Es geht um Folgendes:
Hat man eine juristische Person als Beteiligte*n, stellt sich die Frage, ob man sie nun als Beklagten oder Beklagte (Antragsteller/-in, Beschwerdeführer/-in usw.) bezeichnet.
Bei den klassischen juristischen Personen des Privatrechts ist dies einfacher: I.d.R. sollte es die feminine Version sein (GmbH, GbR).
Nicht konsequent erscheint die Rspr. bisweilen bei Gebietskörperschaften vorzugehen: Besonders neuralgisch ist anscheinend der Freistaat (Bayern). Hier findet sich sowohl die feminine wie auch die maskuline Form.
Was meint ihr? Ist es der Beklagte, weil es sich um *den* Freistaat handelt oder die Beklagte, weil es sich um eine Gebietskörperschaft bzw. eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
Oder ganz abstrahiert: Sind alle juristischen Personen mit dem Femininum zu adressieren?
Ist Bayern eine Frau?



