Kaufvertrag: Verkauf gebrauchter Küche an Vermieter bei Auszug - Schriftform notwendig?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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MBerd
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Beitrag von MBerd »

Guten Abend,

ich habe einen Fall, bei dem folgender Absatz im Mietvertrag vereinbart worden ist:

"Dem Mieter ist bewusst, dass eine Küche nicht teil der Mietsache ist. Der Mieter verpflichtet sich eine Küche durch einen Fachmann installieren zu lassen. Dies gilt insbesondere für alle Wasser- und Elektroanschlüsse. In dem Fall, dass dieser Mietvertrag gekündigt wird, ist der Mieter selbst dazu verpflichtet eine Vereinbarung mit den potentiellen Nachmietern einzugen, oder die Küche bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses vollständig zu entfernen, oder eine sonstige schriftliche einvernehmliche Vereinbarung mit dem Vermieter zu treffen. Sollte dies nicht fer Fall sein, gilt das als Erklärung der Aufgabe des Eigentums und Besitzes der Küche. Eine zusätzliche Aufforderung zur Eigentums- und Besitzaufgabeerklärung für die Küche durch den Vermieter ist hierbei nicht erforderlich."

Der Mieter hat nun einen Kaufvertrag erstellt, mit welchem die gebrauchte Einbauküche an den Vermieter verkauft werden soll. Reicht für den hier abzuschließenden Kaufvertrag, diesen unterschrieben an den Vemieter zu versenden, dieser unterzeichnet ihn digital (Bild der Signatur) und sendet ihn zurück? Oder ist aufgrund des erfordernisses einer "schriftliche einvernehmliche Vereinbarung" eine Originalunterschrift bzw. qualifizierte elektronische Signatur nach §126 erforderlich?

Viele Grüße
MBerd
Julia
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Beitrag von Julia »

Keine Rechtsberatung. Geschlossen.
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