolutionären Entwicklung von der Segel- zur Dampfschifffahrt.
Leider erkrankte ich dabei/danach und konnte den mündlichen Teil dieser Prüfung nicht absolvieren. Der schriftliche Teil der Seminararbeit jedoch brachten wir nochmal 14 Punkte ein und so schloss ich das Staatsexamen mit 10,81 Punkten (vb) ab.
Damit mal wieder ein Lust- unter ziemlich vielen Frustbeiträgen.
-
StudiVader315226
- Fleissige(r) Schreiber(in)

- Beiträge: 257
- Registriert: Mittwoch 12. November 2014, 14:34
Bei den sechs Examensklausuren war ich auch nie unter extremem Zeitdruck. Ich war auch nie weit vor der Abgabezeit fertig, aber ich hatte nie das Gefühl, dass wesentliche Punkte gefehlt hätten o.Ä.