Hallo, folgende Situation:
Ein Anwalt will in Vertretung eines Mieters eine Belegeinsicht vornehmen und bittet Verwaltung A, die die Abrechnung erstellt hat, um einen Termin. Die Unterlagen befinden sich nicht bei A, sondern bei einer anderen Verwaltung B. A teilt das dem Anwalt mit und gibt Kontaktdaten bekannt, damit der Anwalt direkt einen Termin mit Verwaltung B vereinbaren kann. Verwaltung B wird über den Einspruch informiert und wäre auch bereit, die Unterlagen vorzulegen. Der Anwalt lehnt mehrfach ab, direkt mit B in Kontakt zu treten ( auch wäre das den Mietern nicht zuzumuten) und sagt, A ist in der Bringschuld. Laut Anwalt verweigert A ihre Pflicht auf Einsichtsgewährung und fordert, dass A Terminvorschläge unterbreitet. A lehnt das ab und verweist auf direkte Kontaktaufnahme zu B.
Ist A ihrer Pflicht zur Ermöglichung der Belegeinsicht nachgekommen? Muss A einen konkreten Termin zwischen Anwalt und B vermitteln?
Info: Anwalt, A, B und Mieter befinden sich alle in der gleichen Ortschaft. A verwaltet die Wohnung (Sondereigentum), B verwaltet die Liegenschaft (Gemeinschaftseigentum).
Belegeinsicht bei Betrieskostenabrechnung
Moderator: Verwaltung
-
Amazegenalo
- Newbie

- Beiträge: 1
- Registriert: Freitag 10. Oktober 2025, 18:19
- Ausbildungslevel: Anderes
-
Julia
- Moderatorin

- Beiträge: 2525
- Registriert: Freitag 8. März 2019, 08:29
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Den Anwalt fragen. Hier gibt es keine Rechtsberatung. Geschlossen.